Anhand von statistischen Unterlagen der Kreispolizeibehörde erläutert Herr Messing, wo sich die Wildunfallschwerpunkte befinden. Verwaltungsseitig werde vorgeschlagen, dass die Jagdgenossenschaften die Anträge auf Anbringung der Reflektoren stellen und mit dem Landesbetrieb entsprechende Gestattungsverträge abschließen. Der Vorsitzende der Kreisjägerschaft habe auf Nachfrage seine Bereitschaft erklärt, die Gespräche zur Anbringung der Wildwarnreflektoren mit dem Landesbetrieb, den Jagdpächtern und dem Sponsor gemeinsam mit der Verwaltung zu koordinieren. Die Anbringung der Reflektoren sollte von den Jägern übernommen werden.

 

Herr Fehmer stellt heraus, dass nie die Rede davon gewesen sei, dass die Stadt tätig werden oder sich finanziell einbringen soll. Die Kreisjägerschaft sollte die Anbringung der Reflektoren mit dem Straßenbaulastträger besprechen und die Kosten ermitteln.

 

Herr Tauber führt an, dass der Fraktionsantrag vom Rat an den Bezirksausschuss zur Vorberatung verwiesen wurde,  was für ihn auch die Beschlussfassung beinhalte. Dem Bezirksausschuss habe die Übersicht über die Unfallschwerpunkte nicht vorgelegen. Nach seiner Meinung müsse die Angelegenheit deshalb nun an den Bezirksausschuss zurück gegeben werden.

 

Es ergibt sich eine Erörterung über die Beratungsfolge. Schließlich wird die Auffassung vertreten, dass eine erneute Beratung im HFA nicht mehr erfolgen müsse, weil sich keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt ergeben. Einigkeit besteht darin, dass die Verwaltung die entsprechenden Gespräche mit den Beteiligten aufnimmt und hierüber im Bezirksausschuss berichtet.

Hiermit erklären sich die Ausschussmitglieder einverstanden.