Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Zu der Fortschreibung des Regionalplanes Münsterland werden folgende Anregungen und Bedenken vorgetragen:

 

Kapitel II (Übergreifende Planungsgrundsätze und –ziele):

Ziel 1, Grundsatz 5: Der Zielsetzung der Baulückenerhebung fehlt ein konkreter Umsetzungsansatz. Da die Baulücken Privateigentümern gehören, entziehen sie sich weitestgehend dem Einfluss der Kommune. Aus dem sinnvollen Ziel der Innenverdichtung dürfen sich kein unnötiger Verwaltungsaufwand für ein kommunales Flächenmonitoring und kein verminderter Flächenbedarf ergeben.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

 

Kapitel III (Siedlungsraum):

Ziel 14: Um die Entwicklungsmöglichkeiten des Klosters Gerleve zu erhalten, wird die Darstellung im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) für zweckgebundene Nutzung (z.B. religiöse Bildungseinrichtung) angeregt.

 

Ziel 15: Es wird angeregt, das Gewerbegebiet Bergstraße als ASB darzustellen.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

 

Kapitel IV (Freiraum):

Ziel 29.3: Es wird angeregt, bebaute Bereiche, aber auch fachlich nicht begründbare Flächen aus der Regionalplanung herauszunehmen und darüber hinaus die Zielformulierung 29.3 folgendermaßen zu ergänzen:

„In den Bereichen für den Schutz der Natur und in ihrem Umfeld ist dem Arten- und Biotopschutz Vorrang vor beeinträchtigenden raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen einzuräumen.“

 

Stimmabgabe: 9 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen

 

 

Kapitel V (Rohstoffvorkommen):

Kein Verwaltungsvorschlag

 

 

Kapitel VI (Ver- und Entsorgung):

Ziel 42: Zum Schutz klimaschützender Maßnahmen (hier Photovoltaikpark), des Ortsbildes sowie aufgrund des Naturschutzes wird angeregt, die Darstellung der Fläche COE 51 aus dem Planentwurf herauszunehmen.

 

Stimmabgabe: 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

 

Kapitel VII (Verkehr):

Grundsatz 39: Im Zusammenhang mit dem Grundsatz, die Verbindungsqualität durch Ortsumgehungen zu verbessern, wird angeregt, die Darstellung der geplanten Ortsumgehung vom Gewerbegebiet Friethöfer Kamp (L 580) Richtung Industriegebiet Hamern und weiter bis zur Darfelder Straße aufzunehmen.

 

Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen


Frau Besecke verweist auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage und die beigefügte Eingabe der CDU-Fraktion.

 

Herr Schulze Brock bezeichnet die Planung als schlecht, nicht nur aus Sicht der Landwirte, sondern er könne sich vorstellen, dass auch die Naturschützer nicht gut damit leben könnten. Während einerseits beste trockene Ackerflächen als Flächen für den Naturschutz dargestellt seien, seien Biotope nicht enthalten.

 

Herr Schulze Esking macht deutlich, dass er es nicht so locker sehe wie die Verwaltung, dass es in den Bereichen für den Schutz der Natur (BSN) nur bei raumbedeutsamen Maßnahmen zu Einschränkungen komme.

Im alten Gebietsentwicklungsplan werde z. B. noch ausgeführt, dass die naturnahe Landschaft zu sichern oder wieder herzustellen ist. Das sei ein großer Unterschied zu den jetzigen Ausführungen im Entwurf des Regionalplanes. Dort werde unter dem Ziel 30.1 ausgeführt: „Die Bereiche für den Schutz der Natur sind entweder in ihrer Gesamtfläche oder in ihren überwiegenden Teilen als Naturschutzgebiete festzusetzen oder über langfristigen Vertragsnaturschutz zu sichern.“

Daraus schließe er, dass die Bereiche, die im jetzigen Regionalplan zum Schutz der Natur dargestellt sind, zwingend per ordnungsbehördlicher Verordnung oder über einen Landschaftsplan festgesetzt werden müssen.

 

Zudem verweise er auf die Ausführungen zum Ziel 29 Nr. 389: „Die Darstellung von Bereichen für den Schutz der Natur ist das wichtigste Instrument des Regionalplans zum Schutz von Biotopen und Arten. Daher haben die Belange in den Bereichen für den Schutz der Natur stets Vorrang gegenüber anderen Nutzungsansprüchen.“

Daraus könne man schließen, dass nicht nur die raumbedeutsamen Nutzungen gemeint sind, sondern auch alle anderen Maßnahmen im Vorhinein ausgeschlossen werden.

 

Frau Besecke erläutert, dass sie den Regionalplan aus Sicht der Stadt Billerbeck betrachten müsse. Private Eigentümer schätzten es sicher ganz anders ein, wenn ihre Flächen als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden als die Stadt Billerbeck.

Im Übrigen sei in einer redaktionellen Überarbeitung das Wort „raumbedeutsam“ in den Zielvorgaben gestrichen worden. Deshalb sei es zum besseren Verständnis sinnvoll, die von der CDU formulierte Klarstellung einzufordern.

Unter Rand Nr. 406 werde ausgeführt, wie die Landschaftsbehörden mit diesen Flächen umgehen müsse und die Untere Landschaftsbehörde werde sicherlich keine Hofflächen als Naturschutzgebiete ausweisen. Das sei im Erläuterungsbericht auch klar gestellt. Wenn man lediglich die Ziele lese, könnte sich der Eindruck aufdrängen, dass zukünftig in den Bereichen nichts mehr machbar ist. Deshalb wäre eine Klarstellung durchaus sinnvoll. Im Übrigen seien aber die Eigentümer selbst gehalten, sich an die Bezirksregierung zu wenden.

 

Herr Schulze Brock meint, dass grundsätzlich darauf hingewiesen werden sollte, dass es wenig Sinn mache, trockene Ackerflächen als BSN-Flächen aufzunehmen und Biotopflächen und hängige Grünflächen dagegen nicht. Auch um Hofstellen gelegene Flächen seien als BSN-Flächen ausgewiesen. Das könne nicht im Interesse der Stadt sein, weil dann u. U. Ställe errichtet werden, wo man sie nicht haben wolle. Hierauf sollte ebenfalls hingewiesen werden.

 

Auf Nachfrage von Frau Rawe erläutert Frau Besecke, warum im Bereich Bergstraße ein Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen werden soll.

Frau Rawe erkundigt sich weiter, warum an dem Photovoltaikpark festgehalten werden soll.

Frau Besecke begründet dies mit der erteilten Baugenehmigung. Es wäre ein Missbrauch des Vertrauensschutzes, wenn die Stadt den Park nicht schützen würde.

 

 

Herr Fliß regt an, grundsätzlich über die Ausweisung eines weiteren Windeignungsbereiches nachzudenken. Das sei nach seiner Meinung besser als wenn Investoren kommen und die Stadt in Zugzwang brächten.

 

Herr Knüwer sieht das anders. Der Regionalplan sehe keine weitere Ausweisung vor.

Ihn störe am Regionalplan, dass dieser viele Widersprüche enthalte. Die ausgewiesenen Windeignungsbereiche seien 1995 und 1996 unter ganz anderen Zielen als der Regionalplan heute vorgebe, entwickelt worden. Heute gehe es um die Erhaltung der Kulturlandschaft und das Freihalten von Kammlagen der Baumberge. Danach hätte nicht nur das Windfeld COE 51 in diese Planung überhaupt nicht mehr übernommen werden dürfen, sondern auch COE 02 hätte überhaupt nicht entstehen dürfen. Im Nachhinein sei es sehr bedauerlich, dass dieses Feld überhaupt ausgewiesen wurde. Vielleicht sollte in der grundsätzlichen Stellungnahme hierauf eingegangen werden.

 

Herr Schulze Esking entgegnet, dass die rechtliche Situation bei der Ausweisung des Windeignungsbereiches eine andere gewesen sei. Wenn die Stadt keinen Windeignungsbereich ausgewiesen hätte, wäre die Verspargelung der Landschaft schlimmer geworden. Also sei die Stadt gezwungen gewesen, mindestens 1 Windfeld auszuweisen, um dieser Verspargelung vorzubeugen. Er könne den Vorschlag von Herrn Fliß unterstützen, das Windfeld 51 zu streichen und zu sehen, wo im Stadtgebiet noch Möglichkeiten zur Ausweisung eines Windfeldes bestehen, allerdings nur im Konsens mit den Bürgern, die dort wohnen. Vielleicht biete sich die Möglichkeit, das an der Gemeindegrenze zu Altenberge vorhandene Windfeld auf Billerbecker Gebiet auszudehnen.

 

Herr Mollenhauer erinnert daran, dass dies bereits bei der Planung des Windfeldes angesprochen wurde und damals erheblicher Widerstand seitens der Anlieger vorgebracht wurde.

 

Frau Rawe verweist auf die vorhandenen Windkraftanlagen, die Bestandsschutz genössen. Wenn diese jetzt als Repower-Anlagen höher gebaut würden, wären sie für die Anlieger viel günstiger, weil sie leiser seien und effektiver arbeiteten. Sie wolle heute noch keinen Beschlussvorschlag für den Rat verabschieden, sondern erst noch eruieren, ob ein gemeinsames Vorgehen aller Fraktionen möglich ist. Die gesellschaftliche Akzeptanz alternativer Energien habe sich nach Fukishima in vielen Punkten geändert.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schulze Esking erklärt Frau Rawe, dass sie keine bestimmten Eignungsbereiche festschreiben, sondern im Einzelfall über beantragte Windkraftanlagen entscheiden wolle.

 

Herr Schulze Brock unterstreicht, dass man vor Ort alternative Energien ermöglichen müsse.

 

Herr Knüwer hält dem entgegen, dass in Billerbeck in Sachen alternative Energien mehr als in anderen Gemeinden getan werde. Im Übrigen glaube er nicht, dass sich die Akzeptanz in der Bevölkerung nach den Vorfällen in Japan geändert habe.

 

Herr Fliß ist dagegen der Meinung, dass die Stadt die Planung in die Hand nehmen müsse. Dabei sei es aber wichtig, die Anwohner mit zu nehmen.

 

Frau Besecke gibt zu bedenken, dass ein Windhundrennen beginnen werde, wenn ein neues oder erweitertes Windfeld im Regionalplan ausgewiesen werde.

 

Herr Wiesmann stellt die Frage, ob über einen Bebauungsplan Regelungen getroffen werden können, um das Windhundrennen zu vermeiden.

 

Frau Besecke verweist auf ein evtl. mögliches Zielabweichungsverfahren.

 

Frau Rawe erklärt, dass sie nicht nur ein neues Windfeld ausweisen, sondern darüber hinaus noch mehr Windkraftnutzung zulassen möchte. Es sollte auch nicht nur über die Erweiterung des Windfeldes auf der Beerlage nachgedacht werden, sondern das gesamte Stadtgebiet sollte noch einmal nach möglichen Windeignungsbereichen untersucht werden. Außerdem wolle sie, dass die vorhandenen kleinen Anlagen im Rahmen des Repowering erweitert werden können.

 

Frau Besecke erläutert, dass die kleinen Anlagen nach anderen Genehmigungstatbeständen genehmigt wurden und landwirtschaftlich privilegiert waren. Wenn sie größer würden, wäre der Privilegierungstatbestand nicht mehr gegeben.

 

Herr Mollenhauer ergänzt, dass man sich ja im Verfahren zur Ausweisung eines Windeignungsbereiches befinde. Wenn eine Akzeptanz der Nachbarn für die Altenberge-Erweiterung vorhanden wäre, wäre das u. U. ein Weg, vielleicht sogar ohne Regionalplan.  

 

Herr Knüwer weist darauf hin, dass das gesamte Stadtgebiet Billerbecks bereits nach möglichen Windeignungsbereichen untersucht wurde, aber keine weiteren geeigneten Flächen vorhanden seien.

 

Herr Schulze Brock ist dagegen der Meinung, dass es aufgrund der exponierten Lage sehr wohl geeignete Flächen gebe auf denen Windräder gebaut werden könnten, ohne dass hierdurch Bürger belästigt würden.

 

Herr Knüwer verweist auf die Zielsetzung des Regionalplanes, wonach Kammlagen der Baumberge freizuhalten sind.

 

Frau Besecke merkt an, dass man auf die Restriktionsflächen des Gutachtens von ökoplan achten müsste, wenn Eignungsbereiche neu ausgewiesen oder vorhandene erweitert werden sollen.

 

Frau Schlieker geht davon aus, dass die Akzeptanz für die Ausweisung von Windvorrangzonen damals eine andere war als heute nach dem Reaktorunglück in Japan. Es sollten keine Konzentrationszonen festgelegt werden, sondern über jede einzelne beantragte Windkraftanlagen sollte fallweise entschieden werden; Windkraftanlagen sollten überall möglich sein.

 

Herr Schulze Esking entgegnet, das dies rechtlich nicht möglich sei. Außerhalb von Eignungsbereichen dürften keine Windkraftanlagen gebaut werden.

 

Herr Wiesmann wirft die Frage auf, ob ein Zielabweichungsverfahren für alle Standorte im Stadtgebiet möglich wäre.

 

Frau Besecke führt an, dass es zeitlich unrealistisch wäre, ein Abstimmungsverfahren bis zu den Sommerferien durchführen zu können.

 

Frau Dirks fasst zusammen, dass sich insgesamt die Meinung nach den Ereignissen in Japan verändert habe. Sie könne aber den Optimismus, dass ein Konsens mit den Bürgern gefunden wird, nicht teilen. Mit den Bürgern sollte neu diskutiert werden.

Sie schlage vor, den Flächennutzungsplan wieder aufleben zu lassen und das Gutachten noch einmal nach möglichen Eignungsflächen durchzukämmen. Außerdem werde mit der Bezirksregierung geklärt, ob Zielabweichungsverfahren möglich sind.

 

Herr Wiesmann stellt fest, dass es zum Thema Windenergie drei Vorschläge gebe:

  • Erweiterung des Eignungsfeldes auf der Beerlage
  • Windkraftanlagen im gesamten Stadtgebiet zulassen
  • Keine Windenergienutzung zulassen

Er schlage vor, die Diskussion heute so stehen zu lassen und im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss fortzuführen.

 

 

 

Frau Rawe macht deutlich, dass sie entgegen dem Vorschlag der Verwaltung nicht wolle, dass die geplante Ortsumgehung vom Gewerbegebiet Friethöfer Kamp in Richtung Industriegebiet Hamern dargestellt wird und beantragt, die Herausnahme dieser Passage.

Der Antrag wird mit 2 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen abgelehnt.

 

 

Herr Schulze Esking bezieht sich auf die Anmerkung der Verwaltung zum Ziel 24 (Seite 71), in dem es um Vorgaben für Eignungsbereiche für Anlagen der Intensivtierhaltung gehe. Verwaltungsseitig werde vorgeschlagen, die Gewährleistung des Immissionsschutzes durch entsprechende Gutachten auf die Genehmigungsebene zu verschieben, wenn man dazu komme, in schützenswerten Bereichen kleinere Eignungsbereiche an Höfen auszuweisen.

Hierzu schließt sich eine kurze Erörterung an, in der Frau Besecke abschließend erläutert, dass der Vorschlag der Verwaltung zum Ziel 24 nur als Anregung zu verstehen sei. Es solle lediglich eine Klarstellung erfolgen, es werde keine Änderung angeregt.

 

(Redaktionelle Anmerkung: Der Einladung zur Sitzung des Bezirksausschusses wurde versehentlich ein Vorentwurf des Vermerkes als Anlage beigefügt. Die Anlage zur Ratssitzung gliedert die Anmerkungen in kritische Punkte und genauer zu betrachtende Punkte und weitere Anmerkungen und ist daher verständlicher. Siehe Anlage 1)

 

 

Auf Nachfrage von Frau Rawe wird verwaltungsseitig versichert, dass die Berkelaue als Bereich zum Schutz der Natur dargestellt ist.

 

Frau Rawe merkt an, dass im Regionalplan keine Ausführungen zu den Erdgasvorkommen gemacht werden. Es sollte nachgefragt werden, ob die Stadt Billerbeck hiervon betroffen sei.

Frau Dirks verweist auf einen hierzu vorliegenden Fraktionsantrag der FDP.

 

 

Herr Wiesmann weist darauf hin, dass es einen Beschlussvorschlag der Verwaltung und einen Vorschlag der CDU-Fraktion gebe und schlägt vor, zunächst über die Stellungnahme der CDU, die in das Beteiligungsverfahren aufgenommen werden soll, abzustimmen.

Mit 9 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen wird dem CDU-Vorschlag zugestimmt.

 

 

Vor der weiteren Beschlussfassung macht Frau Schlieker deutlich, dass sie der Herausnahme des Windfeldes 51 nicht zustimmen könne, wenn nicht gleichzeitig über die Ausweisung anderer Windeignungsfelder diskutiert wird.

 

Nach kurzer Erörterung wird über die einzelnen Beschlussvorschläge getrennt abgestimmt.