Herr Messing erläutert den Sachverhalt und stellt u. a. heraus, dass Hintergrund für die Änderung, der Wechsel der Aufgabenträgerschaft sei. Nicht mehr die kreisangehörigen Kommunen, sondern der Kreis Coesfeld sei Aufgabenträger, wobei die Kommunen bestimmen können, wo und wie die Busse im Ortslinienverkehr eingesetzt werden. Die Auflösung des Vertrages über die Durchführung des Ortslinienverkehres müsse die Stadt Billerbeck bis Ende 2010 beschließen. An den Kosten solle sich für 2011 nichts ändern. Die entsprechenden Beträge werden in gleicher Höhe an den Kreis Coesfeld weitergeleitet. Für die Jahre ab 2012 werde der Kreis Coesfeld versuchen, einen neuen Abrechnungsschlüssel zu finden.

Die Leistungen, die der Kreis für die Orte bezahle, sollen zukünftig neu ausgeschrieben werden. Die meisten Leistungen möchte der Kreis als Aufgabenträger  an die RVM im Direktvergabeverfahren vergeben. Diesbezüglich sei im Moment ein Klageverfahren anhängig. Wenn eine solche Inhouse-Vergabe rechtlich nicht möglich sei, müsse eine EU-weite Ausschreibung erfolgen und dann wären die regionalen Busunternehmen nicht mehr im Boot.

 

Herr Fehmer geht davon aus, dass die Schülerbeförderung nicht unter diese „Regelungsflut des Kreises“ fällt und die Stadt Billerbeck eigenständig die Schülerbeförderung organisieren könne. Künftig werde es u. a. wegen des Nachmittagsunterrichtes andere Bedarfe geben und die Linie Billerbeck-Beerlage sei sowieso in einem extra Vertrag geregelt.

 

Herr Messing erläutert, dass die Stadt grundsätzlich den eigentlichen öffentlichen Linienverkehr in einen Freistellungsverkehr ändern könne. Die eigentliche Beauftragung des Freistellungsverkehrs erfolge über den Kreis. Die Stadt Billerbeck könne eigenständig einen reinen Schülerverkehr, der ausschließe, dass andere Personen mitfahren, organisieren, wobei dann möglicherweise auf die Zuschüsse verzichtet werde. In dieser Entscheidung sei man frei, allerdings könne eine Umstellung auf einen Schülerverkehr in Eigenregie der Stadt erst ab 2012 erfolgen.

 

Dadurch dass der Vertrag ohnehin gekündigt und neu abgeschlossen werde, so Frau Dirks, sei man in der Lage, den Schulbusverkehr in Eigenregie neu zu organisieren. In Olfen sei der Schulbusverkehr ebenfalls neu organisiert worden. Die Schüler seien hierfür mit einem Chip ausgestattet worden. Der Bürgermeister von Olfen, Herr Himmelmann, werde ihr das Konzept demnächst vorstellen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Knüwer, ob schon bekannt sei, wie der Kreis die Kosten umlegen wolle, teilt Herr Messing mit, dass es Überlegungen gebe auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer abzurechnen. Diese Kilometer würden dann auf die einzelnen Linien und Orte herunter gebrochen. Hier sei man noch nicht weiter eingestiegen. Die Umlegung der Kosten sei aber problematisch, weil es auf den Linien unterschiedliche Standards gebe (Schnellbuslinien, Einsatz von Doppeldeckerbussen).

 

Frau Mollenhauer moniert, dass jetzt eilig ein seit 1988 geltender Vertrag aufgehoben und ein neuer beschlossen werden soll. Was seit 22 Jahren Bestand habe, könne heute Abend nicht einfach übers Knie gebrochen werden. Da seitens der CDU-Fraktion hier noch Klärungsbedarf bestehe, sei zu Beginn der Sitzung die Erweiterung der nichtöffentlichen Tagesordnung beantragt worden. Gerade die Schülerbeförderung sei ortsspezifisch geregelt. Sie bezweifle, dass es gut ist, diesen über den Kreis laufen zu lassen.

 

Herr Schlieker befürchtet eine Konkurrenz der Kommunen, wenn ab 2012 u. U. spitz abgerechnet werde. Jede Kommune stehe unter Sparzwang. Er bittet die Verwaltung im Blick zu behalten, dass trotz der Spitzabrechnung ein Verkehrsnetz möglichst auch auf Kreisebene erhalten bleibt. In diesem Zusammenhang weise er darauf hin, dass z. B. die Bürger von der Beerlage keine Beförderungsmöglichkeit in den Kreis Steinfurt haben.

 

Herr Tauber teilt die kritische Meinung von Frau Mollenhauer hinsichtlich der Dringlichkeit. Die Verwaltung habe heute mündlich vorgetragen und die Informationen aus nichtöffentlicher Sitzung fehlten noch. Er könne die zeitliche Bredouille zwar nachvollziehen, könne sich hiermit aber nicht einverstanden erklären. Erinnern könne er sich aber noch an die leidenschaftlichen Diskussionen im Schulausschuss bzgl. der Haltestellen beim Schulbusverkehr. Es könne nicht richtig sein, wenn hierüber nicht mehr vor Ort entschieden werden könne. Deshalb halte er es für zwingend erforderlich, dass der Schulbusverkehr in Eigenregie der Stadt Billerbeck durchgeführt wird.

 

Frau Dirks fasst zusammen, dass es offensichtlich noch Informationsbedarf gebe und deshalb heute kein Beschluss gefasst werden kann. Die Beschlussfassung soll in der nächsten Ratssitzung erfolgen.

 

Hiermit erklären sich die Ausschussmitglieder einverstanden.

 

 

 

 

 

 

Herr Dr. Meyring weist darauf hin, dass in der  Einladung irrtümlich unter Punkt 3 als Unterpunkt die Vorberatung des Hebesatzes für die Grundsteuer A vorgesehen ist. In der der Einladung beigefügten Sitzungsvorlage sei dagegen der richtige Unterpunkt „Erlass einer Hebesatzsatzung“ angeführt. Er fragt nach, ob angesichts dieses Fehlers heute rechtssicher vorberaten werden könne.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass zu Beginn der heutigen Sitzung die form- und fristgerechte Einladung festgestellt worden sei. Der Punkt „Grundlagen für die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2011“ stehe auf der Tagesordnung der Einladung zwar mit einer falschen Erläuterung. Unter diesem Punkt werde aber auf die Sitzungsvorlage verwiesen, die mit der richtigen Erläuterung versehen sei.

 

Nach kurzer Diskussion über die Rechtssicherheit der Beschlussfassung sagt Frau Dirks zu, bei der Kommunalaufsicht nachzufragen.