Beschluss:

a)            Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2009 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wurde dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)            In Anwendung des § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz wird der im Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltene Überschuss aus dem Jahr 2008 in Höhe von rd. 53.900,00 EUR entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2011 berücksichtigt.

c)            Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2011 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.

d)            Die Abfallbeseitigungsgebühren werden wie folgt festgesetzt:

a) für ein 80 l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher
    Entleerung auf                                                                 154,20 EUR,

b) für ein 120 l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher
   Entleerung auf                                                                  199,20 EUR,

c) für ein 240 l-Gefäß für Restmüll bei 4-wöchentlicher
    Entleerung auf                                                                 333,60 EUR.
Des Weiteren wird die Gebühr für den Umtausch eines
Müllgefäßes auf                                                                     15,00 EUR,
die Gebühr für einen schwarzen Sack (80 l) für
vorübergehenden Mehranfall von Restmüll auf                           8,00 EUR und
die Gebühr für einen Papiersack (120 l) für die
Grünabfuhr auf                                                                        2,00 EUR

festgesetzt.
Die übrigen Festsetzungen der Gebührensatzung einschließlich Windelermäßigungen bleiben unverändert.

e)            Die 7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig