Herr Struffert informiert die Ausschussmitglieder über einen Vermerk des Kämmerers zu der im Rahmen der letzten Etat-Beratungen vorgebrachten Anregung, die Jugendamtsumlage zum Gegenstand von Beratungen in einer Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familien, Senioren und Kultur zu machen. Intention der Ausschussmitglieder sei gewesen, die Kosten des Jugendamtes zu 50% verursachergerecht und zu 50% nach Umlagegrundlagen festzulegen.

Der Kreis habe Ende Juni 2010 eine vertragliche Regelung zur Abrechnung der Jugendamtsumlage vorgelegt, in der aber keine Regelungen für eine anteilige verursachergerechte Umlegung der Jugendamtskosten vorgesehen waren. So sei lediglich die Art der umzulegenden Aufwendungen und gegenzurechnenden Erträge spezifiziert und die Möglichkeit der nachträglichen periodengerechten Abrechnung geregelt worden.

Gegenüber dem Kreis seien daraufhin entsprechend der Intention des HFA Änderungswünsche geäußert worden. Anfang September 2010 habe der Kreis den vorgelegten Vereinbarungsentwurf zur Jugendamtsumlage zurückgezogen, weil dieser nicht die Zustimmung des Innenministeriums gefunden habe. Gleichwohl sei weiterhin ein Bedarf für eine derartige Vereinbarung auch landesweit gesehen worden. Nach dem letzten Stand sollte unter Beteiligung des Landkreistages, des Städte- und Gemeindebundes und des Innenministeriums eine Mustervereinbarung erarbeitet werden. Eine Rückfrage beim Kreis habe ergeben, dass diese bis heute nicht vorliege. Insbesondere stehe noch eine abschließende Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes aus. Sobald die angekündigte Mustervereinbarung vorliege, werde hierzu im Ausschuss berichtet.