Beschluss:

1.  Die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck „Sondergebiet Wendelskamp“ nebst Begründung mit den Anhängen (Verträglichkeitsanalyse und Umweltbericht) wird beschlossen.

2.  Die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.

3.  Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

4.  Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wurde die 3. Änderung des Bebauungsplanes ”Wendelskamp” parallel mit der Flächennutzungsplanänderung aufgestellt. Nach Genehmigung dieser 37. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan aus ihm entwickelt sein.

5.  Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Wendelskamp” als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit den Anhängen (Verträglichkeitsanalyse und Vorprüfung des Einzelfalls).

6.  Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist nach Inkrafttreten der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Wendelskamp” beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung

·         Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung


Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig