Beschlussvorschlag für den Rat:

Grundsatzbeschluss:

 

Im Zuge der Entscheidung über die handelsrechtliche Gewinnverwendung ab 2010 wird beschlossen, den Gewinn bis zur Höhe von 240.000,00 EUR insgesamt für die Jahre 2011 bis 2013 dem städtischen Haushalt zuzuführen.

 

Dieser Beschluss wird Inhalt einer „vertraglichen“ Vereinbarung zwischen dem Abwasserbetrieb und dem Kernhaushalt der Stadt Billerbeck.


Frau Dirks berichtet, dass der Betriebsausschuss aus grundsätzlichen Erwägungen der verwaltungsseitig vorgeschlagenen Zuführung des Überschusses des Abwasserbetriebes an den städt. Haushalt nicht zugestimmt habe.

 

Herr Fehmer erklärt, dass sich die CDU-Fraktion der Auffassung des Betriebsausschusses anschließe.

 

Herr Spengler teilt mit, dass die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ebenfalls nicht zustimme.

 

Herr Dr. Meyring legt dar, dass es sich um eine Grundsatzfrage handele. Der Abwasserbetrieb sei bewusst gegründet worden, um Transparenz zu schaffen. Er werde dem Verwaltungsvorschlag nicht zustimmen.

 

Herr Schlieker führt aus, dass er diese Erwägung durchaus nachvollziehen könne, er könne sich aber auch vorstellen, dass eine Entnahme des Überschusses angebracht wäre. Er fragt nach, ob sich an den Zahlen inzwischen etwas geändert habe, weil im Betriebsausschuss keine Vorschläge gemacht wurden, wie die Finanzlücke ansonsten geschlossen werden könne.

 

Wenn der Überschuss des Abwasserbetriebes nicht im städt. Haushalt verbucht werde, so Herr Melzner, dann werde der Haushaltsplan zwar genehmigungspflichtig, es müsse aber kein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufgestellt werden.

 

Wenn er heute zustimme, so Herr Schlieker, dann wolle er ungern in einigen Monaten hören wollen, dass der Überschuss im städt. Haushalt doch nicht benötigt werde, weil z. B. höhere Steuereinnahmen verbucht werden können. Außerdem wolle er Vorschläge hören, wie die Lücke ansonsten geschlossen werden soll.

 

Frau Dirks betont, dass der Überschuss nur dann dem städt. Haushalt zugeführt werde, wenn es wirklich nötig ist. Ob das der Fall sein werde, wisse man heute noch nicht.

Die Finanzplanung sei bis 2016 erstellt worden. Nach derzeitigem Stand habe sie trotz sprudelnder Steuerquellen aufgrund des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) kein gutes Gefühl für die nächsten Jahre. Deshalb werde zum nächsten Tagesordnungspunkt vorgeschlagen, ein freiwilliges HSK aufzustellen.

 

Herr Schlieker erklärt, dass er vermeiden wolle, dass der Kreis Mittel z. B. für die Schulsozialarbeit oder die U 3-Betreuung aus dem Haushaltsplan streiche, wenn ein freiwilliges oder pflichtiges HSK aufgestellt wird bzw. aufgestellt werden muss.

 

Herr Melzner führt aus, dass ohne Zuführung des Überschusses der Haushaltsplan genehmigungspflichtig wäre und der Kreis gewisse Ausgaben streichen könnte. Er betont, dass die Haushaltslage desolat ist. Die Stadt müsse Eigenkapital in Anspruch nehmen während der Eigenbetrieb, der gesund da stehe, Eigenkapital aufbaue.

 

Herr Tauber merkt zum Hinweis des Herrn  Dr. Meyring, dass der Eigenbetrieb gegründet wurde, um Transparenz  und Eigenständigkeit zu erzielen, ergänzend an, dass es sich um einen soliden und gut geführten Eigenbetrieb handele. Er persönlich sei gegen eine „Selbstbedienungsmentalität“ und werde einer Zuführung des Überschusses an den städt. Haushalt nicht zustimmen.

 

Herr Maas sieht dagegen die Zuführung der Mittel des Abwasserbetriebes an den städt. Haushalt als legitim an. Es handele sich um einen städt. Betrieb und um städt. Kapital. In einer Notsituation müsse man hierauf zurückgreifen können. Wenn der Kreis Mittel für die Schulsozialarbeit und den Ausbau des Oberlau-Kindergartens streichen würde, wäre der Schaden erheblich größer als eine Entnahme beim Abwasserbetrieb.

 

Frau Dirks macht deutlich, dass aufgrund der verbesserten Rahmendaten auf die Zuführung des Überschusses des Abwasserbetriebes an den städt. Haushalt in 2011 verzichtet werden könne. Insofern könne sie dem Beschlussvorschlag des Betriebsausschusses zustimmen. Das bedeute aber nicht, dass man sich mit dem Thema im nächsten Jahr nicht wieder beschäftigen müsse. Sie schlage also vor, auf eine Entnahme in diesem Jahr zu verzichten und im nächsten Jahr ggf. erneut hierüber zu beraten.

 

Herr Dittrich stellt fest, dass die Grundsatzproblematik im Betriebsausschuss und auch jetzt noch einmal ausführlich diskutiert wurde. Deshalb stelle er den Antrag auf Abstimmung.

 

Da sich zum Antrag auf Abstimmung keine Wortmeldungen ergeben, lässt Frau Dirks über den Beschlussvorschlag der Verwaltung, den der Betriebsausschuss abgelehnt hat, abstimmen.


Stimmabgabe: 1 Ja-Stimme, 1 Enthaltung, 9 Nein-Stimmen