Zur Nachfrage von Herrn Spengler bzgl. des Einsatzes des Geschwindigkeitsmessgerätes berichtet Herr Messing, dass das Tempomessgerät an der Münsterstraße (vor dem Neubau mit der Haus-Nr. 45) – Fahrtrichtung aus der Innenstadt – die Geschwindigkeiten und die Fahrzeuganzahl aufgezeichnet habe. Insgesamt seien 16 Tage und 5,59 Stunden aufgezeichnet worden.

In diesem Zeitraum von 16,25 Tagen seien 10.051 Fahrzeuge gemessen worden. Das entspreche einem Tagesaufkommen von 618,52 Fahrzeugen und einer stündlichen Anzahl von 25,77 Fahrzeugen. Diese Werte seien im normalen Level einer innerörtlichen Erschließungsstraße einzuordnen.

Die Grenzgeschwindigkeit für die ersten 15% der Fahrzeuge (V 15) habe bei 23 km/h gelegen, die der ersten 50 Fahrzeuge (V 50) bei 31 km/h und der bei 85% der Fahrzeuge (V 85) bei 37 km/h. Die meisten Überschreitungen hätten zwischen 30 bis 50 km/h gelegen. Als Höchstgeschwindigkeit seien 68 km/ (nach 22:00 Uhr) und als Minimalgeschwindigkeit 4 km/h gemessen worden.

Der V 85-Wert sei lt. Straßenverkehrsbehörde der maßgebende Wert für die Beurteilung von ggf. notwendigen Maßnahmen. Bei einem V 85-Wert von 37 km/h und der normalen Anzahl der Fahrzeuge pro Tag werde aus Sicht der Verwaltung keine Notwendigkeit für weitere Maßnahmen gesehen. Dass die Geschwindigkeiten nicht so hoch seien, wie tlw. von den Anliegern angenommen, belegten auch die Geschwindigkeitsüberwachungen der Polizei, bei denen die Verstöße nur im Verwarnungsgeldbereich gelegen hätten.

Verwaltungsseitig werde keine Notwendigkeit gesehen, die Tempo 30 Regelung oder die Parkregelung auf der Münsterstraße zu verändern.

 

Herr Spengler erkundigt sich, ob auch eine Messung in Gegenrichtung  also stadteinwärts möglich sei.

Das wird von Herrn Messing bejaht. Es sei aber davon auszugehen, dass stadtauswärts schneller gefahren werde als stadteinwärts.

 

Herr Schlieker regt an, das Tempomessgerät auch an der Osterwicker Straße einzusetzen, um Aufschlüsse über die Frequentierung im Bereich des Freibades zu bekommen.

Herr Messing sagt das zu.