Frau Besecke teilt mit, dass der angekündigte Gerichtstermin nicht stattgefunden habe, weil die Antragstellerin die Klage zurückgezogen habe. Das bedeute, dass die Ordnungsverfügung wieder wirksam geworden ist und das Gebäude innerhalb von 2 Monaten rechtmäßig zurück- oder umgebaut werden müsse.