Herr Melzner führt aus, dass der Bund eine Änderung des Kreislauf- und Abfallwirtschaftsgesetzes beabsichtige, mit der sich die Kommunen so nicht einverstanden erklären können. Kritikpunkt sei dabei die gewerbliche Abfallsammlung, die zugelassen werden soll. Bisher sei die Zulassung von gewerblichen Abfallsammlungen durch ein Urteil aus 2009 geregelt, in dem klargestellt wurde, das Abfall aus privaten Haushalten grundsätzlich den Kommunen zu überlassen sei. Nach der neuen Regelung könnten Unternehmen den Kommunen Konkurrenz machen. Damit stünden die Erlöse aus privaten Abfällen nicht mehr den Kommunen zur Verfügung und würden nicht mehr zur Stützung der Gebühr eingesetzt werden können. Dem gelte es entgegen zu wirken. Der Städte- und Gemeindebund habe deswegen eine Resolution verfasst, die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird. Er schlage vor, die Resolution zu gegebener Zeit ohne Beteiligung des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten direkt vom Rat beschließen zu lassen, falls das mehrheitsfähig sei.

 

Herr Dr. Meyring führt an, dass er die beabsichtigte Änderung nicht kenne und nicht bereit sei, die Angelegenheit unter dem Punkt „Mitteilungen“ abzuhandeln.

 

Herr Melzner erläutert, dass es um Abfälle aus privaten Haushaltungen gehe und die Resolution ja dieser Niederschrift beigefügt werde.

 

Herr Dittrich und Herr Rampe sprechen sich für eine direkte Beschlussfassung im Rat aus.