Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, wenn die Voraussetzungen nach § 35 BauGB vorliegen und das Vorhaben in die Landschaft eingebunden wird.

 


Der Ausschuss folgt dem Beschlussvorschlag des Bezirksausschusses und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig