Herr Geuking erläutert und begründet die Anregung.

 

Herr Dübbelde führt aus, dass er der Anregung im Hinblick auf die knappen Finanzmittel und der nicht vorhandenen räumlichen Ressourcen im Schulzentrum nicht folgen könne. Er wolle auch keine Vermarktung der Grundschulgebäude. Außerdem wolle er der Verwaltung nicht aufbürden im Sinne der Anregung tätig zu werden, die Anregung sollte abgelehnt werden.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass die OGS nicht vom Grundschulstandort getrennt werden sollte.

 

Herr Fehmer führt aus, dass der Standort Johannisschule wohl auch auf Dauer erhalten bleibe. Es mache keinen Sinn, die OGS aus dem Gebäude der Grundschule auszulagern.

 

Frau Rawe macht deutlich, dass OGS nicht nur die Betreuung ab 11:30 Uhr bedeute, sondern mit OGS sei die komplette Grundschule gemeint. Insofern wisse sie gar nicht, was Herr Geuking meine.

 

Herr Geuking erläutert, dass er die gesamte Grundschule  meine. Er wolle wissen, wie hoch die Betriebskosten für die 4 Gebäude seien. Wenn verlässliche Zahlen vorliegen, könne man sehen, wohin angesichts der sinkenden Schülerzahlen der Weg gehen könne.

 

Herr Messing weist darauf hin, dass eine Verlagerung der OGS geschweige denn der Grundschule zum Schulzentrum überhaupt nicht möglich sei, da die Schule im Ganztag geführt wird und alle Räume belegt seien. 

 

Herr Dr. Meyring stellt fest, dass offensichtlich etwas anderes gemeint ist als in der Anregung geschrieben stehe. Also müsste ggf. eine neue Anregung formuliert werden.

 

Herr Maas führt aus, dass der Schulträger aufgrund demnächst schwindender Schülerzahlen sowieso das Raumkonzept überplanen müsse. Das stehe aber in den nächsten 5 Jahren zunächst noch nicht an. Die OGS zu verlagern sei ein Unding. Die Schüler müssten heute schon vom Ludgeri- zum Johannisschulgebäude wechseln.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass evtl. eine Zweckbindung bestehe und ggf. Fördermittel zurückgezahlt werden müssen.

 

Frau Rawe betont noch einmal, dass die Schule komplett offene Ganztagsgrundschule ist und OGS nicht nur die Betreuung ab 11:30 Uhr bedeute. Insofern sei es schon richtig, dass Herr Geuking möchte, dass die ganze Schule verlagert wird. Das sei aber nicht möglich, das komplette Angebot müsse an einem Standort vorgehalten werden. Wenn langfristig weniger Schüler da seien, werde sicher der Standort Johannisschule bestehen bleiben. Im Zusammenhang mit der regelmäßigen Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes werde man sehen, was mit der Ludgerischule wird.

 

Herr Tauber bezeichnet das Ganze als Phantomdiskussion, weil sowohl das was in der SG-Anregung geschrieben steht und auch das was gemeint ist Nonsens ist. Er gehe davon aus, dass der offene Ganztag demnächst zum gebundenen Ganztag wird.

 

Herr Brockamp stellt den Antrag auf Abstimmung.

 

Bevor Frau Dirks über den Antrag von Herrn Brockamp auf Abstimmung abstimmen lässt, teilt sie mit, dass Herr Schlieker und Herr Geuking noch auf der Rednerliste stehen. Auf Befragen von Frau Dirks ergibt sich keine Für- oder Gegenrede zum Antrag auf Abstimmung.

 

Daraufhin lässt Frau Dirks über den Antrag auf Abstimmung abstimmen. Dem Antrag wird mit 26 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme gefolgt.

 

Herr Geuking weist darauf hin, dass die vor dem Antrag auf Abstimmung bestehende Rednerliste abgearbeitet werden müsse.

 

Unter Hinweis auf die Geschäftsordnung erläutert Frau Dirks, dass nur eine Für- bzw. Gegenrede zum Antrag auf Abstimmung zulässig ist und stellt die Anregung der SG NRW zur Abstimmung.

Die Anregung wird mit 1 Ja-Stimme und 26 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Herr Geuking bittet darum, in die Niederschrift aufzunehmen, dass Herr Schlieker und er noch auf der Rednerliste gestanden hätten, die Bürgermeisterin ihnen aber aufgrund des Antrages von Herrn Brockamp kein Rederecht erteilt habe.