Herr Fehmer berichtet, dass es einen Unfall auf der Oberlau-Brücke gegeben habe. Der verunfallten Passantin soll von einem Mitarbeiter der Verwaltung mitgeteilt worden sein, dass die Brücke nicht in die Streupflicht der Stadt Billerbeck falle. Bisher sei er jedoch davon ausgegangen, dass die Brücke sogar ganz oben auf der Prioritätenliste für das Streuen stehe.

 

Frau Dirks und Herr Mollenhauer bestätigen, dass die Brücke im Streuplan der Stadt Billerbeck enthalten ist und bitten um Mitteilung, wer diese Aussage getätigt haben soll.