Beschlussvorschlag für den Rat:

  1. Für das Plangebiet in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 22, welches umgrenzt wird:
    • im Nordosten durch den Grünen Weg,
    • im Südosten durch die Bernhardstraße
    • im Südwesten durch die Berkel
    • im Nordwesten durch einen ehemaligen Graben (östliche Grenzen der Flurstücke 55 und 54)

wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Grüner Weg/Bernhardstraße“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

  1. Bei der Baugenehmigungsbehörde wird der Antrag auf Zurückstellung des Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB gestellt.
  2. Es ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Frau Besecke erläutert die Sitzungsvorlage.

 

Herr Flüchter erkundigt sich nach den Reaktionen aus der Nachbarschaft zu dem geplanten Bauvorhaben.

Frau Besecke teilt mit, dass ihr keine Reaktionen bekannt seien. Das Vorhaben wäre zwar nach § 34 BauGB zulässig. Dennoch werde verwaltungsseitig vorgeschlagen, vorab die Bürger zu beteiligen und eine Zurückstellung des Baugesuches zu erwirken.

 

Herr Brockamp sieht nicht ein, dass hier ein Extra-Weg gegangen werden soll. Das Vorhaben sei nach § 34 BauGB zulässig. Außerdem seien auf dem Nachbargrundstück ebenfalls 5 Wohneinheiten vorhanden.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass auf dem Nachbargrundstück ein Reihenhaus mit drei Wohneinheiten stünde und 200 qm Grundstücksfläche je Wohneinheit vorhanden seien. Wenn bisher alles zugelassen worden wäre, was nach § 34 BauGB zulässig wäre, dann sähe Billerbeck anders aus.

 

Das Vorhaben habe für ihn keinen Ausnahmecharakter, so Herr Brockamp. Er könne nicht erkennen, dass der Baukörper sich nicht einfüge.

 

Frau Dirks bittet um Verständnis für den Vorschlag der Verwaltung die Bürger zu beteiligen. Wenn hier 4 Wohneinheiten genehmigt würden, dann könnten andere das auch tun.

 

Dann müsse demnächst bei jedem Bauvorhaben eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden, so Herr Brockamp.

 

Frau Besecke gibt zu bedenken, dass durch das Vorhaben der Gebietscharakter verändert werde.

 

Herr Knüwer spricht sich für den Verwaltungsvorschlag aus. Dann habe man ein klares Verfahren. Auch die Nachbarn müssten geschützt werden. Das sei nur im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens möglich.

 

Dem hält Herr Spengler entgegen, dass man für eine Beteiligung von 3 Bürgern doch keinen Bebauungsplan benötige.  

 

Herr Dübbelde stellt schließlich den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.


Stimmabgabe: 3 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen