Herr Messing berichtet, dass nachdem die Eltern des Ludgerus-Kindergartens erneut einen Antrag eingereicht haben, sich die Stadt noch einmal mit allen zuständigen Behörden zusammengesetzt und die Thematik aufgearbeitet habe.

Nach eingehender Prüfung seien alle erneut zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Querungshilfe in Höhe der LAWI rechtlich und baulich nicht vertretbar sei, zumal in zumutbarer Entfernung eine Fußgängerampel eine sichere Querung ermögliche.

Zurzeit würden 5 Kinder aus den Bereichen Ludgeristraße, Ludger-Hölker-Straße, Hilgenesch pp. fußläufig zum Kindergarten gebracht, diese müssten die Darfelder Straße queren. Die restlichen Eltern kämen aus dem Außenbereich und brächten ihre Kinder mit dem Auto oder erreichten den Kindergarten über den rechtsseitigen Gehweg, ohne die Straße queren zu müssen bzw. könnten die Fußgängerampel ohne Umweg nutzen.

Am 21.02.2011 seien in einem gemeinsamen Termin vor Ort mit allen beteiligten Behörden, der Kindergartenleitung und Vertretern der Eltern die Gründe für die Ablehnung erläutert worden. Die anwesenden Eltern und die Kindergartenleitung hätten die vorgebrachten Gründe nachvollziehen können und hätten sich für die sorgfältigen Recherchen aller Beteiligten bedankt.