Zum Hinweis von Frau Mollenhauer in der HFA-Sitzung am 23.11.2010 bzgl. der zweiten Zufahrt zur Legehennenanlage berichtet Frau Besecke, dass der Betrieb eine Zufahrt bekommen habe und außerdem noch als zweite Zufahrt ein städt. Wirtschaftsweg genutzt werde. Dafür habe der Eigentümer auf seine Kosten die Einmündung aufweiten müssen. Eine zweite Zufahrt sei aus hygienischen Gründen erforderlich.