Herr Brockamp bezieht sich auf die letzte Stadtentwicklungs- und Bauausschusssitzung, in der die Verwaltung aufgrund einer konkreten Anfrage zur Errichtung eines Objektes mit 4 Wohneinheiten an der Bernhardstraße vorgeschlagen habe, generelle Überlegungen zur Menge der Wohneinheiten in stadtnahen Wohngebieten anzustellen. Der Ausschuss habe keinen Beschluss gefasst, da er der Meinung gewesen sei, dass das Vorhaben nach § 34 BauGB genehmigt werden könnte. Nun habe er gehört, dass eine Veränderungssperre erlassen und eine Bürgerbefragung durchgeführt werden soll. Er erkundigt sich, ob das zutreffend sei.

 

Auch Herr Becks fragt in dieser Angelegenheit kritisch nach und weist darauf hin, dass in dem geplanten Objekt ja auch kleine Single-Wohnungen für Senioren entstehen könnten und die Dimension des Objektes gar nicht so gewaltig sei.

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass verwaltungsseitig die Bauvoranfrage zum Anlass genommen worden sei, das Thema Nachverdichtung der Siedlungsbereiche mit Mehrfamilienhäusern zur Beratung zu stellen. Wenn ein konkreter Bauantrag eingereicht werde, werde dieser - falls Beratungsbedarf - bestehe, dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt. Dann entscheide der Ausschuss, ob eine Veränderungssperre erlassen und eine Bürgerbeteiligung durchgeführt wird. Zurzeit gebe es aber noch keinen Antrag, über den beraten werden könnte.

 

Nach kurzer Diskussion versichert Herr Mollenhauer, dass ein evtl. Bauantrag dem Ausschuss vorgelegt wird.