Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.


Frau Besecke zeigt auf, wie die Erschließung vorgesehen ist.

 

Frau Mönning erinnert an die Diskussion über die Nutzung von Windenergie und fordert die Verwaltung auf, mit der Bezirksregierung Kontakt aufzunehmen damit im Gebietsentwicklungsplan Felder für Biogasanlagen ausgewiesen werden.

 

Frau Besecke führt aus, dass es diesbezüglich bereits eine Anfrage gegeben habe. Theoretisch bestünde evtl. die Möglichkeit im Rahmen des Flächennutzungsplanes das Stadtgebiet nach Flächen für Biogasanlagen untersuchen zu lassen. Die Dominanz von Windenergieanlagen sei aber nicht zu vergleichen mit Biogasanlagen. Deshalb sehe sie es als schwierig an, Eignungsflächen für Biogasanlagen festzulegen, zumal es eine große Anzahl von Schweinemastbetrieben auf Billerbecker Gebiet gebe. Wenn man diese mit den Gerüchen in Zusammenhang bringe, werde es noch schwieriger, Eignungsflächen auszuweisen.

Herr Mollenhauer ergänzt, dass dies die privilegierten Anlagen betreffe, für die anderen Anlagen müsste ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. Die Bezirksregierung werde aber im Gebietsentwicklungsplan keine Eignungsflächen für Biogasanlagen ausweisen, weil eine einzelne Biogasanlage nicht raumbedeutend ist.

 

Herr Becks stellt fest, dass die beantragte Biogasanlage privilegiert ist und ihren Lauf nehme. Er erkundigt sich, wie die Abwärme genutzt werden solle.

Frau Besecke teilt mit, dass die Abwärme dem Betrieb und einigen hinter der Bahnlinie liegenden Wohnhäusern dienen solle. Ein abschließendes Konzept liege noch nicht vor.


Stimmabgabe: einstimmig