Beschluss:

1.     Der Rat der Stadt Billerbeck stellt Zuschussmittel im Haushalt 2011 zur Verfügung.

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtliche Genehmigung seitens der Aufsichtsbehörde einzuholen und diese insoweit zu beteiligen.

3.     Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Zuschussvertrag unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Aufsichtsbehörde zu vereinbaren.


Frau Dirks erklärt sich als Vorsitzende des DRK-Ortsvereins für befangen und übergibt zu diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungsvorsitz an den 1. stellv. Bürgermeister Herrn Faltmann.

 

Herr Struffert verweist zur Erläuterung auf die Vorberatung im Jugend-, Familien-, Senioren- und Kulturausschuss.

 

Frau Rawe erkundigt sich, ob die Ablehnung des Haushaltsplanes Folgen für diese Baumaßnahme habe.

 

Herr Melzner führt aus, dass trotz des Nothaushaltsrechtes in Absprache mit der Kommunalaufsicht Investitionen und hierzu erforderliche Kreditaufnahmen zulässig seien. Voraussetzung hierfür sei aber, dass eine gewisse Dringlichkeit festgestellt werde.

 

Frau Mollenhauer unterstreicht, dass speziell die Kosten für die U3-Betreuung ganz besonders dringlich seien, weil die Betreuungszusagen bereits versandt wurden. Also stehe das DRK in der Verpflichtung die Betreuungsverträge zu erfüllen.


Stimmabgabe: einstimmig