Sitzung: 09.06.2011 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/659/2011
Beschluss:
1. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Oberlau II“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
2. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Oberlau II“ als Satzung. Es handelt sich um eine textliche Änderung und der Begründung hierzu.
3. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Oberlau II“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
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Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004
(BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung
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Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.
Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
· Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Der Rat folgt dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig