Beschluss:

Das geplante Vorhaben wird abgelehnt. Mit dem Antragsteller werden Gespräche dahingehend geführt, dass maximal zwei Wohneinheiten pro Wohngebäude errichtet werden.


Herr Kortmann stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu. Gerade dieses exponierte Gebiet sollte nicht so intensiv bebaut werden.

 

Herr Dittrich stimmt ebenfalls dem Beschlussvorschlag zu. Es  mache Sinn, die Bebauung dort zu reduzieren und mit Augenmaß zu agieren.

 

Herr Knüwer bedauert es, dass dem damaligen Vorschlag der Verwaltung nicht gefolgt und kein Grundsatzbeschluss zur Menge der Wohneinheiten gefasst wurde. Da der jetzige Beschlussvorschlag im Sinne des damaligen Verwaltungsvorschlags sei, werde er zustimmen.

 

Herr Flüchter kann die von der Verwaltung angeführten Argumente nachvollziehen. Er erkundigt sich, ob in diesem Fall – wie im damaligen Grundsatzbeschluss vorgeschlagen - aufgrund der Grundstücksgröße Einfluss genommen werden könnte.

 

Frau Besecke teilt mit, dass es in diesem Fall nicht um das Verhältnis der Grundstücksgröße/Anzahl der Wohneinheiten gehe, sondern hier die Problematik des Gefälles bestehe.

 

Herr Schulze Temming ist dagegen der Meinung, dass sich das geplante Gebäude in die vorhandene Bebauung eingliedere, zumal es nicht als 3-geschossig zu erkennen ist. Er wirft die Frage auf, ob der Eigentümer nicht die Möglichkeit habe, sein Grundstück zu teilen und auf jedem Grundstück ein Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten zu errichten.

 

Das wäre theoretisch möglich, so Frau Besecke. Problematisch werde aber wohl die Einhaltung der Grundflächenzahl sein. Ausschlaggebend sei aber, dass bei einer positiven Bescheidung dieses Einzelvorhabens ein Präzedenzfall geschaffen und eine Änderung gegenüber dem in 1995 gefassten Beschluss eingeleitet werde. Dann könne sich auf den benachbarten freien Grundstücken eine ganz andere Entwicklung ergeben als bisher gewollt.

 

Herr Dübbelde ist ebenfalls der Auffassung, dass das geplante Gebäude dort hin passe.

 

Herr Mollenhauer macht deutlich, dass es nicht um den Baukörper, sondern um die Struktur des Baugebietes gehe. Der Baukörper würde sich einfügen, aber die Anzahl der Wohnungen steuerten die dortige Entwicklung.

 

Herr Brockamp meint, dass es keine Rolle spiele, ob dort 2 oder 3 Wohneinheiten errichtet werden. Das Gebäude passe sich den Gegebenheiten gut an.

 

Herr Mollenhauer verdeutlicht noch einmal, dass es hier um einen Grundsatz gehe, den der Rat die letzten 20 Jahre lang verfolgt habe. Der Rat habe klar die Linie vertreten, dass Einfamilienhausgebiete in ihren Strukturen erhalten bleiben sollen. Es seien viele Bebauungspläne geändert worden, um diese Struktur beizubehalten. Wenn auf diesem Grundstück 3 Wohneinheiten zugelassen werden, müsse das auch für die Nachbargrundstücke gelten.

 

Frau Besecke ergänzt, dass man den bisherigen Weg nicht ohne Bürgerbeteiligung verlassen dürfe.

 

Herr Dittrich stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu, weil ansonsten einer negativen Entwicklung Tür und Tor geöffnet werde, die man nicht mehr steuern könne.


Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung