Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen und Angaben zu den Transportwegen sind dabei wesentlicher Bestandteil des Antrages.


Herr Flüchter erkundigt sich, wie sich die beantragte Biogasanlage mit den Regelungen des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB verhalte.

 

Frau Besecke teilt mit, dass die Anlage von zwei Landwirten und einem weiteren Betreiber betrieben werde. Die zu verarbeitenden Stoffe stammten zu fast 100% aus den eigenen Betrieben. Die Anlage solle als weiteres Standbein dienen. Die Hofstelle befinde sich im Besitz der Betreiber. Die Betreiber hätten alle Chancen, den Privilegierungstatbestand nachzuweisen. Dann dürfe die Anlage auch ausnahmsweise im Landschaftsschutzgebiet errichtet werden.

 

Frau Mollenhauer weist darauf hin, dass bereits seit dem vergangenen Jahr auf der Hofstelle Biomasse gelagert werde und erkundigt sich, ob die Gärflüssigkeit ungehindert in den Boden fließen könne.

 

Frau Besecke sagt Überprüfung zu.

 

Frau Schlieker fragt nach, ob mit den Anwohnern Gespräche geführt wurden oder ob es bereits Meinungsäußerungen gebe.

 

Frau Besecke teilt mit, dass die Grenzwerte lt. Geruchsprognose eingehalten werden. Ob die Antragsteller mit allen Anliegern gesprochen haben, sei ihr nicht bekannt. Es sei auch nicht Aufgabe der Betreiber, eine Bürgeranhörung zu betreiben. Wenn die Anlage privilegiert sei, sei sie zulässig  und werde genehmigt. Nichts desto trotz würden Probleme mit den Transporten gesehen. Hauptknackpunkt werden sicherlich die nächtlichen Fahrten der Gärresteaufbringung sein.

 

Herr Flüchter erkundigt sich, ob es die Möglichkeit gebe, Einfluss zu nehmen, da doch die Konflikte z. B. von der vorhandenen Biogasanlage auf der Beerlage bekannt seien.

 

Frau Besecke teilt mit, dass die externen Güllebehälter, die zu einer Reduzierung bei der Ausbringung führen sollen, Bestandteil des Antrages seien.

 

Frau Schlieker möchte wissen, ob es ein Wärmenutzungskonzept gebe.

 

Frau Besecke teilt mit, dass die angrenzenden Ställe der Betreiber mit der Wärme versorgt werden und ein Teil der Wärme für die Gärrestetrocknung verwandt werde.

 

Herr Brockamp stellt fest, dass die Anlage grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Biogasanlagen als alternative Energiequelle finde er grundsätzlich gut. Er habe aber ein Problem damit, dass Lebensmittel in Energie umgewandelt werden. Bereits heute gebe es eine Monokultur Mais, die für die Umwelt nicht unbedingt förderlich ist. Es könne eine Brückentechnologie sein, man müsse sehen, ob es Alternativen gebe.

 

Herr Flüchter meint, dass alles mit Maß betrieben werden müsse; der gesunde Mix sei gut. Da Biogasanlagen überwiegend mit Mais betrieben werden, würden die Pachtpreise in die Höhe getrieben. Also erzielten Biogasanlagen nicht nur einen positiven Effekt sondern hätten zwei Seiten.


Stimmabgabe: einstimmig