Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, wenn die Voraussetzungen nach § 35 BauGB vorliegen und das Vorhaben in die Landschaft eingebunden wird.

 


Herr Schulze Esking bringt seine Skepsis über die Errichtung der geplanten Reitanlage zum Ausdruck. Er sehe es als problematisch an, eine Freizeiteinrichtung mit erheblichem Flächenverbrauch in einem landwirtschaftlichen Vorranggebiet, das zudem noch als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen ist, zu errichten. Solange die Beurteilung der Landwirtschaftskammer gem. § 35 BauGB noch nicht vorliege, wolle er über die Angelegenheit nicht entscheiden.

 

Herr Mollenhauer legt dar, dass die Stadt Billerbeck nur bzgl. des Einvernehmens aus planungsrechtlicher Sicht befragt werde. Hierfür gebe es eine Frist von 2 Monaten. Bis zur nächsten Sitzung könne die Entscheidung deshalb nicht ruhen. Wenn sich die Stadt nicht innerhalb dieser Frist äußere, gelte das Einvernehmen als erteilt.

 

Herr Schulze Esking regt an, eine Sondersitzung einzuberufen oder die Entscheidung direkt im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss zu treffen.

 

Nach Erörterung über das weitere Vorgehen wird schließlich verwaltungsseitig dargelegt, dass die Reitanlage planungsrechtlich zulässig ist, wenn sie einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Das Einvernehmen der Stadt könne also unter dieser Voraussetzung nicht versagt werden.

 

Herr Wiesmann stellt abschließend fest, dass es unglücklich sei, aufgrund von Terminproblemen entscheiden zu müssen, ohne dass die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vorliegt.


Stimmabgabe: einstimmig