Herr Hein teilt mit, dass angefragt wurde, ob die vorhandene Entwässerungsrinne in der Berkelaue mit den relativ großen Einlasslöchern zulässig ist.

Bei seiner Überprüfung habe er festgestellt, dass die Rinne der DIN entspreche und zulässig sei. Gleichwohl seien die größeren Löcher mit einer Edelstahlplatte verschlossen worden.

Herr Spengler weist darauf hin, dass sich nach den starken Regenfällen in der letzten Zeit eine Riesenpfütze im Bereich des Weges gebildet habe. Hier wäre eine zweite Rinne erforderlich, damit das Wasser ablaufen könne.

Herr Hein sagt Überprüfung zu.