Beschluss:

Grundsatzbeschluss:

Im Zuge der Entscheidung über die handelsrechtliche Gewinnverwendung ab 2010 wird beschlossen, den Gewinn bis zur Höhe von 240.000,00 EUR insgesamt für die Jahre 2011 bis 2013 dem städtischen Haushalt zuzuführen.

 

Dieser Beschluss wird Inhalt einer „vertraglichen“ Vereinbarung zwischen dem Abwasserbetrieb und dem Kernhaushalt der Stadt Billerbeck.


Frau Dirks verweist auf die Vorberatungen und lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung, der sowohl vom Betriebsausschuss als auch vom HFA abgelehnt wurde, abstimmen.


Stimmabgabe: 24 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen