Beschlussvorschlag für den Rat:

a)    Die Abrechnung der Gebührenrechnung 2009 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.

b)    Der entstandene Fehlbetrag von rd. 300,00 EUR wird in die Gebührenbedarfsberechnung 2011 eingestellt.

c)    Die Gebührenbedarfsberechnung 2011 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Danach bleibt es bei den bisherigen Gebühren, sodass sich eine Änderung der Satzung erübrigt.


Herr Dr. Meyring schlägt vor, den Beikehrer aus dem Vertrag heraus zu nehmen, da er sowieso nicht tätig werde. So könnten Kosten reduziert werden.

 

Herr Melzner führt aus, dass Vertragsänderungen möglich seien, wenn sich der Unternehmer nicht leistungskonform verhalte. Er gebe aber zu bedenken, dass der Beikehrer nicht immer mit dem Kehrfahrzeug unterwegs sei, sondern schon vorher kehre. Das sei durch Kontrollen der Sachbearbeiter bestätigt worden. Falls es konkrete Hinweise darauf gebe, dass der Beikehrer nicht eingesetzt werde, werde er diesen nachgehen.

 

Herr Dr. Meyring entgegnet, dass an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet offensichtlich sei, dass die Tätigkeit des Beikehrers nicht erfüllt wird. Er wolle wissen, ob auf den Beikehrer verzichtet werden kann.

 

Herr Melzner meint, dass auf den Beikehrer nicht verzichtet werden sollte.

 

Daraufhin bittet Herr Dr. Meyring die Verwaltung, in einer der nächsten Sitzungen mitzuteilen, welche Kosten bei Wegfall des Beikehrers eingespart werden können.

 

Der Ausschuss fasst schließlich folgenden


Stimmabgabe: einstimmig