Beschluss:

1)    Der Beschluss des Rates vom 18. Dezember 2001 (TOP 13.0 ö. S.) über die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes –Darstellung eines Bereiches für die Darstellung erneuerbarer Energien- einschließlich Erläuterungsbericht wird aufgehoben.

2)    Der Beschluss des Rates vom 29. Juli 2003 (TOP 8.0 ö. S.) über den Bebauungsplan „Windeignungsbereich Osthellermark“ einschließlich Begründung wird aufgehoben.

3)    Beschluss über die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes:

  1. Die Anmerkungen und Anregungen der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH, der Bezirksregierung Münster als zivile Luftfahrtbehörde, der Wehrbereichsverwaltung III und des Kreises Coesfeld –Fachdienst untere Landschaftsbehörde- werden zur Kenntnis genommen und Ihnen in weiteren Verfahrensschritten gefolgt (Bebauungsplanverfahren und Baugenehmigungsverfahren).
  2. Den Anregungen des Staatlichen Umweltamtes, des Forstamtes, der Gemeinde Nottuln und der Deutschen Telekom AG wird entsprechend der Sitzungsvorlage vom 15. Nov. 2001 für den Bezirksausschuss am 4. Dez. 2001 TOP 1.0 ö. S. gefolgt.
  3. Den Bedenken und Anregungen von den Herren Messing und Weitkamp wird nicht gefolgt.
  4. Den Bedenken und Anregungen der Bürgerinitiative gegen subventionierte Windkraft Gegenwind wird nicht gefolgt.
  5. Gemäß § 41 Abs. 1 g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen –in der zurzeit geltenden Fassung- in Verbindung mit den §§ 1ff des Baugesetzbuches vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) in der vor Änderung durch das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau-EAG Bau) vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1359) geltenden Fassung wird die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes –Darstellung eines Bereiches für die Nutzung erneuerbarer Energien- einschließlich Erläuterungsbericht unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange unter- und gegeneinander beschlossen und gemäß § 214 Abs. 4 i. V. m. § 233 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der zurzeit gültigen Fassung rückwirkend zum 26. März 2002 in Kraft gesetzt.
  6. Die Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde ist einzuholen und die Erteilung der Genehmigung ist bekannt zu machen (§ 6 Abs. 1 und 5 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung).

4)    Beschluss des Bebauungsplanes „Windeignungsbereich Osthellermark“

  1. Den Anregungen des Forstamtes Münster und der Wehrbereichsverwaltung West wird gefolgt.
  2. Den Anregungen des Kreises Coesfeld wird entsprechend den Ausführungen in der Sitzungsvorlage vom 9. Juli 2003 für den Bezirksausschuss am 22. Juli 2003, TOP 1.0 ö. S., gefolgt.
  3. Den Anregungen und Bedenken der Bürgerinitiative Billerbeck gegen subventionierte Windkraft wird nicht gefolgt
  4. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 –in der zurzeit geltenden Fassung- in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) in der vor Änderung durch das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau-EAG Bau) vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1359) geltenden Fassung den Bebauungsplan „Windeignungsbereich Osthellermark“ ,bestehend aus der Planzeichung, dem Text und der Begründung, unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange unter- und gegeneinander als Satzung. Gemäß § 214 Abs. 4 i. V. m. § 233 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der zurzeit gültigen Fassung- wird der Bebauungsplan nach Inkrafttreten der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes rückwirkend zum 18. September 2003 in Kraft gesetzt.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt erklären sich die Herren Hagemann, Wiesmann, Faltmann, Pfeiffer und Wieling für befangen. Sie begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

Herr Nowak hält der Aussage von Herrn Schlieker, dass vor 4 ½ Jahren als erstmals über die Ausweisung von Windeignungsbereichen die Rede gewesen sei, die Energie knapp wurde, entgegen, dass dies der SPD-Fraktion bereits damals bekannt gewesen war. Zwar könne sich die Situation verschärft haben, aber am Umgang mit regenerativen Energien habe sich für die SPD-Fraktion nichts geändert. Im Übrigen habe die SPD-Fraktion die Entscheidung zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Windeignungsbereich Osthellermark mit Weitblick getroffen.

 

Herr Schlieker hält dem entgegen, dass die SPD-Fraktion sich bei der damaligen Entscheidung enthalten habe.

 

Herr Mollenhauer führt aus, dass er bereits im Zuge der Abgabe der Stellungnahme zum Zielabweichungsverfahren auf die Dringlichkeit hingewiesen habe. Zwischenzeitlich habe eine erste Gerichtsverhandlung stattgefunden, bei der keine Entscheidung getroffen wurde. Der nächste Termin sei für den 31. März 2006 anberaumt. Er habe der ersten Verhandlung entnommen, dass der Flächennutzungsplan keinen Bestand haben werde, wenn heute dem vorgeschlagenen Verfahren nicht zugestimmt werde. Der Regionalrat habe gestern sein Einvernehmen zum Zielabweichungsverfahren erteilt, so dass nach Aufhebung der angeführten Beschlüsse und Erteilung der Genehmigung durch die Bezirksregierung die Chance bestehe, vor der nächsten Gerichtsverhandlung am 31. März 2006 eine rechtsgültige Planung zu haben.

Herr Mollenhauer verweist auf den als Tischvorlage ausgehändigten neuen Beschlussvorschlag, in dem die Rechtsgrundlagen angepasst und in dem die gesamten Entscheidungsbeschlüsse über die Einwendungen aufgenommen wurden.

 

Herr Fehmer schließt sich dem Verwaltungsvorschlag an. Nach dem langen und aufwändigen Verfahren wolle er heute nicht noch einmal alle Argumente wiederholen. Gerade der Bereich der Abwägung sei sehr ernst genommen worden. Man sei damals froh gewesen, einvernehmlich ein Ergebnis erzielt zu haben. Dass jetzt neu beraten werden müsse, liege an der falschen Einschätzung der Modalitäten seitens der Bezirksregierung. Von daher sehe er die heutige Beschlussfassung als Formalie an, eine erneute inhaltliche Diskussion halte er nicht für erforderlich, die damals vorgebrachten Argumente gelten heute genauso. Er sei der Meinung, dass es für Billerbeck ausreiche, wenn die Nutzung der regenerativen Energien im Bereich Osthellermark gefördert werde.

 

Herr Schlieker macht deutlich, dass er dem Beschlussvorschlag heute nicht zustimmen werde. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei bei der damaligen Beschlussfassung nicht im Rat vertreten gewesen. Die Zusammensetzung des Rates habe sich inzwischen verändert. Er könne die Beschlüsse auch inhaltlich nicht nachvollziehen. Die vor 4 ½ Jahren vorgetragenen Gründe seien damals sowie heute falsch.

Auf Nachfrage von Frau Mönning präzisiert Herr Schlieker seine Auffassung und führt aus, dass der eigentliche Fehler sicherlich bei der Bezirksregierung gemacht worden sei. Inhaltlich hätte der Windeignungsbereich Osthellermark aber nicht verkleinert und der Bereich in Hamern hätte im Hinblick auf die Gewerbebetriebe nicht verhindert werden dürfen. Die hierfür angeführten landschaftsästhetischen Gründe sehe er nicht.

 

Herr Nowak erinnert an den damals lange geführten Abwägungsprozess, bei dem alle Belange, wie z. B. der Naturschutz, die Energieversorgung, die Tourismusförderung, die Ausweisung von Wohngebieten u. a. abgewogen worden seien. Dabei sei man zu einem guten Kompromiss gelangt. Damals sei eine weitsichtige und gute Entscheidung getroffen worden, die auch heute noch getroffen werden würde.

 

Frau Mönning hält Herrn Schlieker vor, dass man vor Jahren frühzeitig begonnen habe, die Bürger zu informieren. Seitens der Bürger habe ein reges Interesse bestanden, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe aber niemand an den Veranstaltungen teilgenommen. Man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Selbstverständlich sei die Nutzung regenerativer Energien wichtig, dabei müssten aber alle Belange abgewogen werden.

 

Herr Schlieker räumt ein, dass man sich viel Mühe gegeben habe, er sage ja nicht, dass das Verfahren falsch gewesen sei, sondern nur, dass aus allem was zusammengekommen ist, die falschen Schlüsse gezogen wurden.

 

Frau Mollenhauer stellt den Antrag auf Abstimmung. Heute gehe es nur darum, formelle Dinge zu bereinigen. Der damals gefasste Beschluss sei nach wie vor richtig.

 

Herr Mollenhauer betont, dass der Rat heute alle Belange gegeneinander und füreinander abwägen und zu einem Ergebnis kommen müsse.

 

Herr Nowak stellt fest, dass man aus seiner Sicht heute bei gleicher inhaltlicher Beratung zum gleichen Ergebnis kommen würde.


Stimmabgabe: 2 Nein-Stimmen, 17 Ja-Stimmen