Herr Melzner weist darauf hin, dass in der Sitzungsvorlage bereits das Nachreichen von Unterlagen angekündigt worden sei. Die Erstellung der Änderungsliste habe eine zeitlang gedauert. Jetzt stehe man wie in dem Nachtrag erläutert, vor einer neuen Situation.

Herr Melzner schildert dann anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage 1) zunächst die allgemeine Haushaltssituation nach dem Stand des Haushaltsplanentwurfes und erläutert dann, warum bei Einbeziehung der in der Änderungsliste vorgeschlagenen Veränderungen kein HSK und auch keine Genehmigung des Haushaltes erforderlich sind. Zwischendurch beantwortet er Nachfragen der Ausschussmitglieder.

Abschließend macht er deutlich, dass man um krasse Einsparungen nicht herum kommen werde, wenn die Aufstellung eines HSK vermieden werden soll.

 

 

Herr Fehmer bekräftigt, dass man sich intensiv mit Sparmöglichkeiten auseinander setzen müsse. Aber in Anbetracht der vielen noch bestehenden Unwägbarkeiten sehe er sich außerstande bereits heute die in der Änderungsliste für 2016 geplante Steuererhöhung festzuschreiben. Das sei den Bürgern nach der gerade erst vorgenommenen Erhöhung nicht zu vermitteln.

 

Wenn beschlossen würde, bis 2014 nicht über 5% der Rücklagen in Anspruch zu nehmen, dann brauche man keine Genehmigung des Haushaltsplanes und auch kein HSK, so Herr Melzner.

Frau Dirks weist darauf hin, dass allgemein angesichts des wirtschaftlichen Aufschwungs mit einer Verbesserung der Situation gerechnet werde. Zudem solle z. B. die Grundsicherung evtl. vom Bund übernommen werden. Sorgen bereiteten ihr allerdings die Aussagen der Landesregierung, wonach an der Erhöhung der Soziallasten festgehalten werden soll. Auf Bürgermeister-Ebene werde konkret über eine Klage gegen das GFG nachgedacht.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dittrich berichtet Herr Struffert, dass sich nach neuesten Informationen der Bund an den SGB XII Kosten beteiligen soll. Auf der anderen Seite habe der Bund gesagt, dass die Warmwasserkosten z. B. nicht mehr in den Regelkosten enthalten seien und den Unterkunftskosten zugeschlagen werden. Das würde zu einer Belastung der Kommunen führen. Wie sich das letztlich konkret darstelle, könne er heute nicht einschätzen. Falls es zu einer Entlastung kommen sollte, müssten die Kommunen gegenüber dem Kreis fordern, dass er diese Entlastung auch weitergebe.

 

Herr Maas sieht die Aufstellung eines freiwilligen HSK unter Berücksichtigung der Änderungsliste als zwingend an. Dennoch müsse man sehen, ob noch Erträge für die Stadt generiert werden können, um eine Steuererhöhung in 2016 zu vermeiden.

 

 

Auf Nachfrage von Frau Dirks zur weiteren Vorgehensweise führt Herr Dr. Meyring an, dass der Vorschlag der Verwaltung zu den Zinserträgen aus verbundenen Unternehmen und die Kürzung der Abwassergebühren bei den Aufwendungen um 30.000,-- € z. B. den Abwasserbetrieb betreffen. Er sehe sich außerstande hier darüber zu beraten. Der Betriebsauschuss müsse beteiligt werden. Deshalb stelle er den Antrag, hierüber im Betriebsausschuss zu beraten.

 

Frau Dirks stellt nach kurzer Erörterung fest, dass Konsens über die Verweisung in den Betriebsausschuss besteht.

 

 

Herr Schlieker und Herr Tauber schlagen vor, dass verwaltungsseitig die vorgeschlagenen Einsparungen in der Änderungsliste erläutert werden.

 

Daraufhin werden die einzelnen Vorschläge wie folgt erläutert:

 

Aufwendungen

 

Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude, Reduzierung Unterh. ab 2012

In 2011 noch keine Reduzierung, da die Bruttoaufwendungen aus der Abarbeitung von Rückstellungen für Unterhaltungszwecke in Höhe von 175.000,-- € neu verplant sind. Des Weiteren seien 2011 Feuerschutzeinrichtungen und Restkosten für die Realschulturnhalle aus dem Konjunkturpaket II verplant.

 

Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen (Spielplätze)

Beteiligung des Fachausschusses, Kürzung 5.000,-- €

 

Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen (Straßen und Plätze), Teilansatz Alleen, siehe weitere Kürzung für integr. Handlungskonzept

Kürzung des Ansatzes für die Errichtung von Alleen in Höhe von 50.000,-- €, wobei bei den Erträgen 40.000,-- € abzusetzen sind, so dass sich insgesamt Einsparung von 10.000,-- € ergibt.

 

Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen (Straßen und Plätze), Teilansatz Verkehrsberuhigung pp. siehe weitere Kürzung für integr. Handlungskonzept

Streichen der weiteren Umsetzung der Barrierefreiheit, Aussetzen verschiedener Maßnahmen des integrierten Handlungskonzeptes (siehe Anlage)

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass in Abänderung zur Änderungsliste aber zumindest das städtebauliche Leitbild auf den Weg gebracht werden soll.

 

Abwassergebühren

Kürzung um 30.000,-- € aufgrund neuer Rechtsprechung. Entwässerungsgebühren für Durchgangsstraßen können dritten Straßenbaulastträgern in Rechnung gestellt werden, so dass eine Entlastung des städt. Haushaltes eintritt.

 

Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen, Einsparung bei Sauberkeit, Stadt, IBP

Zurückführen von Standards, noch keine Rücksprache mit IBP bzgl. bestehender Verträge erfolgt

 

Kreisumlage – allgemein – für 2011 in Aussicht gestellte Senkung

Stand nach der letzten Aussage des Landrates anl. der letzten Bürgermeisterkonferenz

 

Personalaufwand

Einfrieren der Personalkosten, wobei Tarifsteigerungen eingeplant werden müssen

 

Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes

Summen verteilen sich auf Vielzahl von Positionen

 

Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen, Prüfung durch eigenen Rechnungsprüfungsausschuss, Einsparung eines Wirtschaftsprüfers

Nach Prüfung der Eröffnungsbilanz und nach den ersten Abschlüssen wieder Prüfung durch eigenen Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

Erträge

 

Zuweisungen für größeren Aufwand aus Schulpauschale (Umbuchung)

Es ist zulässig, größere Instandsetzungsmaßnahmen auch aus der Schulpauschale zu finanzieren, die Schulpauschale soll kontinuierlich mit 40.000,-- für Instandsetzungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden.

Die normalen Aufwendungen werden dadurch nicht geschmälert. Es handelt sich um eine rein buchhalterische Verschiebung zwischen Erträgen und Einzahlungen für Investitionen.

 

Verwarnungs- und Bußgelder

Maßnahmen zur Verbesserung der Parkordnung können zu den höheren Erträgen führen.

 

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke, Teilansatz Baumalleen

Kürzung um 40.000,-- € für Zuweisungen Baumallee (siehe auch Aufwendungen)

 

Vergnügungssteuer

Anpassung der Satzung und gleichzeitig Anhebung der Steuersätze

Beteiligung des Fachausschusses

 

Hundesteuer

Anhebung der Hundesteuer und evtl. Ermittlung der Anzahl der Hunde.

Beteiligung des Fachausschusses

 

Zinserträge aus verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen

Der Rat entscheidet jährlich über den Verbleib des Überschusses des Abwasserbetriebes. Bisher war es so, dass er immer in voller Höhe dem Eigenkapital zugeführt wurde. Andere Städte, wie z. B. Coesfeld führen diesen Überschuss an den städt. Haushalt ab. Diese Entscheidung könnte hier auch so vorgenommen werden und müsste nicht unbedingt eine erhebliche Gebührenerhöhung nach sich ziehen.

 

Zuweisungen für das integrierte Handlungskonzept (Ertrag = 50% des Aufwandes)

Siehe Liste

 

Grundsteuer A (290 v.H. und B (550 v.H. ab 2016

Unter Einbeziehung der genannten Sparmaßnahmen würde die Anhebung nach heutigen Erkenntnissen zu einer schwarzen Null führen.

 

 

Im Investitionsbereich könnten neben den in der Liste bereits aufgeführten Maßnahmen zusätzliche Projekte, z. B. Straßenbaumaßnahmen heraus genommen werden, Grenze sollte die Sicherstellung der Verwendung der Investitionspauschale sein.

 

Herr Fehmer merkt an, dass die Massonneaustraße 2011 ausgebaut werden müsse. Alle anderen Straßenbaumaßnahmen müssten unter den gegebenen Umständen in der nächsten Sitzung auf den Prüfstand. Zielvorgabe müsse dabei sein, nicht mehr als die Investitionszuschuss auszugeben, um die Nettoverschuldung auf Linie zu halten.

 

 

Herr Schlieker listet die Vorschläge seiner Fraktion auf.

So wollten sie wissen, was sich hinter dem Ansatz von 50.000,-- € für Spezialfahrzeuge des Bauhofes verbirgt und ob diese Mittel gestrichen werden könnten.

Weiter werde die Verlegung des Sozialamtes in die LAWI vorgeschlagen, um die Mietkosten in Höhe von 17.000,-- € jährlich einzusparen.

Die Einführung einer Bettensteuer soll zum Thema gemacht werden.

Die Errichtung von Windenergieanlagen würde zu nicht unerheblichen Gewerbesteuereinnahmen führen.

 

 

Herr Dittrich begrüßt es, dass seitens der Verwaltung konkrete Einsparungsvorschläge unterbreitet wurden, über die noch in den Fachausschüssen diskutiert werden müsse. Die SPD-Fraktion habe folgenden 10-Punkte-Vorschlag erarbeitet, der nach Beratung in den Fraktionen in der nächsten HFA-Sitzung besprochen werden sollte.

 

1.    Der durch die Bürgermeisterin eingebrachte Haushaltsentwurf wird auf einer breitmöglichsten Basis in sämtlichen Fachausschüssen beraten und mit einer Empfehlung an den HFA und von diesem an den Rat der Stadt Billerbeck weitergeleitet.

 

2.    Eine entsprechend dem Kommunalwahlergebnis paritätisch besetzte Arbeitsgruppe „Haushalt, Personal und Leitziele Haushalt“ wird gegründet und die anstehenden Arbeiten werden von der Verwaltung unterstützt.

 

3.    Alle Aufgaben sämtlicher Produktbereiche werden von der Verwaltung auf den Prüfstand gestellt und als freiwillige oder pflichtige Aufgaben gekennzeichnet. Für alle Produktbereiche sind Vorschläge für Prioritätensetzungen darzustellen; die Prüfung soll Pauschalkürzungen beinhalten, die aber aufgabenorientiert und unter Beachtung der angeführten Leitziele vertretbar bleiben.

 

4.    Alle aktuell im Haushalt des Vorjahres nicht abgerufenen Finanzmittel, die im Planansatz des laufenden Jahres wiederum veranschlagt wurden, werden in Form einer Einzelauflistung einschließlich Bezifferung und Produktzugehörigkeit bekanntgegeben.

 

5.    Städtischen Investitionsvorhaben sollen kontinuierlich einschließlich haushaltswirksamer Folgekosten in einer Übersicht dargestellt werden.

 

6.    Alle Gebühren und ihre Kostendeckungsgrade für städtische Leistungen sind in einer Übersicht darzustellen und die Verbesserung des jeweiligen Kostendeckungsgrads ist zu prüfen.

 

7.    Herstellung von Steuergerechtigkeit durch Kontrolle. Sämtliche Steuereinnahmen sind durch die Verwaltung sukzessiv zu überprüfen. Die Möglichkeit einer Bestandskontrolle der in Billerbeck lebenden Hunde wird zeitnah geprüft und deren Durchführung ggf. veranlasst.

 

8.    Die Verwaltung bereitet die Einführung einer Aufwandssteuer (Bettensteuer) vor und erstellt eine entsprechende Satzung, auf dem grundgesetzlich garantierten Recht auf Erhebung von Aufwandssteuern nach Art. 105 GG. Mit den Einnahmen aus der Aufwandssteuer beteiligen sich die Beherbergungsbetriebe an der Finanzierung der städtischen Infrastruktur im Tourismusbereich.

 

9.    Anstehende personelle Änderungen in der Verwaltung sollen als Chance gesehen werden, dem „Finanzdienstleistungszentrum Baumberge“ beizutreten.

 

10. Einer kritischen Kosten-Nutzen-Analyse wird die Eigenständigkeit des IT-Bereiches unterzogen, mit der Prüfung eines Beitritts zur Citeq in Münster. 

 

Herr Dittrich betont, dass es sich um Vorschläge handele, die überprüft werden sollten. Zielrichtung sei es, einen Konsens zu erreichen.

 

Herr Fehmer erwähnt lobend die Vorlage der konstruktiven Vorschläge seitens der Verwaltung. Auch wenn alle in der Änderungsliste enthaltenen Vorschläge mit politischen Willensbekundungen belegt seien, müsse doch in der heutigen Zeit hierüber noch einmal nachgedacht werden.

Über die von Herrn Schlieker angesprochenen geplanten Anschaffungen für den Bauhof sollte nachgedacht werden. Im letzten Jahr seien trotz Haushaltssperre bereits einige Geräte angeschafft worden.

Des Weiteren sollte über eine Veräußerung kleinerer übrig gebliebener städt. Flächen, die einzeln nur schwer nutzbar seien, nachgedacht werden. Die Verwaltung sollte im Laufe dieses Jahres entsprechende Sitzungsvorlagen für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss und ggf. den Bezirksausschuss vorbereiten. 

 

Herr Maas regt an, für den Bauhof eine entsprechende Software anzuschaffen, um die Wirtschaftlichkeit überprüfen zu können. Zudem sollte über eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Bauhofes und danach auch an anderen Leistungsstellen nachgedacht werden. Damit meine er nicht den Winterdienst, es gebe auch noch andere Möglichkeiten mit umliegenden Gemeinden zusammen zu arbeiten.

Im Übrigen sei er nicht sicher, ob es sinnvoll ist, in der nächsten HFA-Sitzung am 22.02.2011 über die Änderungsliste zu beraten oder ob nicht erst die Fachausschüsse beteiligt werden sollen.

 

Herr Schlieker unterstreicht, dass die Errichtung der Photovoltaikanlagen auf der Haupt- und Realschule nicht ad acta gelegt, sondern evtl. fremd vergeben werden sollte.

Frau Dirks teilt mit, dass hierzu dem Fachausschuss in Kürze eine Sitzungsvorlage vorgelegt werde.

 

 

Herr Fehmer regt an, sich der zentralen Vergabestelle in Lüdinghausen anzuschließen, wie Havixbeck auch.

Frau Dirks entgegnet, dass Billerbeck anders als Havixbeck eine zentrale Vergabestelle im Hause habe. Im Übrigen sei eine interkommunale Zusammenarbeit nicht immer so einfach und führe selten zu konkreten Kosteneinsparungen.

 

Herr Geuking führt aus, dass nach seinem Eindruck mit der Änderungsliste etwas schön geredet werden soll. Auch seien die Vorschläge wenig nachhaltig und wenig krisengeschützt. Hier sollen nur Löcher gestopft werden, um ein HSK zu umgehen. Den Vorschlag zur Einführung einer Bettensteuer habe er ebenfalls schon einmal eingebracht. Ein Haushalt sei nur dann zustimmungsfähig, wenn er nachhaltig sei und Möglichkeiten aufzeige, um die Einnahmesituation der Stadt zu erhöhen. Das sehe er hier nicht gegeben. Er finde die Idee der SPD-Fraktion gut, eine Kommission zu gründen. Gleichzeitig sollten aber auch zusätzliche Einnahmequellen gesucht werden. In der nächsten Ratssitzung werde es um seine Anregung gehen, eine Kosten-Nutzen-Rechnung der Grundschulgebäude vorzulegen.

 

 

Dann ergibt sich eine Diskussion über die weitere Beratung. Dabei wird auch überlegt, ob man zu der früheren Vorgehensweise zurückkehren soll und die Haushaltspositionen in den jeweils zuständigen Fachausschüssen vorberaten werden sollen.

 

Herr Melzner verweist auf den Zeitplan und gibt zu bedenken, dass sich die Ausschussmitglieder darüber im Klaren sein müssen, dass man sich im Nothaushaltsrecht befinde, solange kein Haushaltsplan verabschiedet ist. Mit neuen Investitionsmaßnahmen dürfe nicht begonnen werden. Dadurch werde vieles lahm gelegt.

 

Frau Dirks verweist auf die Zuständigkeitsordnung, wonach die Vorberatung des Haushaltsplanes ausschließlich der HFA zuständig ist.

 

Schließlich wird mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass bei grundlegenden Angelegenheiten und bei Änderung bereits gefasster Beschlüsse die zuständigen Fachausschüsse beteiligt werden müssen. So müsse z. B. der Betriebsausschuss über die Abwassergebühren für Straßen und Zinserträge aus verbundenen Unternehmen, der Ausschuss für Jugend, Familien, Senioren und Kultur über die Spielplätze, der Schul- und Sportausschuss über die Schulsozialarbeit und der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss über das integrierte Handlungskonzept beraten.

 

Frau Dirks fasst zusammen, dass die Verwaltung  in der nächsten HFA-Sitzung einen  Zeitplan der Beratungsfolge vorlegen werde. Sie gehe davon aus, dass der HFA in seiner Sitzung am 22.02.11 die Beratung des Haushaltsplanes wohl vertagen werde. Dann könnten die Vorschläge zunächst innerhalb der Fraktionen beraten werden und anschließend ggf. in den Fachausschüssen, bevor der HFA abschließend vorberate.