Frau Dirks berichtet zunächst über die aktuelle Lage. Im SGB II-Bereich sei eine Einigung erzielt worden, die auch für die Kommunen positiv aussehe. Es gehe um das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder von SGB II-Empfängern und Kinder aus unteren Einkommenstufen. Der Bund werde im Rahmen dieses Paketes für 2011, 2012 und 2013 zusätzlich 400 Mio € pro Jahr für Schulsozialarbeit und Mittagessen zur Verfügung stellen. Es sei zugesichert worden, dass hierfür bei den Kommunen keine Kosten hängen blieben. Des Weiteren übernehme der Bund zur Entlastung der Kommunen schrittweise bis 2014 die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit. Hierbei handele es sich um Ankündigungen, die allerdings noch in eine Gesetzes- und Ausführungsform gegossen werden müssen.

Herr Struffert ergänzt, dass voraussichtlich Bundesrat und Bundestag am Feitag das Gesetz verabschieden werden.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass wegen der nicht gesicherten Zahlen des Landes der geplante Zeitplan zur Verabschiedung des Haushaltsplanes nicht eingehalten werden könne. Deshalb schlage sie vor, den Haushaltsplan in der nächsten Ratssitzung am 12. April 2011 zu verabschieden. Dann bestünde die Möglichkeit im Jugend-, Familien-, Senioren- und Kulturausschuss am 10.03.2011 über die Spielplätze, am 24.03.2011 im Betriebsausschuss über die Zinserträge aus verbundenen Unternehmen und am 31.03.2011 im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss über die Erstellung des städtebaulichen Leitbildes  zu beraten. Die abschließende Vorberatung des Haushaltsplanes könnte dann am 05.04.2011 im HFA erfolgen. Das würde bedeuten, dass ab dem 1. April 2011 das sogenannte „Nothaushaltsrecht“ gelte.

 

Frau Dirks berichtet weiter, dass sich heute Morgen der Finanzausschuss des Städte- und Gemeindebundes mit dem GFG-Entwurf beschäftigt habe. Herr Öhmann, der an dieser Sitzung teilgenommen habe, habe keine Ansatzpunkte erkennen können, dass die Regierung Änderungen an dem GFG-Entwurf vornehmen werde. Es sei darauf hingewiesen worden, dass nur Sätze angepasst wurden. In der Diskussion sei aber zum Ausdruck gekommen, ab 2012 darüber nachdenken zu wollen, die Systematik breiter anzufassen und insbesondere das Thema Flächenansatz deutlicher einzubeziehen.

Über die evtl. Einleitung eines Klageverfahren seien konkrete Gespräche mit einer Rechtsanwaltskanzlei geführt worden, die durchaus Ansatzpunkte für einen Klageweg sehe. Frau Dirks schlägt vor, in der HFA-Sitzung am 5. April 2011 zu entscheiden, ob der Klageweg beschritten werden soll.

 

Jetzt sollte über die Vorschläge und Anregungen der Fraktionen beraten und entschieden werden, ob diese in Prüfaufträge für die Verwaltung münden.

Zunächst wird die von Herrn Dittrich eingereichte 10-Punkte-Liste durchgegangen (siehe HFA-Niederschrift über die Sitzung am 15.02.2011): 

 

Beratung des Haushaltsplanentwurfes in allen Fachausschüssen

Herr Fehmer macht deutlich, dass er hierfür keine Notwendigkeit sehe. Die Vorberatung des Haushaltsplanes im HFA habe sich in den vergangenen Jahren als sinnvoll und effektiv erwiesen. Gleichwohl könnte bei grundsätzlichen Entscheidungen im Einzelfall der jeweilige Fachausschuss beteiligt werden.

 

Herr Brunn hält es dagegen für notwendig, über die im NKF zu formulierenden Ziele in den Fachausschüssen zu beraten. Bisher habe sich kein Ausschuss mit Zielen und Kennzahlen beschäftigt.

 

Herr Schlieker meint, dass das Eine das Andere nicht ausschließe. Der HFA sollte sich aber die Entscheidungshoheit bewahren, ob er Angelegenheiten in den Fachausschuss verweise oder selber berate.

 

Herr Melzner weist darauf hin, dass sich der HFA im Rahmen der Produktbildung mit den Zielen sehr wohl beschäftigt habe.

 

Wenn sich jeder Fachausschuss mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf beschäftigen würde, so Herr Maas, würde das den Zeitrahmen sprengen. Sicherlich sei es richtig, wenn in den Fachausschüssen über die Ziele beraten würde. Wenn man hiermit jetzt beginnen würde, betreffe das den Haushalt für 2012. Er plädiere dafür, die Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2011 wie bisher im HFA zu belassen und vorbereitend für den nächsten Haushaltsplan die Ziele in den jeweiligen Fachausschüssen zu beraten.

 

Herr Dittrich und Herr Brunn halten dennoch eine grundsätzliche Entscheidung für wichtig, um auf Ausschussebene beraten zu können. Es stelle sich doch die Frage, ob der HFA übergreifend in der Lage ist, über Ziele zu entscheiden.

 

Herr Melzner stellt heraus, dass es jedem Ausschuss unbenommen sei, sich mit einzelnen Produkten zu beschäftigen und Ziele zu formulieren. Dafür wäre das ganze Jahr über Zeit gewesen.

 

Frau Dirks fasst schließlich zusammen, dass die originäre Haushaltsplanberatung beim HFA verbleiben und die Zuständigkeitsordnung nicht geändert werden soll.

Im Laufe des Jahres könne man in eine Besprechung der Leitziele in den einzelnen Ausschüssen einsteigen.

Über diese Vorgehensweise besteht Einvernehmen.

 

Bildung einer Arbeitsgruppe „Haushalt, Personal und Leitziele Haushalt“

Herr Schlieker führt an, dass er zunächst gegen die Bildung einer zusätzlichen Arbeitsgruppe gewesen sei, dann aber überlegt habe, dass es doch nicht so schlecht wäre, wenn sich ein Ausschuss unabhängig vom HFA und dem Tagesgeschäft mit den o. g. Angelegenheiten auseinandersetzen könne.

 

Herr Fehmer vertritt dagegen die Meinung, dass es Aufgabe des HFA ist, sich mit den Leitzielen des Haushaltes zu beschäftigen und diese festzulegen. Er sei aber sofort damit einverstanden, wenn künftig in jeder HFA-Sitzung ein Produkt besprochen wird und Leitziele festgelegt werden. Bei einer Arbeitsgruppe sehe er die Problematik, dass diese z. B. keine Entscheidungskompetenz habe. Außerdem sei ein zusätzlicher Wulst von Arbeit nicht zielführend.

 

Herr Dittrich weist darauf hin, dass die HFA-Sitzungen jetzt schon sehr lange dauerten.

 

Herr Dr. Meyring stellt heraus, dass der HFA doch wie von der SPD vorgeschlagen, paritätisch besetzt ist. Kritisch stellt er die Frage, welchen Status eine Arbeitsgruppe denn hätte, ob sie öffentlich oder nichtöffentlich tage. Bisher sei man gut beraten gewesen, möglichst viel öffentlich zu machen. Künftig sollte der HFA häufiger tagen, aber es sollte keine Arbeitsgruppe gebildet werden.

 

Nachdem sich Herr Brunn noch einmal für die Bildung der Arbeitsgruppe ausspricht, schlägt Herr Schlieker als Kompromiss vor, dass sich der HFA künftig in jeder Sitzung unter dem ersten Tagesordnungspunkt mit einem Produkt beschäftigt. 

 

Herr Dittrich gibt zu bedenken, dass es auch Themen, wie z. B. Personalangelegenheiten gebe, die nichtöffentlich zu beraten wären. Deshalb wäre es ihm lieber, zusätzliche nichtöffentliche HFA-Sitzungen einzuplanen als ein Tagesordnungspunkt pro Sitzung vorzusehen.

 

Herr Fehmer schlägt vor, ähnlich wie zur Regionale, zeitnah eine nichtöffentliche Sondersitzung des HFA einzuberufen und dann die grundsätzliche Vorgehensweise festzulegen.

Diesem Vorschlag wird einvernehmlich gefolgt.

 

Liste über freiwillige und pflichtige Aufgaben

Zu diesem Punkt der SPD-Anregung weisen Frau Dirks und Herr Melzner darauf hin, dass die geforderte Liste über freiwillige und pflichtige Aufgaben bereits im Zusammenhang mit der Hebesatzsatzung vorgelegt worden sei.

Herr Dittrich bittet darum, diese Liste ggf. zu aktualisieren und zur geplanten HFA-Sondersitzung vorzulegen.

 

Übersicht über städt. Investitionsvorhaben einschl. haushaltswirksamer Folgekosten

Zu dieser Anregung weist Frau Dirks darauf hin, dass dies selbstverständlich sei.

 

Übersicht über alle Gebühren und ihre Kostendeckungsgrade für städt. Leistungen

Frau Dirks schlägt vor, über die Gebühren in den jeweiligen Fachausschüssen zu beraten.

 

Herr Dr. Meyring spricht sich gegen diesen Vorschlag aus, da dann auch die Entgeltordnung für die Überlassung bzw. Nutzung städt. Einrichtungen auf den Prüfstand gestellt würde. Er wolle den Vereinen auch weiterhin die Sporthallen kostenlos zur Nutzung zur Verfügung stellen und damit den Breitensport fördern.

 

Frau Dirks erläutert, dass die Gebühren und die betroffenen Produkte in den einzelnen Fachausschüssen beraten werden müssten und die Ausschussmitglieder sagen müssten, was sie wollen.

 

Herr Fehmer weist in der weiteren Erörterung darauf hin, dass sich der politische Wille doch in den Ansätzen des Haushaltsplanes widerspiegele.

 

Herr Brunn entgegnet, dass man sich z. B. zwar grundsätzlich für das Freibad ausgesprochen habe, aber nie darüber diskutiert worden sei, ob das beliebig lange so sein soll. Man müsse doch die Entwicklung der Kostendeckung oder –unterdeckung im Auge behalten und Kennzahlen festlegen.

Herr Dittrich ergänzt, dass bei der schlechten Haushaltslage auch die Verantwortung bestehe, hierüber nachzudenken.

 

Schließlich besteht Konsens, dass auch die hier bereits beschlossenen gebührenrelevanten Maßnahmen, wie z. B. die Windeltonne, Freibadgebühren u. a. in den Fachausschüssen nach und nach auf den Prüfstand gestellt werden sollen.

 

Überprüfung sämtlicher Steuereinnahmen/Bestandskontrolle Hunde

Frau Dirks führt aus, dass die Steuereinnahmen selbstverständlich immer überprüft würden. Über die Hundesteuer und eine evtl. Bestandskontrolle der in Billerbeck lebenden Hunde werde demnächst eine Sitzungsvorlage vorgelegt.

Herr Melzner erläutert, dass bei der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen beim Finanzamt liege. Die Stadt habe hierauf keinen Einfluss. Bei der Hundesteuer ermittle dagegen die Stadt die Besteuerungsgrundlagen.

 

Vorbereitung der Einführung einer Aufwandssteuer (Bettensteuer)

Frau Dirks bittet um Zurückstellung bis rechtliche Klarheit herrscht. Bekanntlich führe ein Gastronom aus Köln eine Musterklage. Zudem gebe es derzeit keine Mustersatzung.

 

Frau Mollenhauer warnt davor, hierfür Arbeitskraft zu verwenden, die an anderer Stelle dringend benötigt werde.

 

Egal, ob die Steuer nachher als Bettensteuer oder Kulturförderabgabe bezeichnet werde, so Herr Schlieker, sollte schon darüber diskutiert werden, ob es in Anbetracht der desolaten Finanzsituation nicht sinnvoll wäre, die für die Tourismusförderung aufgewandten Kosten zumindest zum Teil wieder von denjenigen zurück zu holen, die davon profitieren.

 

Frau Dirks gibt zu bedenken, dass aber nicht nur die Gastwirte und Hoteliers von der Tourismusförderung profitierten und alle Betriebe die gut liefen, Gewerbesteuer zahlten. Außerdem stehe Billerbeck in Konkurrenz zu den anderen Baumbergegemeinden, die keine Bettensteuer erhöben. Sie persönlich hielte die Einführung einer solchen Steuer für kontraproduktiv.

 

Herr Dittrich kann diese Auffassung zwar nachvollziehen, bekräftigt aber dennoch, dass man es sich angesichts der jetzigen Finanzsituation nicht erlauben könne, auf Einnahmen zu verzichten. Auch glaube er nicht, dass ein Tourist weniger nach Billerbeck kommen werde, wenn er 1,-- oder 1,50 € zahlen müsse. Das Urteil sollte abgewartet und dann das Thema im Ausschuss beraten werden.

 

Herr Fehmer sieht das anders. Es sei nicht in Ordnung und auch nicht zielführend, Einzelne heraus zu nehmen und mit einer zusätzlichen Steuer zu belasten. Auch wenn viel Geld für die Tourismusförderung ausgegeben werde, stehe Billerbeck mit deutlichem Abstand bei den Übernachtungszahlen an erster Stelle im Kreis und dabei sollte es auch bleiben. 

 

Herr Maas macht deutlich, dass die Einführung einer Bettensteuer das falsche Signal wäre. Damit stoße man den Leuten vor den Kopf. Er warne davor, eine solche Steuer einzuführen, die woanders nicht erhoben wird und bevor nicht darüber nachgedacht werde, über andere Dienstleistungen Einnahmen zu generieren.

 

Der Vorschlag des Herrn Dittrich, die Einführung einer Bettensteuer zu beraten, nachdem das Gerichtsurteil vorliegt, wird mit 3 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Personelle Veränderungen – Beitritt zum Finanzdienstleistungszentrum Baumberge

Frau Dirks schlägt vor, hierüber zu beraten, wenn personelle Veränderungen anstehen. Dann könne auch erklärt werden, wie das Finanzdienstleistungszentrum funktioniert und erläutert werden, dass derzeit keine finanziellen Synergien, sondern allenfalls Qualitätseinbußen gesehen werden.

 

Herr Dittrich schlägt vor, zu gegebener Zeit im HFA hierüber zu beraten.

 

Eigenständigkeit des IT-Bereiches- Prüfung eines Beitritts zur Citeq

Frau Dirks merkt an, dass verwaltungsseitig ein Beitritt nicht gewollt sei.

 

Herr Messing weist an dieser Stelle darauf hin, dass heute eine Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt angekündigt worden sei. Im Rahmen dieser Prüfung könnte auch ermittelt werden, wie sich ein Beitritt zur Citeq darstelle, da die Gemeindeprüfungsanstalt entsprechende Daten der der Citeq angeschlossenen Kommunen vorlägen.

Frau Dirks sagt zu, das Ergebnis der Prüfung vorzustellen. Danach könne über einen Beitritt diskutiert werden.

 

 

Auf Vorschlag von Herrn Fehmer sollen städt. Restparzellen möglichst veräußert werden.

 

 

Dann stellt Frau Dirks den Vorschlag des Herrn Schlieker, das Sozialamt in die LAWI zu verlegen zur Diskussion.

 

Herr Schlieker macht deutlich, dass ihm bewusst sei, dass dieser Vorschlag wegen der laufenden Mietverträge nicht kurzfristig umgesetzt werden könne, sich Einsparungen also nur mittelfristig einstellen könnten.

 

Frau Dirks bittet zu berücksichtigen, dass im Keller keine Büros eingerichtet werden können und im Erdgeschoss der Kindergarten untergebracht sei. Sie gehe nicht davon aus, dass dieser Mietvertrag gekündigt werden soll, da die Stadt ja hierdurch Mieteinnahmen erziele. Es blieben also nur die Flächen in der oberen Etage, die allerdings für die Unterbringung des Sozialamtes zu klein seien. Frau Dirks schlägt vor, diese Diskussion bis 2 Jahre vor Auslaufen des Mietvertrages der jetzigen Räumlichkeiten des Sozialamtes zu verschieben.

 

Herr Dr. Meyring legt den Ansatz von Herrn Schlieker so aus, dass für das Sozialamt nicht nur die LAWI in Frage komme, sondern alle städt. Gebäude ins Kalkül gezogen werden sollen. Warum sollte ein Mietvertrag verlängert werden, wenn andere städt. Räumlichkeiten demnächst aufgrund des demografischen Wandels leer stehen.

Das wird von Herrn Schlieker bestätigt.

 

Herr Fehmer erinnert an die Beratungen im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss über die Schaffung von Büroräumen auf dem Dachboden des Rathauses.

 

Herr Schlieker wendet ein, dass doch kein Geld für den Ausbau des Dachbodens aufgewendet werden müsse, wenn woanders Räume leer stünden.

 

Herr Dittrich erinnert an die Vorlage des im Rahmen der damaligen Beratungen geforderten Raumkonzeptes. Daneben sollte auch das Jugendzentrum in die Gesamtüberlegungen einbezogen werden.

 

Frau Dirks sagt zu, rechtzeitig vor Auslaufen des Mietvertrages der Räume des Sozialamtes die Angelegenheit zur Beratung vorzulegen.

 

 

Herr Schlieker wiederholt seine Anregung, durch Windenergie höhere Gewerbesteuereinnahmen erzielen zu können. Auf der an Altenberge angrenzenden Windvorrangfläche könnten sofort noch 2 weitere Windräder errichtet werden. Außerdem gebe es noch andere Flächen, wo Windräder errichtet werden könnten.  

 

Herr Dittrich merkt an, dass über dieses Thema nicht hier, sondern im zuständigen Ausschuss beraten werden müsse.

Herr Mollenhauer verweist auf das laufende Planverfahren. Der Vorschlag könnte in dem Zusammenhang eingebracht werden.

 

Herr Fehmer macht deutlich, dass es eine eindeutige Beschlusslage gebe, wonach in Billerbeck nur eine Mindestausweisung von Eignungsflächen vorgenommen wird. Dabei sollte es bleiben. Er sehe derzeit keinen Bedarf über weitere Windräder nachzudenken.

 

Auf Vorschlag von Frau Dirks wird der Vorschlag des Herrn Schlieker bei der weiteren Beratung des Planverfahrens einbezogen.

 

 

Aufgrund der Nachfrage von Herrn Schlieker zur Anschaffung von Fahrzeugen für den Bauhof teilt Herr Mollenhauer mit, dass der Movano (Pritschenwagen) durch einen guten gebrauchten Pritschenwagen als Drei-Seiten-Kipper ersetzt werden soll. Des Weiteren soll ein neuer Streuanhänger angeschafft werden.

 

Herr Fehmer schließt die Anschaffung von Neufahrzeugen aus, es reiche auch die Anschaffung kostengünstiger gebrauchter Fahrzeuge.

Schließlich besteht Einigkeit, dass analog der Verfahrensweise bei der Anschaffung des Kleinschleppers vorgegangen werden soll.

 

 

Auf Nachfrage von Herrn Fehmer erläutert Herr Mollenhauer den Ansatz von 15.000,-- € für die Erweiterung des Geräteraumes am Sportzentrum. Die Erweiterung werde wegen Platzmangel seit Jahren vom Sportverein gewünscht. 

Herr Fehmer meint, dass sich der Sportverein durch Eigenleistungen einbringen sollte.

 

Herr Mollenhauer sagt zu, über Eigenleistungen mit dem Sportverein zu sprechen.

 

 

Hinsichtlich der Prioritätenliste der Straßenausbaumaßnahmen führt Herr Fehmer aus, dass es um mögliche Verschiebungen von Investitionsmaßnahmen gehe. Aus seiner Sicht sei der Ausbau der Massonneaustraße in diesem Jahr unstrittig. Der Ausbau der Ludgeristraße und des Kerkelers sollten aber verschoben werden.

 

Herr Mollenhauer plädiert dafür, die Ludgeristraße nicht bis nach 2013 zu verschieben, weil Billerbeck bis 2013 Leader-Fördermittel erhalte.

Ein Aufschieben des Ausbaues des Kerkeler sei nach seiner Meinung nicht zu rechtfertigen, hier müsse wg. des tlw. fehlenden Unterbaues ständig nachgearbeitet werden. In 2011 sei nur die Anfinanzierung des Straßenausbaues Kerkeler vorgesehen, damit 2012 die Umsetzung erfolgen könne. Der Ausbau der Ludgeristraße sei ebenfalls in 2012 vorgesehen.

 

Herr Dittrich hält die geplanten Straßenausbaumaßnahmen zwar für wünschenswert, Man wisse aber noch nicht was im Rahmen des GFG noch auf die Stadt zukomme.

 

Herr Fehmer macht deutlich, dass es Ziel sein müsse, nicht in die Verpflichtung zu kommen ein HSK aufstellen zu müssen.

 

Herr Melzner erläutert, dass ein großer Unterschied bestehe, ob man Aufwand verschiebe oder streiche oder das Gleiche bei Auszahlungen für Investitionen vollziehe. Die Streichung von Aufwand wirke direkt mit der vollen Summe auf die Ergebnisrechnung während die Investitionen mit längerer Lebensdauer „nur“ mit den Jahresabschreibungsbeträgen die Ergebnisrechnung belasten. Allerdings belasteten die Investitionen insoweit sie nicht durch Zuweisungen/Beiträge finanziert sind, die Liquidität der Stadt durch Auszahlungen (kein Aufwand). Würde es gelingen, die jährlichen Investitionen ohne Kredite in voller Höhe aus Beiträgen, Zweckzuweisungen, Schul-, Sport- und allgemeine Investitionspauschalen zu finanzieren, wäre die Nettoabschreibung gleich Null, weil den Abschreibungen in voller Höhe Erträge aus der Auflösung von Beiträgen und Zuweisungen gegenüber stünden. Gleichzeitig könne eine weitere Verschuldung vermieden werden. In 2011 könne dies jedoch nicht gelingen, da die restlichen Eigenanteile aus den großen Fördermaßnahmen des Vorjahres (z. B. Investitionspakt) und der Ausbau der Massonneaustraße erhebliche Mittel erfordern. Um die erforderliche Kreditaufnahme (Eigenanteil) in 2011 zu verringern, seien jedoch Verschiebungen von Maßnahmen mit hohem Eigenanteil) in die Jahre 2012 und 2013 geeignet.

 

 

Herr Dittrich sieht keine zeitliche Notwendigkeit in 2011 für das städtebauliche Leitbild 15.000,-- zur Verfügung zu stellen.

Frau Dirks weist darauf hin, dass der Ausschuss hierüber entscheiden solle.

 

 

Anschließend beantwortet Frau Dirks Verständnisfragen von Herrn Geuking u. a. zur Umlage für den Zweckverband der Musikschule Billerbeck, Coesfeld, Rosendahl und zum Bereich „Sicherheit und Ordnung“.

 

Herr Schlieker erinnert an den Vorschlag der Bürgermeisterin zur Neubestuhlung des Sitzungssaales.

Frau Dirks erläutert, dass sie im Anschluss an eine Sitzung zunächst im Scherz vorgeschlagen habe, dass jedes Ratsmitglied seinen eigenen Stuhl finanzieren könnte. Aufgrund der tlw. positiven Rückmeldungen sollte innerhalb der Fraktionen hierüber noch einmal nachgedacht werden.

 

 

Herr Melzner erkundigt sich, wie mit der von ihm vorgelegten Änderungsliste, die als freiwilliges HSK zu sehen sei, umgegangen werden soll.

 

Herr Fehmer führt aus, dass es sich hierbei um Zahlen und Daten für 2012/2013 handele. Sicher werde der Rat so kreativ sein, in zwei aufeinanderfolgenden Jahren eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von über 5% zu vermeiden.