Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Anlehnung an den vorgelegten Vertragsentwurf bis zur Ratsitzung mit der Vorhabenträgerin einen städtebaulichen Vertrag zu schließen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als Beschlussvorschlag für den Rat:

1.  Den Anregungen der Landesbetriebe Straßen NRW und Wald und Holz NRW sowie des Kreises Coesfeld wird entsprechend der Sitzungsvorlage gefolgt.

2.  Die Bedenken der Grundstückseigentümer Willi Barfues, Antonius Heilers, Ansgar Altenborg, Aloys Thumann und Werner Thiemann werden zurückgewiesen.

3.  Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck -Biogasanlage Beerlage- nebst Begründung und Umweltbericht wird beschlossen.

4.  Die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.

5.  Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

6.  Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes ”Biogasanlage Beerlage” parallel mit der Flächennutzungsplanänderung aufgestellt. Nach Genehmigung dieser 33. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan aus ihm entwickelt sein.

7.  Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW den Bebauungsplan ”Biogasanlage Beerlage” als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit seinen Anhängen (Umweltverträglichkeitsuntersuchung, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Landschaftsästhetische Studie und Geruchsgutachten).

8.  Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist nach Inkrafttreten der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan ”Biogasanlage Beerlage” beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 27. August 1997 (BGB1 I S. 2141) in der zur Zeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung

·         Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zur Zeit geltenden Fassung.


Frau Schulze Wierling erklärt sich für befangen. Sie begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass die Seite 3 des Anwaltsschreibens nicht vollständig abgedruckt worden sei. Der letzte Absatz laute wie folgt:

„Die Ansiedlung einer Biogasanlage in der Nähe von Siedlungen oder größeren Gewerbebetrieben ist auch deshalb sinnvoll, damit die in einer solchen Anlage anfallende Prozesswärme nicht nutzlos in die Atmosphäre abgegeben, sondern für die Beheizung von Gebäuden genutzt werden kann, ohne dass nennenswerte Energieverluste durch überlange Leitungen entstehen.“

 

Frau Besecke geht dann auf die wesentlichen Punkte des städtebaulichen Vertrages ein und verweist auf die Sitzungsvorlage.

 

Herr Schulze Esking führt aus, dass es für ihn wichtig sei, die Verträglichkeit der Biogasanlage sicherzustellen, weil von den Anliegern erhebliche Bedenken geäußert wurden. Dazu sei seitens der Stadt im Zuge des Planverfahrens alles getan worden, indem z. B. eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung, eine landschaftsästhetische Untersuchung, ein landschaftspflegerischer Begleitplan und ein Geruchsgutachten in Auftrag gegeben worden seien. Außerdem habe eine Bürgeranhörung stattgefunden, in der alle Bürger ihre Bedenken zum Ausdruck bringen konnten. Als zusätzliche Absicherung werde mit den Betreibern ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Da die Untersuchungen und Gutachten zur Errichtung der Biogasanlage positiv ausgegangen seien, könne die CDU-Fraktion dem Bebauungsplan zustimmen.

 

Herr Nowak macht deutlich, dass in dem städtebaulichen Vertrag wichtige Dinge geregelt werden und er der Angelegenheit positiv gegenüber stehe. Der Bezirksausschuss müsse zwar beteiligt werden, aber die Details seien sicherlich im Fachausschuss Stadtentwicklungs- und Bauausschuss zu behandeln.

 

Frau Schlieker hält dem entgegen, dass auch der Bezirksausschuss ein Fachausschuss sei. Des Weiteren moniere sie, dass die Stellungnahme der Bezirksregierung nicht im Original der Sitzungsvorlage beigefügt ist,  sondern nur in indirekter Rede wiedergegeben werde.

Frau Besecke weist darauf hin, dass es nicht üblich sei, die Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange der Sitzungsvorlage beizufügen.


Stimmabgabe: einstimmig