Beschluss:

Die anliegende Satzung der Stadt Billerbeck zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen im Wasserschutzgebiet des Wasserwerkes der Gemeinde Nottuln gem. § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Frist für die erstmalige Dichtheitsprüfung bei bestehenden privaten Abwasseranlagen im Geltungsbereich der Satzung bis zum 31.12.2012 verlängert wird.


Herr Spengler stellt voran, dass die Vorberatung im Betriebsausschuss konstruktiv und fair verlaufen sei. Schließlich sei ein vom Ausschussvorsitzenden unterbreiteter Kompromissvorschlag einstimmig beschlossen worden und die Frist für die erstmalige Dichtheitsprüfung im Geltungsbereich der Satzung auf den 31.12.2012 verlängert worden. Leider habe dann jemand aus den Reihen der Fraktion des Vorsitzenden vermeintlich persönliche Interessen über die des Gemeinwohls gestellt und gegen den Kompromissvorschlag gestimmt. Deshalb fühle er sich nicht mehr an diesen Beschlussvorschlag gebunden und spreche sich für die verwaltungsseitig vorgeschlagene Frist bis zum 30.06.2012 aus.

 

Herr Schlieker schließt sich den Ausführungen des Herrn Spengler an. Er sei sehr erbost über das Verhalten der CDU gewesen und werde gegen den Beschlussvorschlag des Betriebsausschusses stimmen.

 

Frau Dirks lässt zunächst über den weitergehenden Beschlussvorschlag des Betriebsausschusses abstimmen.


Stimmabgabe: 12 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen

 

Der Beschlussvorschlag ist damit abgelehnt.

 

Frau Dirks lässt dann über den Antrag des Herrn Spengler, die Frist wie ursprünglich vorgeschlagen auf den 30.06.2012 festzusetzen, abstimmen.

 

Dieser Antrag wird mit 13 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen ebenfalls abgelehnt.

Frau Dirks stellt fest, dass es also keinen Beschluss und keine Satzung gebe.