Beschlussvorschlag für den Rat:

1.         Für das im anliegenden Lageplan dargestellte Plangebiet wird die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Ferienpark Gut Holtmann“ beschlossen.
Das Plangebiet liegt im Südosten der Stadt Billerbeck in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 21. Es wird wie folgt begrenzt:

Im Nordwesten durch die südöstliche Grenze des Flurstückes 382 -am südlichen Grenzpunkt beginnend bis zum Flurstück 384 (Holtmanns Stiege)-. Dieses in nordöstliche Richtung kreuzend und weiterverlaufend auf dem Flurstück 174 in einem Winkel von 80° zu dem Flurstück 384 rd. 170 m in nordöstliche Richtung.
Im Nordosten verl
äuft die Grenze in einem Winkel von rd. 100° in südöstliche Richtung bis sie nach ca. 250 m auf das Flurstück 87 trifft, hier gradlinig weiterverläuft und das Flurstück 80 (K 18) kreuzt bis zum nördlichen Grenzpunkt des Flurstückes 91.
Im Osten durch die westliche Grenze des Flurstückes 91, weiter durch die nördliche Grenze des Flurstückes 5, Flur 56, und durch die nordwestliche Grenze des Flurstückes 1, Flur 56.
Im Süden durch die nord bzw. nordöstlich Grenze des Flurstückes 135 und weiter durch die nordwestliche Grenze des Flurstückes 132.
Im Südwesten durch die nordöstliche Grenze des Flurstückes 137 bis zur nordwestlichen Grenze des Plangebietes.

2.         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Herr Mollenhauer führt insgesamt zu den folgenden Tagesordnungspunkten, die die  Bebauungspläne Gut Holtmann betreffen aus, dass es Andeutungen aus gerichtlichen Verfahren gebe, dass die bisherigen rechtskräftigen Bebauungspläne Mängel aufwiesen. Es sei denkbar, dass in weiteren Gerichtsverfahren Probleme auftreten werden. Deshalb werde vorgeschlagen, beide Bebauungspläne neu aufzustellen und zur Sicherstellung der Planung eine Veränderungssperre zu erlassen.

 

Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig