Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Dem vorgestellten Konzept wird unter Berücksichtigung der in der Diskussion eingebrachten Änderungswünsche zugestimmt. Der Genehmigungsentwurf ist mit dem Staatl. Umweltamt und der Bezirksregierung abzustimmen und die weiteren Planungen sind zu veranlassen. Der 1. Bauabschnitt ist für Sommer/ Herbst dieses Jahres vorzusehen. Die jeweiligen Planungsschritte werden dem Werksausschuss zeitnah vorgestellt.


Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Ausschussvorsitzende Herrn Lüchtenborg von der Gesellschaft für Abwasserklärung, Nordhorn.

 

Herr Hein erläutert unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage die Notwendigkeit der Sanierung der Kläranlage.

Herr Lüchtenborg stellt dann die Genehmigungsplanung für die Erweiterung der Kläranlage detailliert vor und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder hierzu.

 

Eine längere Erörterung ergibt sich auf Nachfrage von Herrn Wiesmann zum Material des Trübwasser-Speicherbehälters. Herr Wiesmann rät von einem emaillierten Behälter ab.

Herr Lüchtenborg schildert, dass sowohl Stahl, Emaille als auch Beton in der Ausschreibung zugelassen würden. Nach Vorlage der Angebote könne dann über das wirtschaftlichste Angebot entschieden werden.

 

Die Nachfrage von Herrn Roggenkamp, ob die Absicherung des Belebungsbeckens im Hinblick auf die Unfallverhütungsvorschriften ausreiche, bejaht Herr Hein und verweist auf die jährliche Begehung mit dem Gemeindeunfallversicherungsverband.

 

Herr Dr. Köhler fragt unter Hinweis auf die Kosten für das Betriebsgebäude und die Baunebenkosten von insgesamt 500.000,-- € nach, ob es nicht günstigere Alternativen gebe, wie z. B. ein Anbau an das bestehende Gebäude oder die Errichtung eines neuen Gebäudes.

Herr Lüchtenborg erläutert, dass er nach Überprüfung verschiedener Möglichkeiten zu dem Ergebnis gelangt sei, dass die geplante Aufstockung am wirtschaftlichsten ist. Im Übrigen lege das Staatl. Umweltamt Wert darauf, dass es sich nicht um eine Optimierung, sondern um eine Erweiterung der Kläranlage handele. Das bedeute, dass auch der Naturschutz zu berücksichtigen ist. Die Baunebenkosten seien deshalb pauschal mit 15% zugrunde gelegt worden. Sollten die naturschutzrechtlichen Aspekte nicht erforderlich sein, reduzierten sich die Baunebenkosten. Im Übrigen solle die Garage nicht nur als PKW-Unterstellplatz genutzt werden, sondern auch als Lagerfläche.

Herr Hein ergänzt, dass die Errichtung eines Betriebsgebäudes an anderer Stelle aus Platzgründen nicht möglich ist und zudem teurer sei, weil eine neue Erschließung erforderlich werde.

 

Herr Wiesmann hält die veranschlagten Kosten für die Hochbauten von insgesamt 310.000,-- € für viel zu hoch. Das müsse billiger werden. Bevor die Ausschreibung erfolge, müsse eine neue Planung vorgelegt werden. Auch der Ansatz von Herrn Dr. Köhler an anderer Stelle eine Halle zu bauen, sollte aufgegriffen werden, zumal sich das angrenzende Grundstück im Eigentum der Stadt befinde. Hier könne eine Stahlhalle mit Sanitärräumen errichtet werden. t

Offensichtlich seien bei allen Positionen Reserven eingeplant, so Herr Hövener. Deshalb müsse die gesamte Kostenschätzung noch einmal überprüft werden.

 

Herr Hein gibt zu bedenken, dass auch die Versorgung mit Strom, Wasser und Gas gewährleistet sein müsse.  Weiteren werde der Bereich neben dem Trübwasserbehälter als Reservefläche z. B. für einen Retentionsbodenfilter benötigt.

Herr Hein sagt zu, eine verfeinerte Kostenschätzung in der nächsten Sitzung vorzustellen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Köhler zur Abluftbehandlung wird ausgeführt, dass es zurzeit keine Probleme mit Gerüchen auf der Kläranlage gebe. Ein Biofilter sei im Genehmigungsantrag aufgeführt, es werde aber davon ausgegangen, dass dieser nicht benötigt werde.

 

Herr Dr. Meyring erkundigt sich wie groß die Unsicherheiten in der Kalkulation sind.

Daraufhin teilt Herr Lüchtenborg mit, dass die Toleranz in der Kalkulation kleiner als 100.000,-- € sei.

 

Herr Hövener macht deutlich, dass die Gebühren nicht mehr als in der Vorlage beschrieben um rd. 2 x  20 Cent steigen dürften und danach auch für längere Zeit nicht erhöht werden dürfen. Da sich Handlungsbedarf angestaut habe, trage er das Sanierungskonzept jetzt auch mit. Dennoch müsse alles, was nicht den Regeln der Technik unterliege, wie z. B. der Hochbaubereich kostenmäßig noch einmal auf den Prüfstand.

 

Herr Dr. Köhler erkundigt sich, ob die Sanierungsmaßnahmen zu Veränderungen im Personalbereich führen werden.

Das wird von Herrn Hein verneint. Nach den ATV-Richtlinien müsste auf der Kläranlage eigentlich ein Mitarbeiter mehr beschäftigt werden, es werde aber versucht, mit dem vorhandenen Personal hinzukommen.

 

Herr Tauber schließt sich den Ausführungen des Herrn Hövener bzgl. der Gebührensteigerung an. In Zeiten hoher Lebenshaltungskosten sollte man sich auf das Notwendigste beschränken.


Stimmabgabe: einstimmig