Herr Dr. Meyring weist auf die verwirrende  Beschilderung an der L 506 zwischen der Kreuzung Tombrink und der Biogasanlage hin. Abwechselnd gelte dort 70 km/h und 50 km/h.

 

Herr Messing verweist auf die bei der Straßenverkehrsbehörde und dem Landesbetrieb liegende Zuständigkeit. In diesem Jahr sei geplant – sofern Mittel zur Verfügung gestellt werden – den Abschnitt der Straßensanierung zu erweitern. Die jetzige Geschwindigkeitsreduzierung sei aufgrund der Straßenverhältnisse ausgewiesen worden. Den Hinweis werde er an die zuständigen Behörden weiterleiten.