Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Nutzung der Spielplätze weiter zu überwachen. Im Rahmen der nächsten Spielplatzbereisung werden die Spielplätze aufgesucht, die ggf. für eine Aufgabe/Nutzungsänderung in Betracht kommen. Anschließend ist über die weitere Vorgehensweise erneut zu beraten.


Frau Ebel führt an, dass bei den Spielplatzbereisungen deutlich geworden sei, dass einige Spielplätze nicht  mehr genutzt werden. Auf diesen Spielplätzen sollten die Spielgeräte abgebaut und zweimal jährlich ein Pflegeschnitt durchgeführt werden. Evtl. könnte den Nachbarschaften eine Bewirtschaftung anheim gestellt werden. Die Fläche sollte aber nicht veräußert werden, um bei Bedarf wieder einen Spielplatz installieren zu können. Von einer aufwendigen Bürgerbeteiligung sollte abgesehen werden.

 

Herr Holtkamp macht deutlich, dass vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage die Veräußerung von Spielplatzgrundstücken kein Tabu-Thema sein dürfe. Das stehe auch nicht im Widerspruch zur Kinderfreundlichkeit. Auch ein regelmäßiger Pflegeschnitt wäre schon Luxus.

 

Herr Maas merkt an, dass man bei einer Bürgerbeteiligung ganz Billerbeck befragen müsse. Einerseits gebe es Spielplätze, z. B. am Hahnenkamp, die nicht in einer zukünftigen Familienwohngegend liegen und über deren Veräußerung nachgedacht werden könne, andererseits entwickelten sich die Strukturen in Wohngebieten wieder anders herum und die Spielplätze würden wieder benötigt. Deshalb sei eine intensive Betrachtung jedes einzelnen Spielplatzes notwendig. Die Verwaltung sollte genaue Analysen vorlegen.

 

Herr Handwerk hält eine Bürgerbeteiligung für wichtig. Jeder Spielplatz sollte gemeinsam mit den Bürgern betrachtet werden. Im Übrigen seien stichpunktartige Zählungen wenig aussagekräftig. Die Flächen weiterhin vorzuhalten, um den Nachbarschaften die Möglichkeit zu geben, sich als Paten zu engagieren, halte er auch für eine akzeptable Lösung. Es dürfe nicht alles unter dem Stichwort „Haushaltssicherung“ gesehen werden, denn Spielplätze seien ihm wichtiger als z. B. gut ausgebaute Wirtschaftswege, die Autobahncharakter haben.

 

Herr Brunn weist darauf hin, dass in dem der Sitzungsvorlage beigefügten Lageplan noch nicht alle Spielplätze eingezeichnet seien. Außerdem müsse strikt getrennt werden zwischen der Nutzung der Flächen als Spielplatz und dem was irgendwann mit den Flächen passiert. Vor wenigen Wochen habe Herr Koch für die CDU hier ein Regionale-Projekt betr. Stärkung und Werterhaltung von gewachsenen Baugebieten vorgestellt. Vor diesem Hintergrund wäre es doch leichtfertig, städt. Flächen aufzugeben. Dann habe man hinterher keine Möglichkeit mehr, Billerbeck zu gestalten.

 

Frau Mollenhauer betont, dass die Attraktivität  Billerbecks nicht von der Anzahl der Spielplätze abhänge. Dieser Ausschuss habe die Spielplätze abgefahren und dabei viel Akzeptanz von den Nachbarschaftsvertretern erfahren. Sie wisse gar nicht, warum von der SPD so darauf herum geritten werde, eine Bürgerbeteiligung habe doch bisher auch schon stattgefunden.

 

Frau Bosse Berger stellt heraus, dass der SPD-Antrag über das hinausgehe, was bisher mit den Nachbarn bei den Spielplatzbereisungen besprochen wurde.

 

Frau Ebel macht deutlich, dass bei einer Veräußerung leicht Fehler gemacht werden können, die nachher bereut werden. Es sei doch schön, Grünflächen in der Stadt zu haben, diese könnten auch von älteren Personen als Treffpunkt genutzt werden. Sie spreche sich für eine Umwidmung aus.

 

Frau Bosse-Berger erkundigt sich, ob eine Umwidmung rechtlich möglich ist.

 

Wenn ein Spielplatz veräußert würde, so Herr Mollenhauer, dann würde ein Bauinteressent keine Baugenehmigung bekommen, weil der Bebauungsplan etwas anderes aussage, also müsse der Bebauungsplan geändert werden. In dem Zusammenhang würde dann auch eine Bürgerbeteiligung durchgeführt.

 

Der Ausschuss fasst schließlich folgenden


Stimmabgabe: einstimmig