Beschlussvorschlag für den Rat:

1.         Den Anregungen des Kreises Coesfeld -Brandschutzdienststelle- wird entsprechend der Sitzungsvorlage gefolgt.

2.         Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Friethöfer Kamp“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

3.         Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW die 1. Änderung des Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Friethöfer Kamp“ als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung, dem Text und der Begründung hierzu.

4.         Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Friethöfer Kamp“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 27. August 1997 (BGB1 I S. 2141) in der zur Zeit geltenden Fassung

Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung

Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zur Zeit geltenden Fassung.


Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig

 

 

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit werden Überlegungen angestellt, welche Tagesordnungspunkte vertagt werden können.

 

Herr Wiesmann beantragt, den Tagesordnungspunkt 10. Fahrradfreundliche Stadt; hier: Sachstandsbericht über vorgesehene Markierungsarbeiten im Zuge von Landstraßen“ zu vertagen.

 

Herr Roggenkamp merkt an, dass zu Tagesordnungspunkt 4. „34. Änderung des Flächennutzungsplanes und 2. Änderung des Bebauungsplanes „Schildstuhl“; hier: Vorstellung von Planungsvarianten“ die Planungsvarianten der Einladung nicht beigefügt seien. Deshalb sollte auch dieser Punkt abgesetzt und in der nächsten Sitzung beraten werden.

 

Herr Hagemann beantragt, nur noch die Bebauungspläne Gut Holtmann betreffend abzuhandeln und alle anderen Punkte zurückzustellen.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Dübbelde schlägt dagegen vor, vernünftig zu prüfen, welche Tagesordnungspunkte heute behandelt werden sollten und welche verschoben werden können und schlägt vor, die Tagesordnungspunkte

  4. 34. Änderung des Flächennutzungsplanes und 2. Änderung des Bebauungsplanes „Schildstuhl“; hier: Vorstellung von

          Planungsvarianten“,

  9. Entlastungsstraße westlich um Billerbeck

11. Fahrradfreundliche Stadt; hier: Sachstandsbericht über vorgesehene Markierungsarbeiten im Zuge von Landstraßen“

zu vertagen.

 

Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Herr Tauber bittet die Verwaltung künftig Sitzungen mit einem überschaubaren Umfang einzuberufen und ggf. Sitzungstermine einzuschieben. Sitzungen mit einer so umfangreichen Tagesordnung wie heute seien unzumutbar.

 

Herr Roggenkamp schließt sich dem an und ergänzt, dass in dieser Woche bereits der Werksausschuss mit einer ebenfalls sehr umfangreichen Tagesordnung getagt habe.

 

Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass man auch den Bürgern entgegen kommen wolle, die ihre Vorhaben zügig umsetzen wollten. Außerdem könne man nicht immer abschätzen, wie lange diskutiert werde.