Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

 


Frau Besecke verweist auf die Sitzungsvorlage.

 

Frau Schlieker bringt zum Ausdruck, dass sie sich natürlich über die Nutzung regenerativer Energien freue. Insofern sei es gut, wenn in Billerbeck eine zweite Biogasanlage entstehe. Da die Anlage mit nachwachsenden Rohstoffen betrieben werden solle, werde es voraussichtlich auch keine Probleme mit Geruchsimmissionen geben. Auch die Anpassung der Planung an städtebauliche Aspekte sei sehr zu begrüßen.

 

Herr Kortmann schließt sich dem an, fragt aber nach, ob die Betreiber nicht ähnliche Auflagen erfüllen müssten, wie die auf der Beerlage.

Frau Besecke hält dem entgegen, dass kein städtebaulicher Vertrag gefordert werden könne, da es sich um eine zulässige privilegierte Anlage handele. Das Staatl. Umweltamt sei aber Genehmigungs- und Überwachungsbehörde.


Stimmabgabe: einstimmig