Beschlussvorschlag für den Rat:

1.         Für das im anliegenden Lageplan dargestellte Plangebiet wird die Neuaufstellung des Bebauungsplanes “Wochenendplatz Gut Holtmann” beschlossen.
Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 56.
Er umfasst das Grundstück Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 56, Flurstück 10, sowie den nördlichen Teil des Grundstückes Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 56, Flurstück 11. Die südliche Plangrenze wird durch die Verbindungslinie gebildet, deren Endpunkte gebildet werden einerseits durch einen Punkt an der östlichen Grenze der Kreisstraße 18, der 344 m südlich des südlichen Grenzpunktes des Grundstückes liegt an dem die östliche Grenze des Flurstückes 11 von der gemeinsamen Grenze zum angrenzenden Weg (Flurstück 12) in südlicher Richtung abzweigt.

 

2.         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig