Beschlussvorschlag für den Rat:

Zu der Fortschreibung des Regionalplanes Münsterland werden folgende Anregungen und Bedenken vorgetragen:

 

Kapitel II (Übergreifende Planungsgrundsätze und –ziele):

Ziel 1, Grundsatz 5: Der Zielsetzung der Baulückenerhebung fehlt ein konkreter Umsetzungsansatz. Da die Baulücken Privateigentümern gehören, entziehen sie sich weitestgehend dem Einfluss der Kommune. Aus dem sinnvollen Ziel der Innenverdichtung dürfen sich kein unnötiger Verwaltungsaufwand für ein kommunales Flächenmonitoring und kein verminderter Flächenbedarf ergeben.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

 

Kapitel III (Siedlungsraum):

Ziel 14: Um die Entwicklungsmöglichkeiten des Klosters Gerleve zu erhalten, wird die Darstellung im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) für zweckgebundene Nutzung (z.B. religiöse Bildungseinrichtung) angeregt.

 

Ziel 15: Es wird angeregt, das Gewerbegebiet Bergstraße als ASB darzustellen.

 

Stimmabgabe:  einstimmig

 

 

Kapitel IV (Freiraum):

Die Stellungnahme soll unter dem Ziel 29.3 gemäß dem Antrag der CDU-Fraktion ergänzt werden.

 

Stimmabgabe: 7 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

 

Ziel 29.3: Es wird angeregt, bebaute Bereiche, aber auch fachlich nicht begründbare Flächen aus der Regionalplanung herauszunehmen und darüber hinaus die Zielformulierung 29.3 folgendermaßen zu ergänzen:

„In den Bereichen für den Schutz der Natur und in ihrem Umfeld ist dem Arten- und Biotopschutz Vorrang vor beeinträchtigenden raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen einzuräumen.“

 

Stimmabgabe: 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen

 

 

Kapitel V (Rohstoffvorkommen):

Kein Verwaltungsvorschlag

 

 

Kapitel VI (Ver- und Entsorgung):

Ziel 42: Zum Schutz klimaschützender Maßnahmen (hier Photovoltaikpark), des Ortsbildes sowie aufgrund des Naturschutzes wird angeregt, die Darstellung der Fläche COE 51 aus dem Planentwurf herauszunehmen.

 

Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

 

 

Kapitel VII (Verkehr):

Grundsatz 39: Im Zusammenhang mit dem Grundsatz, die Verbindungsqualität durch Ortsumgehungen zu verbessern, wird angeregt, die Darstellung der geplanten Ortsumgehung vom Gewerbegebiet Friethöfer Kamp (L 580) Richtung Industriegebiet Hamern und weiter bis zur Darfelder Straße aufzunehmen.

 

Stimmabgabe: 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen


Herr Dübbelde berichtet, dass das Thema Windenergie im Bezirksausschuss offen geblieben und an diesen Ausschuss verwiesen wurde.

 

Herr Brockamp erinnert daran, dass hier immer die Meinung vertreten wurde, dass die Zustimmung der Anwohner zu den Windkraftanlagen erforderlich sei. Jetzt habe er gehört, dass sich die Mehrheit gegen Windkraftanlagen ausgesprochen habe. Er fragt nach, ob das richtig sei.

 

Frau Dirks verweist auf die Beschlusslage. In Billerbeck sei ein Windfeld in Osthellermark ausgewiesen worden. Damit habe man an anderer Stelle Windkraftanlagen ausschließen wollen. Dann habe sich in Hamern eine Bürgerinitiative zur Errichtung eines Bürgerwindparks gebildet, gegen die sich andere Bürger gewandt hätten. Im Bezirksausschuss sei des Weiteren über eine Ausdehnung des bestehenden Windeignungsbereiches in Altenberge auf Billerbecker Gebiet diskutiert worden. Hierüber sei früher schon einmal diskutiert worden. Die Überlegungen seien aber aufgrund negativer Bürgereingaben nicht weiter verfolgt worden. Jetzt gebe es aber offenbar potentielle Investoren für Windkraftanlagen in diesem Bereich. Ob sich bereits Anwohner dafür oder dagegen formiert haben, sei ihr nicht bekannt.

 

Herr Knüwer stellt heraus, dass es hier um die Ausweisung von Windeignungsbereichen im Regionalplan gehe. Die Windvorrangzonen COE 02 und COE 51 seien im Regionalplan enthalten. Über COE 51 habe es ein Zielabweichungsverfahren gegeben. Ihm erschließe sich nicht, warum COE 51 wieder in den Entwurf des Regionalplanes übernommen wurde.

 

Frau Besecke pflichtet dem bei. Dieser Bereich sei ungeeignet und auch nicht windhöffig. Deshalb sollte in der Stellungnahme der Stadt Billerbeck angeregt werden, die Darstellung der Fläche COE 51 aus dem Planentwurf herauszunehmen. Die Untere Landschaftsbehörde habe sich dieser Auffassung angeschlossen. Die Bezirksregierung habe alle Flächen in den neuen Regionalplan übernommen. Das sei wegen der Anpassungspflicht an den Regionalplan sehr unglücklich.

 

Herr Knüwer verweist auf den Widerspruch zur bestehenden Bauleitplanung, die in der Nachbarschaft eine Photovoltaikanlage vorsehe. Eine Beschattung durch Windkraftanlagen könne dem Bauherrn nicht zugemutet werden.

Im Übrigen sei er gegen die im Bezirksausschuss diskutierte Ausweisung von zusätzlichen Windfeldern. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass alle im Regionalplan ausgewiesenen Flächen von externen Investoren „belagert“ werden. Das habe die Entwicklung von Bürgerwindparks behindert.

 

Herr Flüchter macht deutlich, dass es nicht sein Anliegen sei, Windkraftnutzung zu verhindern. Er wolle möglichst viele Windräder zulassen. Hierfür müsse nach eigenen Flächen gesucht werden, bevor fremde Investoren dies tun. Auch wenn Windkraftanlagen in der freien Landschaft nicht schön seien und sie nachteilige Auswirkungen auf den Naturschutz hätten, müsse man abwägen und die Diskussion neu aufleben lassen.

 

Frau Dirks entgegnet, dass die Diskussion bereits im Gange sei. Hier in Billerbeck bestehe aber die besondere Situation, dass es wenig Standorte für Windkraftanlagen gebe. Wenn im Regionalplan noch ein neues Windfeld ausgewiesen werden soll, müsse man sich sputen. Man könne aber auch abwarten und sehen, ob sich ein Bürgerwindpark entwickelt und diesen dann ggf. im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens verwirklichen.

 

Herr Flüchter möchte den Beschlussvorschlag um die Option ergänzen, dass möglicherweise weitere Windfelder ausgewiesen oder bestehende Windfelder ergänzt werden.

 

Herr Knüwer macht darauf aufmerksam, dass der landschaftsökologische Fachbeitrag der Ausweisung eines zusätzlichen Windfeldes widersprechen würde. Er sei zwar nicht grundsätzlich gegen ein weiteres Windfeld, die Ausweisung sollte aber nicht im jetzigen Beteiligungsverfahren des Regionalplanes vorgeschlagen werden, sondern vorab hier intern besprochen und anschließend mit den Betroffenen abgestimmt werden.

 

Herr Flüchter macht deutlich, dass es ihm nicht um die Ausweisung eines großen Windfeldes gehe, sondern um Einzelvorhaben.

 

Frau Besecke rät von einer Beurteilung im Einzelfall ab. Es werde sehr schwierig sein, den Gleichbehandlungsgrundsatz einzuhalten und im Einzelfall nein zu sagen.

 

Herr Flüchter entgegnet, dass die Beurteilung selbstverständlich verantwortungsvoll vorgenommen werden müsse. Man könne aber nicht einerseits regenerative Energien wollen und andererseits Billerbeck hiervon ausnehmen.

 

Frau Dirks hält dem entgegen, dass Billerbeck in den letzten Jahren durchaus einen Beitrag geleistet habe und auch weiter am Ball sei. Nur befinde man sich in den Baumbergen in einer besonderen geografischen Lage, die geschützt werden müsse.

 

Herr Schulze Temming pflichtet der Bürgermeisterin bei. Jede Region sollte die regenerativen Energien nutzen, die für sie am Besten seien. Er schließe aus den Wortbeiträgen, dass sich keine Fraktion gegen die Ausweisung eines Windfeldes im Einvernehmen mit den Bürgern aussprechen wird. Das bedeute, dass kein Windfeld neu ausgewiesen werden, weil dann fremde Investoren kommen, was wiederum zu Akzeptanzproblemen bei den Bürgern führe.

 

Herr Flüchter möchte dennoch, dass eine entsprechende Option in den Beschluss aufgenommen wird.

 

Der Ausschuss fasst folgenden

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Im Regionalplan soll kein neues Windfeld in Billerbeck ausgewiesen werden. Evtl. soll später im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens ein Windfeld verwirklicht werden.

 

Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

 

 

 

 

Vor der weiteren Beschlussfassung weist Herr Flüchter darauf hin, dass seine Fraktion der geplanten Aufnahme der Ortsumgehung vom Gewerbegebiet Friethöfer Kamp Richtung Industriegebiet Hamern nicht zustimme. Des Weiteren könnten sie den Antrag der CDU-Fraktion, in den Bereichen für den Schutz der Natur und in ihrem Umfeld dem Arten und Biotopschutz Vorrang vor beeinträchtigenden raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen einzuräumen, nicht mittragen, weil im Regionalplan sowieso nur Flächen über 10 ha dargestellt würden.

 

Herr Dübbelde lässt über den der Bezirksausschuss-Einladung beigefügten Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.

Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen angenommen.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt dann einzeln über den Beschlussvorschlag des Bezirksausschusses abstimmen: