Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten:

Seitens der Stadt Billerbeck werden hinsichtlich der Ausweisung der Überschwemmungsgebietsflächen folgende Einwendungen erhoben:

 

Die Festsetzung von Überschwemmungsgebietsflächen südöstlich der Kläranlage der Stadt Billerbeck (jetziges Bauhofsgelände) ist zu überprüfen. Nach diesseitigen Feststellungen wurden die Flächen bei dem Hochwasserereignis vom 27.06.2001 nicht überflutet.

In der Berechnung des HQ-100 sind die Flächen der Sekundäraue zwischen Berkel und Baugebiet Gantweger Bach zu berücksichtigen und die Auswirkungen darzulegen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit auf die Auslegung der Planunterlagen zur Ausweisung der gesetzlichen Überschwemmungsgebiete noch einmal hinzuweisen.

 

Des Weiteren wird die Verwaltung mit der Überprüfung der Eigentumsverhältnisse der von Herrn Wiesmann angesprochenen Fläche bis zur nächsten Sitzung am 30.11.2010 beauftragt.


Herr Wiesmann bringt seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass kein Vertreter der Bezirksregierung zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend ist.

 

Herr Mollenhauer führt aus, dass sehr intensiv versucht worden sei, einen Vertreter der Bezirksregierung einzuladen. Zunächst sei die Teilnahme eines Vertreters der Bezirksregierung an der heutigen Sitzung auch zugesagt worden. Dann sei mitgeteilt worden, dass aus grundsätzlichen Erwägungen keine Teilnahme erfolgt.

 

Weiter führt Herr Mollenhauer aus, dass man mit dem Überschwemmungsgebiet im Bereich der Steinfurter Aa zunächst sehr schlechte Erfahrungen gemacht habe. So sollte z. B. zu Anfang die komplette Gärtnersiedlung auf der Beerlage als Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden. Dann habe sich herausgestellt, dass die Bezirksregierung die Sache zu oberflächlich angegangen sei und deutlich nachgebessert werden musste. Das habe im Ergebnis zu einer nicht unerheblichen Reduzierung der anfänglich als Überschwemmungsgebiet ausgewiesenen Flächen geführt.

Im Bereich der Berkel sei anders verfahren worden. Hier sei man auf der Grundlage eines zweidimensionalen Verfahrens vorgegangen. Die Stadt selber habe vor Jahren die Berkel untersuchen lassen, um den natürlichen Rückhalteraum festzustellen. Nach Prüfung durch Herrn Hein decken sich die vorgelegten Pläne mit den damaligen Ergebnissen weitestgehend. Die Rechenergebnisse seien auch durch das Hochwasser am 27. Juni 2001 überwiegend bestätigt worden. Die Eigentümer von Hofstellen und die Anlieger im Stadtgebiet, deren Bebauung tangiert werde, seien von Herrn Hein angeschrieben worden. Herr Hein habe seine Hilfe bei der Abfassung von Einwendungen angeboten. Insbesondere aus dem Bereich Wiesenstraße/Bernhardstraße seien Einwendungen eingegangen bzw. würden noch erwartet. Hier gehe es um einen Einstau im Bereich unterhalb der Wiesenstraße, der zu einem Rückstau führe. Bzgl. der städt. Grundstücke solle nochmals die Fläche des Bauhoflagerplatzes überprüft werden. Hier sei damals keine Überschwemmung erfolgt.

 

Für Herrn Wiesmann stellt sich angesichts der Tatsache, dass bereits so kleine Flächen, wie die am Bauhof skeptisch gesehen werden, die Frage nach der Richtigkeit der ermittelten Ergebnisse.

 

Herr Schulze Esking wundert sich, dass ausgerechnet die Fläche hinter der Kläranlage nicht überschwemmt werden soll. An alle im Überschwemmungsgebiet liegenden Grundstückseigentümer sollte appelliert werden, Einwendungen gegen die Festsetzung als Überschwemmungsgebiet zu erheben, weil sie ansonsten mit erheblichen Auflagen rechnen müssten.

 

Herr Mollenhauer macht deutlich, dass er kaum Spielraum dafür sehe, dass Flächen aus der geplanten Festsetzung entlassen werden. Die Bezirksregierung sei bei der Ermittlung der Flächen nachvollziehbar vorgegangen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schulze Esking zum Verbot von Baum- und Strauchanpflanzungen soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegen stehen, erläutert Herr Mollenhauer, dass hier keine Barrieren durch Pflanzen aufgebaut werden dürften, das Pflanzen von Einzelbäumen würde sicher kein Problem darstellen.

 

Herr Wiesmann wundert sich sehr, dass ausgerechnet die s. W. im Eigentum der Bezirksregierung stehende Fläche nicht als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen ist. Das könne nicht sein, da in dem Bereich zwei Flüsse zusammen fließen und die Fläche beim Hochwasser 2001 komplett unter Wasser gestanden habe. Diesbezüglich wolle er eine Klärung der Angelegenheit. Dazu sollte ein Vertreter der Bezirksregierung zur Sitzung eingeladen werden.

 

Herr Mollenhauer gibt zu bedenken, dass die Einwendungsfrist am 17.12.2010 ablaufe und eine Fristverlängerung nicht gewährt wurde.

 

Frau Rawe hält es für notwendig, bis zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal und Feuerwehrangelegenheiten zu klären, wie bzgl. der von Herrn Wiesmann angesprochenen Fläche verfahren werden soll.

 

Dann ergibt sich eine Diskussion darüber, welche Eigentümer von der Verwaltung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes informiert wurden. Die in einem Überschwemmungsgebiet geltenden Auflagen werden als Eingriff in das Eigentumsrecht gesehen, weshalb jeder betroffene Grundstückseigentümer informiert werden müsse.

Frau Dirks betont, dass die Verwaltung bereits mehr getan habe, als sie müsse.

 

Herr Schulze Brock hält es für erforderlich, dass die Stadt bzw. der Bezirksausschuss stellvertretend für alle betroffenen Eigentümer fristgemäß Einwendungen erhebt.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass die Stadt nur für ihre Flächen Einwendungen erheben könne. Da keine Verlängerung der Einwendungsfrist erreicht werden konnte, sei über die Presse auf das öffentliche Auslegungsverfahren hingewiesen worden. Zusätzlich habe Herr Hein die betroffenen Hofstellenbesitzer schriftlich informiert. Zudem sei den landwirtschaftlichen Verbänden die Thematik bekannt. Die Verwaltung habe versucht, möglichst viele Betroffene zu erreichen.


Stimmabgabe: einstimmig