Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Die in der Anlage I zum Jahresabschlussbericht aufgeführte Bilanz zum 31.12.2010 wird genehmigt und festgestellt.

2.    Die in der Anlage II zum Jahresabschlussbericht aufgeführte Gewinn- und Verlustrechnung 2010 mit Anhang (Anlage III) wird genehmigt und festgestellt.

3.    Der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010 zum Jahresabschluss (Anlage IV) wird genehmigt und festgestellt.

4.    Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2010 entlastet.

5.    Der festgestellte Jahresüberschuss in der Höhe von 269.448,47 € wird in den Gewinnvortrag eingestellt.


Herr Schwaaf erläutert die wesentlichen Zahlen des Jahresabschlusses.

 

Herr Hövener bezieht sich auf die Ausführungen im Lagebericht des Betriebsleiters zum Risikomanagement sowie Risiken und Chancen des Betriebes. Es sei sicher richtig in dem Bericht darauf hinzuweisen, dass aus der durchgeführten Kanaluntersuchung Investitionsbedarf resultiere und mit der bevorstehenden Gesetzesänderung mehr Beratungsbedarf auf den Abwasserbetrieb zukomme, der möglicherweise mit dem bestehenden Personal nicht voll umfänglich geleistet werden kann. Er störe sich aber daran, dass der Betriebsleiter sehr verbindlich formuliere, dass Kreditaufnahmen unumgänglich seien und zusätzlicher Personalbedarf vorzusehen sei. Damit werde Geschäftspolitik über den Lagebericht betrieben. Über diese Dinge habe aber der Betriebsausschuss zu entscheiden.

 

Herr Hein weist darauf hin, dass er in seinem Lagebericht deutlich machen wollte, was er auf den Abwasserbetrieb zukommen sehe. Selbstverständlich liege die Entscheidung beim Betriebsausschuss und Rat. Das gemeinsame Ziel bestehe aus seiner Sicht nach wie vor darin, die Investitionen so zu steuern, dass in der gleichen Größenordnung wie die Abschreibungen reinvestiert wird, um möglichst Gebührenstabilität zu erreichen.

 

 

Herr Hein spricht dann die Auflösung der Kanalanschlussbeiträge an. Durch die Vorgaben der seinerzeitigen alten Eigenbetriebssatzung würden die Kanalanschlussbeiträge, die vor 1991 aufgelaufen seien, mit 5% rentierlich ertragswirksam aufgelöst. Das entspreche aber nicht der Summe an aufgelaufenen Abschreibungen für die Kanalisation. Wenn eine Äquivalenz zwischen Finanzierung und Abschreibung gewollt sei, müsste die Auflösung von 5% auf 1,62% reduziert werden. Dadurch würde der systemimmanente Überschuss um rd. 120.000,-- € reduziert und die Periode der Auflösung verlängert. Er schlage vor, ab 2012 diese Änderung vorzunehmen.

 

Herr Dr. Sommer wirft die Frage auf, wie weit das Eigenkapital reduziert oder aufgezehrt werden könne, um mittel- bzw. langfristig Gebührenstabilität zu erreichen.

 

Herr Hein teilt mit, dass dies lt. KAG nicht vorgesehen sei.

 

Herr Dr. Meyring stellt die Überlegung an, dass bei geringerem Eigenkapital Investitionen fremdfinanziert werden müssten und hierfür Kreditkosten entstünden, die sich auf die Gebühren auswirkten.

 

An der Auflösung der Kanalanschlussbeiträge werde ja deutlich, so Herr Hein, dass das Eigenkapital aufgelöst werde, diese Beträge aber lt. KAG in der Gebührenkalkulation unberücksichtigt zu lassen sind. Zwar könne Eigenkapital des Abwasserbetriebes dem allgemeinen Haushalt zugeführt werden, dabei handele es sich aber nicht um liquide Mittel. Hierfür müssten Kredite aufgenommen werden, wodurch sich Kosten ergeben, die auf die Gebühren umgelegt werden.

 

Herr Hövener und Herr Dr. Meyring stellen fest, dass sich hierdurch nur die Bilanz ändere, weil ein geringerer Gewinn ausgewiesen werde. Allerdings würden hierdurch auch keine Begehrlichkeiten mehr geweckt.

 

Nach kurzer Erörterung signalisieren die Ausschussmitglieder, dass sie mit dem Vorschlag von Herrn Hein einverstanden sind.

 

 

Herr Hein führt aus, dass er auftragsgemäß die Einführung eines Risikofrüherkennungssystems mit dem Wirtschaftsprüfer besprochen habe. Der Prüfer teile seine Meinung, hiermit die Kommunal- und Abwasserberatung NRW zu beauftragen.

 

Herr Schwaaf bestätigt, dass der Aufbau eines solchen Systems notwendig und gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

Herr Hövener betont, dass es darum gehe, das richtige Maß zu finden. Wenn ein externer Dienstleister eingebunden werde, bestehe die Gefahr, dass dieser ein Riesensystem anbiete und unnötige Kosten entstehen.

 

Herr Hein entgegnet, dass er deshalb ganz bewusst die Kommunal- und Abwasserberatung und nicht die Gemeindeprüfungsanstalt vorschlage.

Er werde das Angebot erneut zur Beratung und Beschlussfassung in der nächsten Sitzung vorlegen.

 

Nach einer kurzen Erörterung über den Rückgang der Abwassermenge und der Auswirkungen auf die Gebühren aufgrund des demografischen Wandels fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig