Beschluss:

a)            Haushaltsbeschluss:
Aufgrund der § 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich Finanz- und Investitionsplanung und Anlagen unter Einbeziehung der Änderungen in den Etatberatungen des HFA, zusammengefasst in den Änderungslisten vom 07.04.2011, beschlossen.

b)            Grundsatzbeschluss:
Rat und Verwaltung setzen sich das Ziel, bis zum Haushaltsjahr 2016 den Haushaltsausgleich wieder herzustellen.


Unter Verweis auf die Vorberatungen schlägt Frau Dirks vor, heute den Haushaltsplan in der beratenen Fassung zu beschließen und den Beschluss um die Absichtserklärung zu ergänzen, den Haushaltsausgleich bis zum Haushaltsjahr 2016 erreichen zu wollen.

 

Die von Herrn Fehmer daraufhin verlesene zweite Haushaltsrede ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Herr Dittrich erklärt, dass er heute keine neue Haushaltsrede halten werde. Für die SPD-Fraktion habe sich nichts an der grundsätzlichen Situation geändert. In dem jetzt vorliegenden Haushaltsplanentwurf sähen sie nicht die Zielorientierung, die eigentlich NKF vorschreibe. Deshalb werde die SPD-Fraktion bei ihrem Nein zum Haushaltsplan bleiben. Das habe aber überhaupt nichts mit dem deutlichen Ja zur Schulsozialarbeit zu tun. Die Stimmenthaltungen der CDU-Fraktion in der letzten Ratssitzung mit der Begründung, ein Zeichen setzen wollen, halte er im Hinblick auf die verursachten zusätzlichen Kosten für die heutige Sondersitzung für sehr fragwürdig und für eine reine Show-Einlage, zumal im WDR bereits vorher zu hören war, dass die CDU-Fraktion in einer zusätzlichen Sitzung dem Haushaltsplan zustimmen werde.

Im Übrigen weise er die Äußerungen von Herrn Fehmer, dass die SPD auf die Linie der Landespolitik einschwenken musste, zurück. Ihre Entscheidung sei an örtlichen Dingen orientiert. Außerdem sei aus Sicht der SPD-Fraktion der Punkt b) des Beschlussvorschlages nicht notwendig, weil es eine Selbstverständlichkeit sei, den Haushaltsausgleich so schnell wie möglich erreichen zu wollen. Außerdem wollten sie sich mit einem solchen Beschluss bzgl. der geplanten Steuererhöhungen nicht binden.

 

Herr Schlieker erinnert an die in seiner Haushaltsrede aufgeworfene Forderung, ein gemeinsames Sparziel in die Haushaltssatzung aufzunehmen. Er sehe es als höchst dringlich an, dass der Rat sich durch Beschluss dazu bekenne, Sparziele umzusetzen und nach Möglichkeit Ziele zu vereinbaren. Ein solcher Ratsbeschluss habe eine andere Bedeutung als wenn NKF diese Ziele vorgebe. Insofern sei er über die verwaltungsseitig vorgeschlagene Ergänzung des Beschlussvorschlages um den Punkt b) sehr froh.

Im Übrigen habe es die CDU-Fraktion zu verantworten, dass durch die heutige Sondersitzung zusätzliche Kosten entstehen und die Stadt Billerbeck in den letzten Wochen ohne gültigen Haushaltsplan da gestanden habe. Im Grunde habe der Unsinn damit begonnen, dass die CDU versucht habe, eine CDU-eigene Resolution durch den Rat zu pressen, anstatt zu versuchen, eine von allen Fraktionen gemeinsam beschlossene Resolution nach Düsseldorf zu schicken.

 

Herr Maas führt aus, dass Schuldzuweisungen in Richtung Landespolitik nicht zuträglich seien. Die Ratsmitglieder müssten ihre kommunale Verantwortung wahrnehmen und dafür sorgen, dass der Haushalt möglichst bald wieder ausgeglichen werden könne. Um den Ausgleich zu schaffen, müssten Sparziele vereinbart und auch eingehalten werden. Hinsichtlich der Anmerkung des Herrn Dittrich, dass diese Sitzung unnötig sei, schlage er vor, das Sitzungsgeld für einen guten Zweck zu spenden. Heute sollten die Ratsmitglieder Verantwortung übernehmen und den Haushaltsplan verabschieden, damit die Verwaltung handlungsfähig wird. Die Aufgabe der Fraktionen sollte dann sein, den Haushaltsplan nach Einsparmöglichkeiten zu durchforsten.

 

 

Herr Geuking verliest eine Erklärung zum Haushaltsplan, die als Anlage 2 dieser Niederschrift beigefügt ist.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass es zu den Pflichten eines Rates gehöre, einen Haushaltsplan zu beschließen. Ohne Haushaltsplan dürfe die Stadt nur solche Aufgaben tätigen, zu denen sie gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist. Die Behauptung des Herrn Geuking, dass die Schulsozialarbeiterstelle oder die Errichtung der Fotovoltaikanlage an der Realschule ohne einen beschlossenen Haushaltsplan nicht gefährdet seien, sei falsch.

 

Zum weiteren Einwand des Herrn Geuking, dass ein HSK aufgestellt werden müsse und begonnene Maßnahmen fortgeführt werden dürfen, erläutert Herr Melzner dass ein HSK nicht erforderlich sei, wenn der Haushaltsplan in der vorliegenden Fassung beschlossen würde, wohl aber eine Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Im Übrigen sei mit den von Herrn Geuking genannten Maßnahmen noch nicht begonnen worden.

 

Der Rat fasst schließlich folgenden


Stimmabgabe: 19 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen