Die Ausschussmitglieder erhalten als Tischvorlage die Beschlussvorlagen der Stadt Coesfeld und der Gemeinde Nottuln sowie die Stellungnahmen des Schulzweckverbandes Legden Rosendahl und der Gemeinden Laer und Havixbeck zur anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung anlässlich der beabsichtigten Errichtung einer Gemeinschaftsschule in Billerbeck (Anlagen 1 – 5). 

 

 

Frau Dirks erläutert, dass noch nicht in allen Nachbarorten ein Ratsbeschluss gefasst worden sei und deshalb heute tlw. die entsprechenden Sitzungsvorlagen mit den Beschlussvorschlägen verteilt worden seien.

Sie stellt heraus, dass sie viel Unterstützung aus den kleineren Gemeinden in NRW erfahre. Die Mittelstädte hätten sich zusammengetan, um dagegen vorzugehen, was neben Ascheberg und Billerbeck viele andere kleinere Kommunen zur Sicherung ihres Schulstandortes mit der Einführung der Gemeinschaftsschule auf den Weg bringen wollen.

In der letzten Woche hätten Vertreter der sogenannten „U-15-Kommunen“ (Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern) der Schulministerin eine Resolution zur Sicherung des Schulangebots der Sekundarstufe I übergeben. In NRW gebe es 129 Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern. 68 dieser U 15-Kommunen hätten die gemeinsame Resolution unterzeichnet.

Natürlich forderten die Mittelstädte jetzt eine regionale Schulentwicklungsplanung ein. Die hätten sie aber lange haben können, die Problematik sei lange bekannt. Jetzt, wo die kleinen Städte sich auf den Weg machten, werde groß getönt und wenn sie sich als Schülerdiebin titulieren lassen müsse, gehe das ein Stück zu weit. Es sei nicht Aufgabe der Stadt Billerbeck, den landesweiten Schulfrieden herzustellen. Sie wäge sich mit den kleinen Gemeinden auf dem richtigen Weg.

Kernpunkt der Einwendungen aus Coesfeld, Rosendahl und Nottuln sei die Begrenzung der Zügigkeit der Gemeinschaftsschule. Die Gemeinschaftsschule werde aber schon aufgrund des eigenen Schülerpotentials  4-zügig sein müssen. Dabei seien die zurückgehenden Schülerzahlen bereits berücksichtigt worden. Entsprechend der Leitlinien des Schulministeriums zur Errichtung von Gemeinschaftsschulen gelte es, das eigene Schülerpotential auszuschöpfen. Wenn in einigen Jahren die Schülerzahlen zurückgingen und keine 4-Zügigkeit mehr gewährleistet sei, dann werde die Schule eben 3-zügig sein. Sie habe immer deutlich gemacht, dass die Schule für Billerbecker Schüler und für Schüler aus dem traditionellen Einzugsgebiet errichtet werden soll und keine Schüler aus den Nachbarorten aktiv abgeworben werden sollen. An der beantragten  4-Zügigkeit werde festgehalten.

 

Herr Tauber schließt sich den Ausführungen der Bürgermeisterin an. Die Reaktionen der Nachbargemeinden bestärkten ihn in dem Vorhaben, eine neue Schule in Billerbeck zu installieren. Außerdem zeigten die Reaktionen dass es sich um ein ernsthaftes Begehren handele.

 

Herr Messing geht dann im Einzelnen auf die dieser Niederschrift beigefügten Stellungnahmen der benachbarten Schulträger ein. Im Hinblick auf die vom Schulzweckverband Legden Rosendahl geforderte Begrenzung auf eine 3-Zügigkeit macht er deutlich, dass die 4-Zügigkeit mit Ausnahme eines Jahres des Betrachtungszeitraumes bereits mit dem eigenen Schülerpotential erreicht werde. Im Leitfaden des Ministeriums werde hierzu ausgeführt: „Im Idealfall einer überörtlichen Schulentwicklungsplanung werden so viele Schulplätze bereit gehalten, wie Kinder in der Gemeinde wohnen. Dabei werden sich Ein- und Auspendler die Waage halten.“ Im Hinblick auf das eigene Schülerpotential bestehe also derzeit überhaupt nicht die Möglichkeit, auf eine 3-Zügigkeit zu gehen. Ansonsten sei die  Stellungnahme des Zweckverbandes durchweg positiv.

 

Der Rat der Stadt Coesfeld habe beschlossen, den regionalen Konsens nicht zu erteilen. Darüber hinaus seien zwei Vorratsbeschlüsse gefasst worden, nämlich im Falle der Genehmigung der Gemeinschaftsschule zum einen eine Begrenzung auf 3 Züge zu fordern und zum anderen eine Kooperation der beiden städt. Gymnasien mit der neuen Schule anzubieten.

 

Ähnlich argumentiere auch die Gemeinde Nottuln in ihrer Beschlussvorlage für die Sitzung am 23.11.2010. Der regionale Konsens soll mit dem Hinweis auf die Gefährdung des Bestandes der Hauptschule in Nottuln nicht erteilt werden. Für den Fall der Genehmigung der Gemeinschaftsschule werde ebenfalls eine Begrenzung auf 3 Züge gefordert und eine Kooperation mit dem Gymnasium Nottuln angeboten.

Herr Messing berichtet, dass Kooperationsgespräche bereits geführt worden seien.

 

Frau Dirks stellt ergänzend heraus, dass bei Errichtung der Gemeinschaftsschule nichts dafür spreche, dass sich die bisherigen Schülerbeziehungen ändern und sich Nottulner Hauptschüler nach Billerbeck orientieren werden.

 

Herr Messing betont, dass ein regionaler Konsens nur dann begründet verwehrt werden dürfe, wenn eine Bestandsgefährdung einer anderen Schule gegeben ist. In der Coesfelder Sitzungsvorlage werde überhaupt nicht darauf eingegangen, wie der in der Schulentwicklungsplanung aufgrund der Errichtung einer Gemeinschaftsschule prognostizierte Rückgang von 4% der Übergangsquote zum Gymnasium zu einer Gefährdung eines Coesfelder Gymnasiums führen könnte. Zu einer Gefährdung eines Coesfelder Gymnasiums würde es kommen, wenn weniger als 2 Eingangsklassen (2 x 28 = 56 Schüler) gebildet werden können. Die Nottulner Hauptschule wäre gefährdet, wenn weniger als 18 Schüler eingeschult würden. Aufgrund der demografischen Entwicklung werde davon ausgegangen, dass im Schuljahr 2014/2015 nur noch 24 Schüler eingeschult werden. Zurzeit würden noch 30 Schüler in der Eingangsklasse beschult.

 

Herr Tauber führt aus, dass er mit den Stellungnahmen der Nachbargemeinden so gerechnet habe. Diese sollten zur Kenntnis genommen werden. Die Stadt Billerbeck habe mit der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung getan, was sie tun musste. Jetzt werde die Aufsichtsbehörde über die Stellungnahmen befinden. Dem sehe er gelassen entgegen.

 

Auch sie habe die Stellungnahmen so erwartet, so Frau Kratz. Diese änderten aber nichts an der Situation. Hier werde eine exzellente Schule auf den Weg gebracht. Sie sehe der Sache gelassen entgegen.

 

Herr Fehmer schließt sich den Ausführungen an. Den Stellungnahmen der Nachbargemeinden sei zu entnehmen, dass sie eine Gefährdung ihrer Schulen befürchten. Genau diese Befürchtungen hätten ja auch in Billerbeck zu den Überlegungen zur Errichtung einer neuen Schule geführt. Die Nachbargemeinden hätten den Bedarf zu spät erkannt. Er sei froh, jetzt so weit zu sein. Die positive Resonanz aus der Bevölkerung bestärke ihn ebenfalls.

Schade und kontraproduktiv seien allerdings die Seiteneinschläge aus der eigenen Kommune. Damit helfe man der Stadt, den Kindern und der Schule überhaupt nicht.

 

Frau Rawe schließt sich dem an. Als Schulausschussvorsitzende wolle sie deutlich sagen, dass sie sich auch nicht von den Ratsmitgliedern aus Coesfeld sagen lassen müsse, dass der Billerbecker Rat zu blöd ist. Das weise sie vehement zurück.

 

Herr Tauber merkt an, dass ihm die in Billerbeck betriebene Quertreiberei eigentlich kein Wort Wert gewesen sei. Wenn das jetzt aber aufgegriffen werde, wolle er darauf hinweisen, dass alles Notwendige in die Wege geleitet worden sei. Das was jetzt nachgeschoben werde, sei Parteiideologie.

 

Es sei kein schöner Stil, so Frau Kratz, sich in den Sitzungen kaum an der Diskussion zu beteiligen und dann auf anderem Wege Stimmung dagegen zu machen.

 

Herr Maas führt aus, dass auch er die Antworten aus den Nachbarkommunen so erwartet habe. In dem Ergebnis der Elternbefragung sehe er ein Negativum. Hier werde aber so getan, als ob sich die Eltern mit großer Mehrheit für die neue Schulform ausgesprochen hätten. Er wolle, dass nicht nur die Grundschuleltern, sondern die gesamte Bevölkerung befragt werde. Schließlich sei eine neue Schulform für den ganzen Ort relevant und nicht nur für die jetzigen Grundschuleltern.

 

Frau Rawe wirft die Frage auf, wohin eine parteiinterne Umfrage führe und wer sich hiermit beschäftigen soll. Die politischen Gremien würden sich damit sicherlich nicht befassen.

 

Frau van der Wielen berichtet, dass derzeit in vielen kleineren Kommunen Überlegungen zur Errichtung von Gemeinschaftsschulen angestellt werden. Herr Maas sollte daran denken, was die Stadt Billerbeck braucht, zu deren Wohl er eigentlich in diesem Gremium sitze.

 

Herr Maas weist die Unterstellung, dass er nicht an das Wohl der Stadt Billerbeck denke zurück. Ihm sei berichtet worden, dass die Nachbarkommunen verärgert seien. Das liege daran, dass sie nicht rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wurden. Das halte er für einen Verfahrensfehler und Verletzung des regionalen Konsens.

 

Frau Dirks stellt richtig, dass nicht die Stadt Billerbeck, sondern die anderen Kommunen den regionalen Konsens verletzten. Es habe sich gezeigt, dass der regionale Konsens nur so lange gelte, wie die größeren Städte ihre Schüler bekommen. Derzeit gebe es keinen einzigen Vorschlag, wie die kleineren Städte ihre Schullandschaft erhalten können. Die Stadt Billerbeck habe sich auf den Weg begeben und dabei alles richtig gemacht.

 

Herr Tauber weist Herrn Maas darauf hin, dass er lange Zeit gehabt habe, sich inhaltlich und substantiell an der Diskussion zu beteiligen. Es sei aber nichts gekommen, sein jetziges Verhalten sei schädlich.

 

Frau Rawe betont, dass regionaler Konsens nicht bedeute, dass alle Nachbargemeinden ja zur neuen Schule sagen müssten. Billerbeck habe auch nein zur Verbundschule Legden Rosendahl gesagt und trotzdem habe die Bezirksregierung die Auffassung vertreten, dass der regionale Konsens hergestellt sei.

 

Herr Bernshausen meint, dass sich die Bürgermeisterin nicht rechtfertigen müsse. Der Rat habe mit sehr großer Mehrheit den richtigen Beschluss gefasst, um die Schullandschaft in Billerbeck zukunftsfähig zu gestalten. Er gehe davon aus, dass die Landesregierung auch mit den Reaktionen der Nachbarkommunen richtig umzugehen wisse. Das Problem sei, dass jetzt in der entscheidenden Phase kurz vor dem Anmeldeverfahren aus einer politischen Richtung versucht werde, den Ratsbeschluss zu hintertreiben. Diese Politik führe zu einer Verunsicherung der Eltern.

 

Frau Rawe macht abschließend deutlich, dass die neue Schule kommen wird. Der Antrag sei auf den Weg gebracht und vom Ministerium mehr als nur für gut befunden worden. Demnächst lägen die Stellungnahmen aller Nachbarkommunen vor, die dann fristgerecht weitergeleitet werden können. Über eine Kooperation mit einer gymnasialen Oberstufe werde in nichtöffentlicher Sitzung diskutiert, so dass davon ausgegangen werden könne, dass in Billerbeck ab dem nächsten Schuljahr eine Gemeinschaftsschule existiert.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen die Stellungnahmen der Nachbarkommunen zur Kenntnis und beauftragen die Verwaltung, diese mit den hier vorgebrachten Argumenten an die Bezirksregierung weiter zu leiten.