Herr Messing teilt zu einem Hinweis des Herrn Geuking auf ein Gefahrenpotential durch parkende Autos und damit verbundene Sichtbehinderungen in den Einmündungsbereichen der o. g. Straßen mit, dass die Situation in der Örtlichkeit aufgrund der geringen Straßenbreiten und dem damit verbundenen Parkdruck durch die zunehmenden Kraftfahrzeuge der Bewohner nicht unproblematisch sei. Deshalb werde im Kreuzungsbereich der Mecklenburger Straße/Anhalter Straße in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde bei offenem Wetter ein Stellplatz durch eine Sperrmarkierung ersetzt. Damit würden Gefahrenpotentiale beim Ein- und Ausfahren (besonders für Müllfahrzeuge) in die Straßen gemindert. Darüber hinaus würden auch weiterhin in unregelmäßigen Abständen Kontrollen durchgeführt. Neben Gesprächen/Hinweisen mit den Anliegern würden bei „Unbelehrbaren“ auch Verwarnungsgelder erhoben.

Weitere Sperrflächen seien nicht erforderlich, weil die Straßenverkehrsordnung in § 12 eindeutig regele, dass an engen und unübersichtlichen Stellen und 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten bei Kreuzungen nicht geparkt werden dürfe.

Nach den vorliegenden zahlreichen gegenseitigen Anzeigen liege der Verdacht von starken Nachbarschaftsproblemen innerhalb der Straßenzüge sehr nahe.