Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:

Dem Erlass einer Hebesatzsatzung zur Anhebung der Realsteuerhebesätze ab 2011 wird, soweit sie die Grundsteuer A betrifft, zugestimmt.


Frau Dirks berichtet über die Beratung im HFA über die Grundlagen der  Haushaltssatzung 2011. Der HFA sei zu dem Schluss gekommen, dass man um eine moderate Steueranhebung aller drei Realsteuersätze wohl nicht umhin komme.

Herr Melzner zeigt auf, dass für 2011 unter Einrechnung der gleichmäßigen Realsteueranhebung von 10% immer noch mit einem Defizit von rd. 730.000,-- € gerechnet werden müsse. Auch wenn der Haushaltsplan äußerst sparsam aufgestellt und z. B. der Planungsansatz für 2011 gegenüber 2010 für Sach- und Dienstleistungen nach Abzug der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II um rd. 360.000,-- € reduziert worden sei, werde eine Steuererhöhung als dringend notwendig angesehen.

 

Herr Fliß wirft im Hinblick auf das trotzdem verbleibende Defizit die kritische Frage nach dem Sinn der Erhöhung der Steuersätze auf

 

Herr Melzner verweist zur Notwendigkeit auch auf die in 2009 und 2010 stark abgenommene Liquidität der Stadt Billerbeck.

 

Herr Fliß wirft ein, dass mit einer Steuererhöhung aber das tendenzielle Problem nicht gelöst werde.

 

Herr Melzner erläutert, dass dies der erste Schritt sei, der den Bürgern zugemutet werden müsse. In anderen Kommunen seien schon weitaus höhere Realsteuersätze im Gespräch. Er hoffe bzgl. der weiteren Entwicklung auf eine allgemeine Besserung der Konjunktur.

 

Herr Schulze Brock hält den Ansatz des Herrn Fliß nicht für falsch. Im Ruhrgebiet würden die Kommunen ihre Haushalte reihenweise vor die Wand fahren, um auf sich aufmerksam zu machen. Die Anhebung der Grundsteuer A stelle für die landwirtschaftlichen Betriebe einen Kostenfaktor dar, den sie durch Erhöhung ihrer Umsätze kompensieren müssten. Damit werde in Richtung Landwirtschaft ein Signal ausgesendet. Das halte er für fatal.

Hinzu komme, dass von den Landwirten eine Beteiligung an der Finanzierung zur Herstellung der Wirtschaftswege erwartet werde. Wenn die Grundsteuer A erhöht werde, werde hierzu seitens der Landwirtschaft wohl keine Bereitschaft bestehen. Ihm werde nicht bei den Beträgen bange, sondern es würden die falschen Signale ausgesendet.

 

Frau Dirks entgegnet, dass diese Diskussion auf einer anderen Ebene geführt werden müsse. Die Stadt habe keine andere Möglichkeit, als ihre Einnahmen auf die vorgeschlagene Art und Weise zu generieren. Man könne nicht einfach den Fehlbetrag immer höher auflaufen lassen und nichts unternehmen. Deshalb werde eine moderate gleichmäßige Steuererhöhung vorgeschlagen, um so einen Beitrag zur Verbesserung der Liquidität und des Fehlbetrages zu erreichen.

 

Zur Verdeutlichung der Größenordnung teilt Herr Melzner mit, dass die vorgeschlagenen Steuererhöhungen zu Mehreinnahmen bei der Grundsteuer A in Höhe von 18.000,-- €, bei der Grundsteuer B in Höhe von 150.000,-- € und bei der Gewerbesteuer in Höhe von 290.000,-- € führe. In diesem Zusammenhang weise er darauf hin, dass die Müllgebühren um mehr als 10% gesenkt werden konnten. Bei einem landwirtschaftlichen Betrieb mit 29 ha, also 290.000 qm würde sich die Grundsteuer A um 82,61 € erhöhen, während sich die Abfallgebühren für eine 120 l – Abfalltonne um 24,60 € verringern würde, so dass auf den genannten Betrieb rd. 58,-- € mehr zukämen.

 

Herr Fliß greift den o. a. Vorschlag des Herrn Schulze Brock auf und regt an, die Erhöhung der Grundsteuer A wieder zurück zu nehmen, wenn die Wirtschaftswege angegangen werden.

 

Frau Rawe schlägt vor, dem HFA die grundsätzliche Entscheidung über eine Anhebung der Steuern zu überlassen. Hier sollte es darum gehen, ob die Realsteuern wie von der Verwaltung vorgeschlagen gleichmäßig um 10% angehoben werden sollen. Wenn es zu einer Steuererhöhung komme, dann seien die Grünen für eine gleichmäßige Erhöhung der Realsteuerhebesätze.

 

Frau Mollenhauer bezeichnet es als richtig und gerecht, die Steuererhöhung auf alle Schultern zu verteilen. Die Grundsteuer A könne hiervon nicht ausgenommen werden, weil die Landwirte evtl. noch für die Wirtschaftswege aufkommen sollen. Das sei den Bürgern nicht zu vermitteln. Im Übrigen sei sie sehr erstaunt, dass bei einer 10%-igen Erhöhung nur 18.000,-- € mehr Grundsteuer A erzielt werde.

 

Herr Schulze Brock bekräftigt noch einmal, dass mit einer Steuererhöhung das falsche Signal ausgesendet werde. Warum sollten Bund und Länder tätig werden, wenn sie feststellten, dass die Kommunen ihre Steuern erhöhen? Er sehe eine schrittweise Erhöhung der Steuern als sehr problematisch an.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass sich jede Kommune rein theoretisch auf ihre Pflichtaufgaben beschränken könnte. Im HFA sei festgestellt worden, dass eine Stadt aber mehr brauche. Trotz aller Sparbemühungen gebe es in Billerbeck immer noch einen Standard, der die Qualität der Stadt ausmache. Mit einem Aussitzen der Angelegenheit werde man die Landesregierung nicht beeindrucken können. Außerdem gelte Billerbeck um Vergleich zu den Ruhrgebietsstädten immer noch als wohlhabende Stadt.

 

Herr Maas meint, dass die Finanzausstattung einer Stadt nicht dazu geeignet ist, Signale nach Berlin zu senden. Hierzu gebe es andere Möglichkeiten. Eine gleichmäßige Realsteuererhöhung sei notwendig. Es könne nicht sein, dass hiervon die Grundsteuer A ausgenommen wird, weil ansonsten die Beteiligung der Landwirtschaft an der Wirtschaftswegefinanzierung nicht funktioniere. Mit einer ähnlichen Argumentation könnten dann auch die Gewerbetreibenden kommen. Wenn er dann sehe, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb mit 29 ha mit 58,-- € mehr belastet wird, dann sei das doch mit Sparmaßnahmen relativ einfach zu amortisieren. Schwierig sei das allerdings bei den Familien, die könnten oftmals nichts einsparen. Deshalb sei es nicht legitim, die Steuererhöhung ungleichmäßig zu verteilen. Zudem sollte grundsätzlich geprüft werden, ob die Erträge der Stadt durch höhere Gewerbesteuereinnahmen verbessert werden können.

 

Frau Schlieker gibt zu bedenken, dass der Bezirksausschuss nur für die Grundsteuer A zuständig ist und stellt deshalb den Antrag auf Abstimmung.

 

Herr Schulze Brock macht noch einmal deutlich, dass es ihm nicht um die Beträge gehe, sondern darum, dass in Richtung Landwirtschaft ein falsches Signal gesendet werde.

 

Herr Fliß möchte, dass der Bevölkerung die von der Verwaltung erstellte Liste über die freiwilligen Aufgaben zur Verfügung gestellt wird, falls eine Steuererhöhung beschlossen werden sollte.


Stimmabgabe: 7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen