Beschlussvorschlag für den Rat:

Haushaltsbeschluss:
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich Finanz- und Investitionsplanung und Anlagen unter Einbeziehung der Änderungen in den Etatberatungen des HFA beschlossen.


Frau Dirks berichtet über die eingegangenen Stellungnahmen zur Resolution zum GFG 2011. Die Stellungnahmen des stellv. Fraktionsvorsitzenden der Grünen, des Herrn Schemmer MdL und des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW sind dieser Niederschrift als Anlagen 1 – 3 beigefügt.

 

Weiter berichtet sie, dass in der letzten Bürgermeisterkonferenz, an der auch Rechtsanwälte teilgenommen haben, überlegt worden sei, ob eine Klage geführt werden kann. Näheres werde sie in nichtöffentlicher Sitzung berichten.

Gemeinden aus dem Kreis Steinfurt, dem Kreis Warendorf, dem Hochsauerlandkreis und dem Kreis Lippe seien an einem gemeinsamen Klageweg interessiert, so dass eine ziemlich breit angelegte Anzahl von Gemeinden eine Klage überlegten. Die Anwälte gingen von einer guten Chance aus, mit einer Verfassungsklage zu bestehen, weil die Gleichbehandlung nicht gewahrt sei, da durch das GFG der kreisfreie Raum bevorzugt werde. Ein weiterer Punkt sei die Finanzausstattung der Kommunen. Die Kommunen hätten Anspruch darauf, so mit Finanzmitteln ausgestattet zu werden, dass sie nicht nur Pflichtaufgaben erfüllen können, sondern auch in angemessenem Rahmen freiwillige Aufgaben erfüllen können, soweit das Land leistungsfähig ist.

Zunächst müsse abgewartet werden, bis das GFG beschlossen ist, erst dann könne dagegen geklagt werden. Einigkeit habe in der Bürgermeisterkonferenz darüber bestanden, dass man nicht wisse was komme, wenn das GFG für nichtig erklärt werden sollte. Jetzt werde weiter geprüft, welche Gutachter für die Gemeinden tätig werden können, weil ein finanzwirtschaftliches Gutachten benötigt werde, um die Klage zu untermauern.

 

Herr Fehmer erkundigt sich, wie seitens der Verwaltung die weitere Vorgehensweise geplant sei.

Frau Dirks teilt mit, dass zum nächsten Sitzungsturnus entsprechende Vorlagen für den HFA und Rat erstellt werden. Bis dahin würden noch weitere Informationen benötigt.

 

Bzgl. des Haushaltsplanes sei eine neue Vorlage erstellt worden, weil sich einige Veränderungen ergeben haben. Die Verwaltung habe die Aufgaben abgearbeitet, die im letzten HFA formuliert wurden. Der Fachausschuss habe über die Spielplätze beraten und grundsätzlich die Meinung geteilt, dass über die Nutzung und ggf. Aufgabe von Spielplätzen unter Beteiligung der Nachbarschaften nachgedacht werden müsse. Über das städtebauliche Entwicklungskonzept habe ebenfalls der Fachausschuss beraten und beschlossen, hierfür Mittel in die Finanzplanung einzustellen, um Fördermöglichkeiten ausschöpfen zu können.

 

Herr Melzner verweist auf die Sitzungsvorlage, in der die sich ergebenden Verbesserungen dargestellt sind  und erläutert die Änderungsliste (Anlage 4), in die die Veränderungen aufgrund der Ausschussbeschlüsse eingearbeitet werden.  

Im Ergebnis ergebe sich ein Defizit von 1.519.800,-- €. Im nächsten Jahr müssten 5,31% aus der allgemeinen Rücklage in Anspruch genommen werden, in 2013 nur 4,6%.

Wenn der HFA dem Rat vorschlage, den Haushalt unter Berücksichtigung der aktuellen Änderungsliste zu beschließen, dann werde er zur Ratssitzung eine neue Haushaltssatzung einschl. Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan vorlegen.

 

Herr Fehmer macht zu Punkt b) des Beschlussvorschlages deutlich, dass in den letzten Jahren doch nichts anderes gelebt werde und immer alle Ausgaben verantwortungsbewusst auf den Prüfstand gestellt werden.

Nicht einverstanden sei die CDU-Fraktion damit, dass bereits jetzt die Anhebung der Grundsteuern A und B in 2016 hinterlegt werden soll. Das solle aber nicht heißen, dass zu gegebener Zeit einer Steuererhöhung zugestimmt werde. Er persönlich befürchte, dass die Steuern schon eher erhöht werden müssen. Ihn störe aber, dass die Erhöhung bereits jetzt festgeschrieben werden soll und die Gewerbesteuer überhaupt nicht thematisiert werde.

 

Herr Dittrich erklärt, dass die SPD-Fraktion zunächst die heute vorgetragenen Veränderungen noch einmal fraktionsintern besprechen wolle und sie sich deshalb bei der Beschlussfassung heute der Stimme enthalten werden.

 

Herr Schlieker erkundigt sich nach den Auswirkungen, wenn die für 2016 vorgesehenen Grundsteueranhebungen nicht beschlossen würden.

 

Frau Dirks teilt mit, dass es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung handele. Damit solle schon jetzt deutlich gemacht werden, dass man in den weiteren Jahren um weitere Sparmaßnahmen nicht herumkomme.

 

Herr Tauber pflichtet Herrn Fehmer bei, dass man als verantwortungsbewusste Kommunalpolitiker immer die Finanzen im Auge habe. Er könne sich der Meinung der CDU-Fraktion anschließen, eine Anhebung der Steuern in 2016 nicht bereits jetzt festzuschreiben. Die letzten Zahlen zum Haushaltsplan lägen noch nicht vor und selbstverständlich müsse auch für die weiteren Jahre geplant werden, aber nur bis 2014 und nicht freiwillig bis 2016.

 

Herr Fehmer erklärt zu Punkt a) des Beschlussvorschlages, dass der Haushaltsplan viele Knackpunkte enthalte, die weh täten. Die CDU-Fraktion wolle sich der Verantwortung stellen, aber in Anbetracht der misslichen Situation, die sich aufgrund der dramatisch veränderten Landeszuweisungen ergeben habe, ein deutliches Zeichen setzen, dass dies dauerhaft so nicht funktionieren könne. Deshalb werde sich die CDU-Fraktion zu diesem Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten.

 

Frau Mollenhauer unterstreicht die Notwendigkeit, ein Zeichen zu setzen. Bis zum 23. Dezember 2010 konnte der Haushaltsplanentwurf aufgrund eigener Bemühungen so weit ausgeglichen werden, dass eine gute Grundlage für eine Sanierung gegeben war. Dann sei das GFG gekippt worden. Die Stadt erhalte erheblich weniger Landeszuweisungen, damit würden die Bemühungen ad absurdum geführt. 

 

Herr Schlieker erklärt, dass sich auch seine Fraktion ein GFG gewünscht hätte, dass  den ländlichen Raum stärker berücksichtige. Auf der anderen Seite wären aber auf jeden Fall weniger Schlüsselzuweisungen geflossen. Also seien diese Diskussionen müßig. Was ihn aber aufmerksam werden lasse, sei der Werteverzehr, der hier betrieben werde. Es sei immer leicht zu sagen, dass in zwei aufeinander folgenden Jahren nicht mehr als 5% aus der Ausgleichsrücklage entnommen werden dürfen. Letztlich gehe der Werteverzehr zu Lasten der nachfolgenden Generation. Ziel aller Parteien sollte es sein, diesen Werteverzehr möglichst schnell zu stoppen.

 

Herr Maas macht deutlich, dass die FDP-Fraktion die in der Änderungsliste enthaltenen Maßnahmen als notwendig ansehe, um nicht in das HSK abzurutschen, allerdings mit der Einschränkung, dass 2016 keine Steuererhöhungen geplant werden.

Im Übrigen gebe es zur Verbesserung der Einnahmesituation noch andere Möglichkeiten als Grundsteuererhöhungen. Er habe bereits darauf hingewiesen, dass weitere Gewerbesteuereinnahmen generiert werden müssen.

 

Frau Dirks gibt zu bedenken, dass die Steuereinnahmen auf die Zuweisungen angerechnet werden, dieser Ansatz also eher kontraproduktiv wäre. Gleichwohl seien hohe Gewerbesteuereinnahmen immer wichtig für die Entwicklung einer Stadt.

 

Herr Dittrich bittet die Verwaltung um ihre Stellungnahme zu der Eingabe eines Bürgers bzgl. des Freibades.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass auch ein privat geführtes Freibad nicht ohne Zuschüsse auskomme. Der Förderverein habe sich bereits bei der Sanierung des Freibades eingebracht und übernehme Leistungen, wie das Frühschwimmen und die Besetzung der Kasse. Die Anregung des Bürgers sollte im Ausschuss behandelt werden, wenn das Freibad Thema sei.

 

Herr Dittrich meint, dass man die Anregung auf jeden Fall im Auge behalten sollte, zumal in der GIWo schon einmal über dieses Thema gesprochen wurde.

 

Herr Fehmer ist ebenfalls dieser Meinung, die Idee an sich sei durchaus verfolgenswert.

 

Herr Fehmer signalisiert, dass die CDU-Fraktion den Beschluss mittragen könne, wenn die in der Änderungsliste aufgeführten Maßnahmen für 2015 und 2016 heraus genommen würden.

 

Herr Melzner weist darauf hin, dass der Beschluss eines freiwilligen HSK, wie zu b) vorgeschlagen, nur dann Sinn mache, wenn er von einer breiten Mehrheit getragen werde, weil dem Rat damit eine gewisse Selbstbindung auferlegt werde, sich an die beschlossenen Sanierungsmaßnahmen zu halten. Er erklärt, dass bei einem HSK am Ende eine schwarze Null stehen müsse. Wenn die Jahre 2015 und 2016 aus dem Konzept heraus genommen werden, dann ergebe sich am Ende immer noch ein erheblicher Fehlbetrag, so dass man nicht von einem HSK sprechen könne.

 

Wenn eine Pflicht zur Aufstellung eines HSK bestünde, so Frau Dirks, dann müssten auch die Jahre 2015 und 2016 einbezogen werden, weil erst 2016 der Haushaltsausgleich nachgewiesen werden könne. Sie schließe aus den Ausführungen seitens der CDU und SPD, dass sowieso bereits so gehandelt werde, als wenn man sich im HSK befinde und deshalb auch kein freiwilliges HSK beschlossen werden müsse.

 

Danach besteht Einigkeit, auf eine Beschlussfassung zu Punkt b) zu verzichten.  

 

Herr Melzner sagt zu, unter Einbeziehung der Änderungen bis zum Wochenende eine neue Haushaltssatzung vorzulegen.

 

Der HFA fasst folgenden


Stimmabgabe: 1 Ja-Stimme, 10 Enthaltungen