Beschluss:

Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt,

1.      den „Vertrag über die Einrichtung und Durchführung eines Stadtlinien- und Schülerspezialverkehrs“ mit der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) aus dem Jahre 1988 zum 31.12.2010 gemäß der der Sitzungsvorlage beigefügten Vereinbarung aufzuheben,

2.      eine Nachfolgeregelung zur übergangsweisen Sicherstellung des Stadtlinienverkehrs (ÖPNV) mit dem Kreis Coesfeld gemäß der der Sitzungsvorlage beigefügten Anlage einschließlich der o. a. Ergänzung der Präambel für das Jahr 2011 zu vereinbaren und

3.      mit dem Kreis Coesfeld ab Anfang des Jahres 2011 Verhandlungen zur langfristigen Sicherstellung des Stadtlinienverkehrs (ÖPNV) ab 2012 aufzunehmen.


Herr Messing berichtet, dass der HFA die Verwaltung beauftragt habe, mit dem Kreis eine Regelung zu treffen, damit der Schülerspezialverkehr ggf. in Eigenregie der Stadt Billerbeck durchgeführt werden kann. Hierzu könne er mitteilen, dass der Vertrag zunächst für einen einjährigen Übergangszeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 gelte und ab dem 01.01.2012 eine neue vertragliche Regelung gelten soll, die im Jahr 2011 zwischen den Parteien zu verhandeln ist. Die Präambel des Vertrages werde wie folgt ergänzt: „Hiervon unbenommen ist das Recht der Stadt Billerbeck den bisherigen Stadtlinienverkehr in einen reinen Schülerspezialverkehr umzuwandeln, der dann wiederum nicht Bestandteil einer Nachfolgeregelung ist.“

So sei gewährleistet, dass die Stadt Billerbeck ab 2012 den Schülerspezialverkehr ggf. eigenständig organisieren kann. 

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig