Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag für den Rat:

Die vorliegende Betriebssatzung der Stadt Billerbeck für den Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck vom ….. wird mit den beiden angesprochenen Änderungen (§ 13 und § 16) beschlossen.


Auf Nachfrage von Herrn Tauber benennt Herr Hein die in der Sitzungsvorlage fehlenden Fußnoten.

 

Herr Roggenkamp weist zu § 4 darauf hin, dass bisher auch sachkundige Bürger zu Mitgliedern des Werksausschusses bestellt werden konnten und in der neuen Betriebssatzung diese Regelung nicht mehr vorgesehen sei.

Herr Hein verweist auf die Gemeindeordnung, wonach der Rat die Bestellung von sachkundigen Bürgern vornimmt.

 

Herr Dr. Meyring erinnert an die Nachfrage bzgl. der Haftung bei Schäden. Herr Hein teilt hierzu mit, dass die Mitglieder des Werksausschusses, also die Mandatsträger ähnlich wie die Bediensteten der Stadtverwaltung gegen Ansprüche aus der Amtshaftung versichert seien.

 

Herr Tauber bittet darum, den § 16 „Frauenförderung“ um die Förderung von Schwerbehinderten zu ergänzen.

Diesem Vorschlag wird einvernehmlich zugestimmt.

 

Unter Bezugnahme auf die vorgesehene Stärkung der Aufsichtsfunktion und Verantwortung des Betriebsausschusses weist Herr Hövener darauf hin, dass der Betriebsausschuss diese Funktion nur wahrnehmen könne, wenn er Informationsrechte habe. Zwar sei der § 3 diesbezüglich um den Abs. 4 ergänzt worden. Die dortige Formulierung, dass Entscheidungen der Betriebsleitung, die nicht dem Betriebsausschuss vorbehalten sind, aber einen Wert von 5.000,-- € übersteigen und nicht zur laufenden Betriebsführung gehören, dem Betriebsausschuss unverzüglich mitzuteilen sind halte er für sehr dehnbar. Hier wünsche er sich mehr Transparenz.

Herr Hein weist darauf hin, dass nach der Eigenbetriebsverordnung die Werkleitung die laufende Betriebsführung ausübe, und zwar allein.

Hier gehe es darum, dem Betriebsausschuss darzulegen, welche wesentlichen Ausgaben im Rahmen der laufenden Betriebsführung getätigt werden, so Herr Hövener.

Herr Dr. Meyring schlägt vor, dem Betriebsausschuss jeweils eine Tabelle mit den Ausgaben über 5.000,-- € vorzulegen.

Herr Hein macht deutlich, dass dies die tägliche Arbeit erschweren würde und hierfür ein erheblicher Verwaltungsaufwand erforderlich sei.

Herr Tauber vertritt die Auffassung, dass unter dem Aspekt der Verwaltungsvereinfachung und weil es sich um die laufende Betriebsführung handele, auf diese Kontrollmaßnahme verzichtet werden könne.

Herr Wiesmann merkt an, dass die Ausgaben im Rahmen der Buchführung doch relativ einfach dargestellt werden können und er hierüber gerne informiert werden wolle.

Herr Hein schlägt vor, die Kostenstellen dem Halbjahresbericht beizufügen.

Hiermit erklären sich die Ausschussmitglieder einverstanden. Es besteht Einigkeit darüber, dass der § 3 Abs. 4 mit der vorgesehenen Formulierung bestehen bleibt und der § 13 „Zwischenbericht“ entsprechend ergänzt wird.

 

Nachdem Herr Hein auf Nachfrage von Herrn Hövener darlegt, dass für die Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichtes eine Frist von 3 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres erforderlich ist, verbleibt es bei dieser Regelung.


Stimmabgabe: einstimmig

 

Hinweis: Die Änderungen wurden in anliegende Fassung eingearbeitet und fett gedruckt.