Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Förderantrag ist in der vorgestellten Fassung unverzüglich zu stellen. Die weitere Vorgehensweise ist mit dem Werksausschuss zeitnah abzustimmen. Die betroffenen Grundstückseigentümer sind zu informieren.

 


Herr Hein teilt mit, dass die Bürgerbefragung hinsichtlich des Förderangebotes sich wie folgt darstelle:

Von 112 betroffenen Grundstückseigentümern hätten sich 68 für und 12 gegen die Teilnahme an dem Pilotprojekt und die Förderung ausgesprochen. Demnach hätten sich 32 Grundstückseigentümer nicht beteiligt. Insgesamt habe die Beteiligung bei 71% gelegen, wovon 85% der Grundstückseigentümer zugestimmt hätten.

Des Weiteren habe es einige Rückläufe gegeben, die nicht mit den vorgefertigten Postkarten übereingestimmt hätten. Die Bürger hätten geäußert, dass sie sich an dem Pilotprojekt beteiligen möchten, wenn eine 50%-ige Förderung gewährt werde und sie sich den Unternehmer, der auf dem Privatgrundstück arbeite, aussuchen könnten.

Aus seiner Sicht gebe es diesbezüglich keine Bedenken.

 

Herr Roggenkamp erkundigt sich, ob die Einleitung von Dränwasser in den Mischwasserkanal juristisch abgesichert sei und wie die Refinanzierung des Fremdwasserkanals erfolgen soll.

Herr Hein führt aus, dass die Einleitung von Dränwasser solange geduldet werde, bis eine neue Regelung vollzogen werde. Das könnte der Fall sein, bis ein Fremdwasserkanal zur Verfügung stehe. Juristisch gesehen sei eine Duldung nicht auf Dauer möglich.

Zur Refinanzierung teilt er mit, dass im Förderantrag die Gesamtlösung aufgeführt werde, d. h. für das gesamte Projektgebiet ein Fremdwasserkanal verlegt wird. Bei der weiteren Planung dieses Fremdwasserkanals werde aber darauf abgestellt, einen möglichst hohen Anschlussgrad zu erreichen. Es werde demnach ausgehend von der Schwerpunktlösung mit rd. 50% der betroffenen Grundstücke weiter untersucht, ob die Erweiterung des Fremdwasserkanals auch zum Anschluss führe, d. h. ob auch wirklich ein Fremdwasserproblem vorliege. Ziel sei es, Kosten von nur 250,-- € bis 300,-- € pro Anschluss und Jahr zu bekommen.

 

Herr Lanfermann erkundigt sich, was die Eigentümer erwarte, die sich negativ geäußert hätten.

Herr Hein legt dar, dass das Projekt nur durchgeführt werden könne, wenn flächendeckend für das gesamte Projektgebiet eine Regelung gefunden werde. Das Land werde eine Förderung nur bei einer ganzheitliche Sanierungsstrategie bewilligen. Also werde das Land verlangen, dass die Stadt dafür Sorge trage, dass ganzheitlich zusammenhängend saniert wird. Unabhängig hiervon, könne sowohl er als auch der Rat nicht hinnehmen, dass undichte private Kanalanlagen Bestand haben. In diesem Fall sei aufgrund des Landeswassergesetzes und der Satzung Handlungsbedarf gegeben.

 

Herr Hövener merkt an, dass das Projekt im November 2004 auf den Weg gebracht worden sei. Jetzt sei man an einem Punkt angelangt, an dem die vom Werksausschuss beschlossene Phase der „Vorstudie“ abgeschlossen sei, so dass jetzt eigentlich ein weiterer Beschluss gefasst werden müsste. Hierfür fehle ihm aber der Abschlussbericht zum Pilotprojekt.

Des Weiteren fehlten ihm noch Informationen zu einzelnen Projektphasen.

Herr Hein führt u. a. zur Refinanzierung des Dränwasserkanals aus, dass der Kanal sicherlich keine dem Gemeinwohl dienende Anlage sei. Insofern sei ein Anschluss- und Benutzungszwang für einen Fremdwasserkanal nicht möglich, gleichwohl könne der Kanal als öffentliche Anlage betrieben werden, so dass eine Gebühr nach dem Kommunalabgabengesetz möglich ist. Diese Projektphase werde in den nächsten Wochen abgeschlossen. In der folgenden Projektphase solle die Satzung der Stadt behandelt werden und herausgearbeitet werden, wie eine alternative Gebührenbedarfsberechnung durchzuführen ist. Im Übrigen sei es ihm auch nicht recht, wenn darüber diskutiert würde, bevor der Abschlussbericht vorliege. In der Bürgerversammlung sei aber darauf hingewiesen worden, dass das Ministerium ein enges Zeitfenster vorgebe und eine Sonderförderung nach Vorlage der neuen Förderrichtlinien spätestens im Mai d. J. nicht mehr möglich sei.

 

Herr Roggenkamp kommt auf die Duldung der Einleitung von Dränwasser in den Mischwasserkanal zurück und wirft die Frage auf, ob es nicht sein könne, dass später noch ein Kanal gebaut werden müsse.

Herr Hein führt aus, dass das Pilotprojekt-Gebiet der Einstieg in die Bewältigung der Fremdwasserproblematik sei. Demnächst werde ein neues Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) vorgelegt werden müssen. Teil dieses ABK werde sein, weitere Gebiete zur Beseitigung des Fremdwasserproblems vorzusehen. Dann sei auch abzustimmen, welche Grundstücke angeschlossen werden und welche nicht. In diesem Zusammenhang werde über eine Verlängerung der Duldung entschieden werden müssen.

 

Herr Roggenkamp fragt weiter  nach, ob die jetzt bekannten Fälle nicht ausreichen, um einen neuen Kanal zu bauen.

Herr Hein legt dar, dass fast alle ein Fremdwasserproblem hätten. Am Ende werde man ein absolut dichtes Kanalnetz und Hausanschlussleitungen  haben. Dann werde man sehen, ob das Fremdwasserproblem noch bestehe. Natürlich sei er daran interessiert, dieses Fremdwasser in einen Fremdwasserkanal und nicht in einen Mischwasserkanal zu leiten.

 

Herr Hövener fragt kritisch nach, ob sich die rasante Kostenentwicklung fortsetzen werde. Auf seine erstmalige Nachfrage zur Kostenbelastung für die Anwohner sei ihm eine Preisspanne zwischen 500,-- und 5.000,-- € genannt worden, mittlerweile sei man bei rd. 12.000,-- € angelangt. Außerdem lägen die im Förderantrag genannten Kosten bereits um 20% höher als die vor gut 4 Monaten in der Kostenschätzung veranschlagte Summe.

 

Herr Hein hält dem entgegen, dass hier nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden könnten. Damals sei nachgefragt worden, welche Aufwendungen der Bürger zum Abdichten der privaten Leitungen aufwenden müsse. Hinzu kämen aber noch die Hausanschlussleitungen und es müsse berücksichtigt werden, dass durch das Pilotprojekt gleichzeitig die Dränwasserableitung ermöglicht werde. Addiere man diese Summen ergäben sich 12.000,-- €, die für den Bürger im Durchschnitt anfallen.

 

Herr Tauber macht deutlich, dass er die 50%-ige Förderung für Billerbeck und alle Beteiligten sehr begrüße. Allerdings stelle sich die Frage, ob den Beteiligten Ratenzahlungen oder Stundungen eingeräumt werden können und ob der Werkleiter den Bürgern bei der Erschließung sonstiger Fördermöglichkeiten wie z. B. KFW-Darlehen behilflich ist.

Herr Hein teilt mit, dass für die Sanierung der privaten Leitungen der Bürger selber einstehen müsse. Die Beauftragung und die Abwicklung der Zahlung sei direkt zwischen den Firmen und den Eigentümern abzuwickeln. Etwas anderes sei der Kostenersatz für den erneuerten Hausanschluss. Hier seien in besonderen wirtschaftlichen Lagen selbstverständlich Ratenzahlungen möglich. Dem wirkten aber die Regelungen der Abgabenordnung und des Verwaltungsverfahrengesetzes entgegen. Denn wenn tatsächlich wirtschaftliche Not gegeben und Eigentum vorhanden sei und die Bank einen Kredit gewähren würde, dürfe die Stadt nicht in Vorleistung treten. Er werde aber eruieren, ob evtl. verbilligte Kredite möglich sind und werde diesbezüglich auch Kontakt zu den örtlichen Kreditinstituten aufnehmen.

 

Herr Wiesmann fragt nach, ob für private Anlagen auch Eigenleistungen förderfähig seien.

Herr Hein teilt mit, dass das Ministerium dem wohlwollend gegenüber stehe. Genehmigungsbehörde sei aber die Bezirksregierung Münster. Zurzeit sei nicht absehbar, ob die Bezirksregierung hier eine Vereinbarkeit mit den Förderrichtlinien sehe.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hövener, wie abgesichert denn die Förderzusage von 50% sei, teilt Herr Hein mit, dass es diesbezüglich eine eindeutige und verbindliche Zusage des zuständigen Ministerialrates gebe. Letztlich sicher sein könne man aber erst, wenn die Förderzusage schriftlich vorliege. Entweder werde das Förderprogramm mit einer 50%-igen Förderung durchgezogen oder es gebe gar nichts.

 

Herr Tauber spricht sich dafür aus, möglichst einhellig den Förderantrag zügig auf den Weg zu bringen. Damit sei den beteiligten Grundstückseigentümern geholfen und so könne gespart werden.

 

Herr Hövener macht deutlich, dass der CDU-Fraktion an einer einheitlichen Entscheidung gelegen sei. Er sehe die Chance, eine Förderung zu bekommen. Auf der anderen Seite sehe er aber auch, dass mit einem Investitionsvolumen von 2,3 Mio € ein Fremdwasserproblem für 110 Haushalte, evtl. sogar weniger gelöst werde. Dagegen werde heute auch über die Sanierung und Ertüchtigung der Kläranlage mit einem Investitionsvolumen von 1,7 Mio € beraten und da stünden nach seiner Auffassung Kosten und Nutzen in keinem Verhältnis zueinander. Insofern befände man sich heute auch in einem Dilemma. Nach seiner Auffassung dürften den Anschlussnehmern, die sich freiwillig an dem Pilotprojekt beteiligen, keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen. Deshalb stelle sich für ihn die Frage, ob es möglich und zulässig ist, bis zum Jahre 2015, in dem erstmalig nach heutiger Rechtslage eine Dichtheitsprüfung erforderlich ist, eine Duldung auszusprechen.

Einen wirtschaftlichen Nachteil der Bürger sehe er nicht, so Herr Hein, da die Bürger bei einer jetzigen Sanierung eine Förderung von 50% erhielten. Im Übrigen seien Undichtigkeiten unverzüglich zu sanieren, insofern existiere in diesem Fall ein Termin bis zum Jahr 2015 nicht.

 

Herr Dr. Meyring erkundigt sich, ob die Satzung so geändert werden könne, dass bis 2015 eine Duldung ausgesprochen wird.

Herr Hein verweist auf die Gesetzesvorgaben, nach denen Fremdwassereinleitungen nicht zulässig und verboten sind. Diese Vorgaben brächen die Regelungen der Entwässerungssatzung wie sie seit 20 – 25 Jahren bestehen. Außerdem widerspräche eine solche Regelung den Vorgaben des § 45 Landesbauordnung. Er verweist auf Amtshaftungsansprüche gegenüber dem Werksausschuss.  

 

Herr Wiesmann bezieht sich auf die Feststellung von Herrn Hövener, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht passe. Außerdem gebe es in Billerbeck noch viele Grundstückseigentümer mit einem Fremdwasserproblem. Zur Lösung dieser Problematik müsse erheblich investiert werden. Es sollte überlegt werden, ob dieses Geld nicht besser für andere Zwecke ausgegeben werden sollte. Nur sei im Rahmen des Pilotprojektes festgestellt worden, dass die Kanäle undicht seien. Aus dieser Rechtslage komme man nicht wieder heraus. Wenn er das Rad zurückdrehen könnte, würde er heute die Bürger aus dem Pilotprojekt herauslassen. Sicherlich sei die 50%-ige Förderung positiv zu sehen. Ob aber ganzheitliche Projekte hier angeschoben werden müssen, wie Herr Hein das angedeutet habe, müsse man noch einmal diskutieren.

Herr Hein macht deutlich, dass nur ein ganzheitlicher Ansatz weiterhelfe. Es sei unsinnig, den Kanal abzudichten und die Anschlussleitungen nicht zu sanieren.

 

Herr Roggenkamp pflichtet Herrn Hein bei. Die Beteiligung an dem Pilotprojekt sei für die Bürger sinnvoll. Spätestens ab 2015 müssten die Bürger zu 100% für die Sanierung zahlen. Würden nur die Kanäle saniert und die privaten Dränleitungen der Bürger gekappt, dann wolle er nicht wissen, wie viele Häuser mit Undichtigkeiten zu kämpfen haben. Deshalb sollte der Förderantrag schnell auf den Weg gebracht werden.

 

Er fühle sich in einer Rechtsfalle, so Herr Hövener. Das Konzept und die Lösung seien aus seiner Sicht nicht schlüssig. Hierbei handele es sich um die zweitschlechteste Lösung.

Herr Wiesmann ergänzt, dass man aus dieser Rechtsfalle nicht herauskomme. Der Förderantrag müsse gestellt werden, damit die Bürger in den Genuss der Förderung kommen.

 

Herr Tauber kann nicht nachvollziehen, warum bei der CDU-Fraktion kein Konsens erzielt wird.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dübbelde erläutert Herr Hein, dass bereits im Sommer/Herbst d. J. mit der Sanierung des öffentlichen Kanals und dem Bau des Fremdwasserkanals begonnen werden solle. Im Sommer/Herbst  2007 sei die Sanierung der privaten Leitungen vorgesehen. Bis dahin hätten die betroffenen Bürger die Möglichkeit, Geld anzusparen. Es könne sein, dass sich diese zeitliche Abfolge im Rahmen der Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden noch nach hinten verschiebe. Aber alle im Projektgebiet liegenden Grundstückseigentümer hätten die Möglichkeit, eine Förderung zu erhalten, also auch diejenigen, die sich jetzt gegen das Projekt und eine Förderung ausgesprochen hätten.

 

Nachdem Herr Hein weitere Fragen beantwortet, fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig