Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen und Angaben zu den Transportwegen sind dabei wesentlicher Bestandteil des Antrages.


Herr Brockamp betont, dass er grundsätzlich alternativen Energiequellen positiv gegenüber stehe. Aber auch wenn er der Errichtung der Biogasanlage zustimmen werde, wolle er seine Bedenken äußern und auf die ökonomischen und ökologischen Folgen hinweisen. Außerdem sehe er es als problematisch an, wenn Lebensmittel in Energie umgewandelt werden.

 

Herr Walbaum bezeichnet es als unmoralisch, Lebensmittel anzubauen und dann zu verbrennen. Deshalb werde er nicht zustimmen. Die Monokultur Mais sei der Münsterländischen Parklandschaft nicht förderlich. Auch in Billerbeck sollte man global denken und handeln.

 

Herr Flüchter macht deutlich, dass jede Sache zwei Seiten habe. Auch bei Biogasanlagen sei nicht nur der Vorteil der regenerativen Energiegewinnung zu sehen, sondern auch die negative Konsequenz des Flächenverbrauches und steigende Pachtpreise.

 

Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan, sei er bereit, Kompromisse einzugehen, um von den Atomkraftwerken weg zu kommen, so Herr Dittrich. Er werde der Errichtung der Biogasanlage zustimmen.

 

Herr Knüwer meint, dass Biogasanlagen eigentlich niemand brauche. Vielmehr brauche man Anlagen, die verlässlich Strom liefern. Dennoch bleibe keine andere Wahl als zuzustimmen.

 

Herr Schulze Temming führt an, dass die Landwirte in eine Täterrolle gedrängt würden, die sie nicht verdient hätten. Bis vor 5 Jahren seien Landwirte zur Flächenstilllegung verpflichtet gewesen. Das sei genau so verwerflich als Nahrungsmittel zu verbrennen.


Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung